Hallo, da ich keinen Parkplatz mit unbegrenzter Parkdauer in der Nähe meiner Arbeitsstelle habe, muss ich meine Parkscheibe jeden Morgen einmal weiter drehen. Einmal gab es auch schon ein Knöllchen, da ich nicht umgeparkt habe. Daher habe ich jetzt immer den Wagen 30-50cm vor rollen lassen und das Lenkrad von ganz nach recht, ganz nach Links gedreht. Wenn man den Vorgang nicht sieht, sollte das auf Fotos doch eindeutig als neu eingeparkt zu identifizieren sein. Trotzdem habe ich heute wieder ein Knöllchen an der Scheibe gehabt. Ich warte jetzt auf eine Stellungnahme vom Ordnungsamt. Wenn ich Widerspruch einlegen würde, wie schätzt ihr meine Chancen und was kann sowas im schlimmsten Fall kosten? (Habe keine Rechtschutzversicherung) Es geht mir jetzt nicht direkt um die 15€ für das Knöllchen, aber ich möchte weiterhin auf dem Parkplatz stehen und nicht jeden Tag 15€ bezahlen. Gruß und Danke Quiter