Obacht, Zweitwagen mit Fahrern unter 23 Jahren werden in der Regel mit SF 1/2 = 140% eingestuft. Korrekt, allerdings wird die ursprüngliche Sondereinstufung als Zweitwagen nicht berücksichtigt, sondern es wird fiktiv ab SF 0 zum Jahr des Führerscheinerwerbs gerechnet. @TE, Wenn sich deine Mutter mit einem Versichererwechsel anfreunden kann, kannst dich mal per PN melden. Gruß Markus