Sowas findet man im Netz: Geschäftsmäßig hat nichts mit gewerblich oder kommerziell zu tun! Der Begriff "geschäftsmäßig" ist zwar im TDG selbst nicht explizit definiert, aber im thematisch nah verwandten TKG: §3 TKG besagt unter Punkt 5 folgendes: "geschäftsmäßiges Erbringen von Telekommunikationsdiensten" [ist] das nachhaltige Angebot von Telekommunikation einschließlich des Angebots von Übertragungswegen für Dritte mit oder ohne Gewinnerzielungsabsicht Eine ähnliche Definition ist in der Angabe der Gesetzesbegründung (Alternative Links: Link1, Link2, s.a. Bundesrat-Drucksache 136/01) zu finden, in der es heißt: Geschäftsmäßig handelt ein Diensteanbieter, wenn er Teledienste aufgrund einer nachhaltigen Tätigkeit mit oder ohne Gewinnerzielungsabsicht erbringt. [...] Bei privaten Gelegenheitsgeschäften ist dagegen kein geschäftsmäßiges Handeln gegeben. "Geschäftsmäßig" hat also etwas mit "nachhaltig" zu tun! Das heißt, jede Webseite, die nachhaltig ins Netz gestellt wird, muss ein Impressum enthalten. Ob damit Geld verdient wird oder nicht, ist absolut irrelevant. Es zählt alleine die Nachhaltigkeit. Und nachhaltig ist eigentlich jede Seite, die Ausnahmen davon sind eher theoretischer Natur. Gruß Markus