Na überleg doch mal Logisch. Ein abrasierter Spiegel stellt nix anderes dar als nen Unfall. Ist also ein Haftpflichtschaden. Egal ob mit oder ohne Fahrerflucht. Nimmst du die evtl. vorhandene VK in Anspruch weil eben der Verursacher abgehauen ist, ist es ein Haftpflichtschaden und du wirst idR. hochgestuft. Ist der Spiegel aber auf Grund eines Einbruchs/Diebstahls zerstört/beschädigt worden tritt die TK dafür ein. Allerdings muss dann auch was entwendet worden sein, sonst läuft es als idR. als Vandalismus was nicht bezahlt wird