Die Tatsache, daß man Dir gesagt/geschrieben hat, Du würdest die Sachen garnicht wiederbekommen, heißt nichts Anderes als; Es wird die Aufbewahrung bestätigt. Wenn Du nun noch die schriftliche Forderung Deinerseits, belegen kannst, ist die Sache sonnenklar. Rechtsschutz & Anwalt(letzterer insbesondere) helfen Dir weiter. Das ist glatte Unterschlagung. Ohne Rechtsschutz würd ich allerdings nur vorgehen wenn ein "echter" Wert dahinter steht.