In der StVZO gibt es auch eine Vorschrift für die Farbe : § 51 Begrenzungsleuchten, vordere Rückstrahler, Spurhalteleuchten "......so genügen in die Scheinwerfer eingebaute Begrenzungsleuchten. Das Licht der Begrenzungsleuchten muß weiß sein; es darf nicht blenden. Die Begrenzungsleuchten müssen auch bei Fernlicht und Abblendlicht ständig leuchten......" Klugscheißmodus aus.... Gruß David