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Davee30cabrio

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Alle erstellten Inhalte von Davee30cabrio

  1. 1959 Chrysler Imperial 2-door ?
  2. Jawoll. Trabant 500 bzw. p50
  3. Dann mal was Schnelles:
  4. Caruna- Umbau auf Peugeot 504 Cabrio Basis
  5. :applaus: Genau so ist es. Phantom Corsair oder auch " The Flying Wombat"
  6. Keiner ??? Ok, kleiner Tip. Der Verantwortliche für dieses Fahrzeug entstammt einer Familie, die ihr Geld mit Ketchup verdient.
  7. Und weiter gehts:
  8. 1968 Ford Thunderbird
  9. :applaus: Ja, ein Nash Rambler. Du bist.
  10. Nein, Sorry, kein Brite...
  11. Hatten wir den schon?
  12. Ok, dann mach ich mal:
  13. Alfa Romeo Carabo von 1968
  14. Perfekt. Du bist.
  15. Nein. Kommt aus good old Germany.
  16. Was haben wir denn hier?
  17. Lancia Stratos Zero Edit: Das Schnittbild mußte noch mit rein .
  18. Natürlich. Entstanden auf nem spanischen PC:freak: http://www.forocoches.com/foro/showthread.php?t=883560 Mist. Mach weiter...
  19. BMW Concept M12/08
  20. Sind die von Dir genannten Mängel bereits bei Gefahrenübergang (Kauf/ Übergabe) vorhanden, aber es wird nicht darauf hingewiesen, greift natürlich die Sachmangelhaftung. Es ist wohl kaum davon auszugehen das eine Wagenheberaufnahme innerhalb von 2 - 3 Monaten nach Kauf durchgammelt. Aber ein Kopfriss am M20 nach ca 5 Monaten und vieleicht 2 - 3000 gefahrenen Kilometern, wird Dir wohl kein Händler als Gewährleistung instandsetzen... Recht ist immer Auslegungssache. Dafür haben wir ja Gerichte, Anwälte, Gutachter usw. Dem TE ist wohl eine Rechtsberatung zu Empfehlen. Gruß David
  21. Ich hab auch einen: Reklamation eines Fuhrparkleiters einer Bausparkasse in Stuttgart bei der MB - Niederlassung Stuttgart: "Ich hab hier einige Fahrzeuge (Neuwagen) bei denen das Lenkrad leicht schief steht.Das geht so nicht." MB - Meister: " Ein Lenkrad kann nicht schief stehen, das ist rund........." PS: Diese Firma nimmt MB Fahrzeuge in einem Wert ab, der min. 6-Stellig ist. Gruss David
  22. Hallo, sehe die Sache so, wie Punkrentner. Das haben wir in der Meisterschule bis zum :kotz:durchgekaut. Zum Thema Sachmangel weiß das BGB: § 434 Sachmangel (1) Die Sache ist frei von Sachmängeln, wenn sie bei Gefahrübergang die vereinbarte Beschaffenheit hat. Soweit die Beschaffenheit nicht vereinbart ist, ist die Sache frei von Sachmängeln, 1.wenn sie sich für die nach dem Vertrag vorausgesetzte Verwendung eignet, sonst 2.wenn sie sich für die gewöhnliche Verwendung eignet und eine Beschaffenheit aufweist, die bei Sachen der gleichen Art üblich ist und die der Käufer nach der Art der Sache erwarten kann.Zu der Beschaffenheit nach Satz 2 Nr. 2 gehören auch Eigenschaften, die der Käufer nach den öffentlichen Äußerungen des Verkäufers, des Herstellers (§ 4 Abs. 1 und 2 des Produkthaftungsgesetzes) oder seines Gehilfen insbesondere in der Werbung oder bei der Kennzeichnung über bestimmte Eigenschaften der Sache erwarten kann, es sei denn, dass der Verkäufer die Äußerung nicht kannte und auch nicht kennen musste, dass sie im Zeitpunkt des Vertragsschlusses in gleichwertiger Weise berichtigt war oder dass sie die Kaufentscheidung nicht beeinflussen konnte.(2) Ein Sachmangel ist auch dann gegeben, wenn die vereinbarte Montage durch den Verkäufer oder dessen Erfüllungsgehilfen unsachgemäß durchgeführt worden ist. Ein Sachmangel liegt bei einer zur Montage bestimmten Sache ferner vor, wenn die Montageanleitung mangelhaft ist, es sei denn, die Sache ist fehlerfrei montiert worden. (3) Einem Sachmangel steht es gleich, wenn der Verkäufer eine andere Sache oder eine zu geringe Menge liefert. Siehe auch: http://www.koehler-klett.de/koehler-klett_de/de/Downloads/pauly_lueckD1702.pdf Und in (1) 2. liegt wohl das Problem. Kann man von einem Klimakompressor erwarten das er nach xxx km tadellos funktioniert, oder ist es eher üblich das bei Fahrzeugen mit ähnlichem Alter/ Km-Stand der Kompressor das Zeitliche segnet. Darüber kann man sich dann ja vor Gericht, mit Hilfe von Gutachtern streiten. Wenn es denn sein muß. Ich finde das Angebot 50/50 sehr fair. Gruss David
  23. @Eifelracing Versuch es mal mit einer Kurzschlußbremse. Häng mal anstelle der Sicherung, eine Glühlampe ran. Sobald diese hell aufleuchtet hast du deinen Kurzschluss. Normalerweise hängst Du jetzt einen Verbraucher nach dem Anderen ab, bis die Lampe ausgeht. Dann hast Du den Verursacher lokalisiert. Sollte sie anbleiben liegt der Fehler in einer der Zuleitungen und die lustige Kurzschlusssuche kann beginnen.... Dann mußt Du sämtliche Zuleitungen prüfen. Glaub ich aber nicht, da Dein Problem ja nur bei laufendem Motor auftritt. Berichtigt mich, falls ich Mist erzähle. Gruß David @E30BäÄäm, sollte bei Dir genauso funktionieren, wenn nicht sogar einfacher.
  24. Silhouette: Cabrio Farbe: blau Größe: m Menge: 2 ohne Nick
  25. Dankeschön
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