Hallo, diese Angabe bezieht sich auf die eingegangenen Anträge und nicht darauf, wieviele Kaufverträge bereits abgeschlossen worden sind. Ein Antrag darf erst dann gestellt werden, wenn das neue Auto auf den Halter zugelassen worden ist; also ein 1:1 - Tausch. Wenn man nun auf seinen Wagen warten muss, dann kann man den Antrag noch gar nicht stellen. -- Soweit jedenfalls meine Info --- Ich denke, es werden viele in die Röhre schauen, da sie den Antrag erst dann stellen können, wenn das Geld schon weg ist.