Genau! Also bei uns heisst das Zeitwert. Hier ein Auszug: ".... Die Entschädigung erfolgt zum sogenannten Zeitwert, also zum Marktwert, den das Fahrzeug im Zeitpunkt des Unfalles hatte. Mit dem Ihnen ausbezahlten Betrag können Sie sich ein Occasionsauto beschaffen, dessen Wert Ihrem beschädigten Fahrzeug zum Zeitpunkt des Unfalles entspricht. Der Zeitwert wird aufgrund bewährter und anerkannter Richtlinien bestimmt. Unter anderem werden dabei der Fahrzeugtyp, die Ausrüstung des Autos, die Abnutzung (z.B. gefahrene Kilometer), der allgemeine Zustand (z.B. durchgeführte Services) und die Bedingungen im Occasionsmarkt berücksichtigt. Nicht entschädigt wird allerdings ein allfälliger emotionaler Wert des Autos für Sie als Besitzer. Sie können über den Ihnen ausbezahlten Betrag frei verfügen, also beispielsweise die Auszahlung auch als Beitrag an den Kauf eines neuen Autos oder zur Finanzierung einer ganz anderen Anschaffung benutzen....." Quelle: http://www.svv.ch/de/konsumenten/fragen-an-die-versicherungen/autototalschaden-was-bezahlt-mir-die-versicherung als Emotionaler Wert wird die 130% Regelung in Deutschland empfunden. Sie heisst ja eigentlich nicht 130ger Regel sondern Integritätsinteressen Entschädigung, somit kann jemand über den WBW ein Auto reparieren lassen da er emotional damit verbunden ist. Dazu muss man ja das Auto aber dann auch noch mind. 6 Monate fahren.