Servus, hat von euch einer Ahnung wie das mit der Erhöhung von der Monatsmiete in nem Parkhaus ausschaut. In welcher Höhe es erhöht werden darf? Gibt es da gesetzliche Regelungen oder muss man dem Parkhausbetreiber "gehorchen"? In folgendem Fall wird der Mietzins von 35€ auf 45€ erhöht. Ist Prozentual gesehen schon mächtig gewaltig wie ich finde. Das Parkhaus bzw der Stellplatz hat nix mit der Wohnungsmiete zu tun, es ist ein Parkhaus neben der Arbeitsstelle. Der Arbeitgeber hat mit dem Parkhaus auch nix zu tun und der Betriebsrat hat keinerlei Mitbestimmung in Sachen Mietpreis. Das Parkhaus wird also von einem Größeren Parkhausservice, oder wie man die auch immer nennt, betrieben. gruß saxe