Grundlage für diese Prüfungen sind die so genannten ECE-Regelungen der Wirtschaftskommission für Europa der Vereinten Nationen (Economic Commission for Europe, ECE). Das so gekennzeichnete Bauteil darf in Deutschland und Österreich ohne speziellen Eintrag in die Fahrzeugpapiere mitgeführt und betrieben werden – es bedarf also weder eines „TÜV-Gutachtens“, d. h. Teilegutachten (TGA), noch einer EG-BE/ABE. Das Prüfzeichen hat zwei Ausführungen. Das eine besteht aus einem Kreis, in dessen Innern sich der Buchstabe „E“ und die Kennzahl des Staates befinden, der die Genehmigung erteilt hat, sowie aus der Genehmigungsnummer in der Nähe dieses Kreises, gegebenenfalls aus der Nummer der internationalen Vereinbarung mit dem Buchstaben „R“ und gegebenenfalls aus zusätzlichen Zeichen. Die andere Form unterscheidet sich davon durch den klein geschriebenen Buchstaben „e“ und einem Rechteck statt des Kreises. Prüfzeichen mit dem kleinen „e“ werden nur in der Europäischen Union akzeptiert. Prüfzeichen mit dem großen „E“ werden in der Europäischen Union sowie in zusätzlichen Ländern akzeptiert, die nicht zur EU gehören. So leute,ich ein ausengeländer.:DKann mir einer, das was hier steht BITTE erklären???