vorhin schriebst Du (Behauptung 1): Der Nachmieter lässt seine (Küche) drin. Jetzt bist Du der Nachmieter (Behauptung 2). => Du lässt Deine Küche in der vorherigen Wohnung. Also hast Du keine. Normalerweise! Denn Du behauptest, eine zu haben (Behauptung 3) ... Aber wie kann denn Behauptung 3 gelten, wenn Behauptung 1 und 2 gilt ???? Fragen über Fragen ...
Vielleicht hast Du irgendwo in der Zuleitung einen Kriechstrom ... Oder beim letzten Zusammenbauen des Kombis die Schrauben hinten ungleichmäßig oder zu fest angezogen?
Es ist leichter, Liebhaber zu sein als Ehegatte, denn es ist schwieriger, jeden Tag Geist zu besitzen, als von Zeit zu Zeit hübsche Dinge zu sagen. [Honoré de Balzac]