vorhin schriebst Du (Behauptung 1): Der Nachmieter lässt seine (Küche) drin. Jetzt bist Du der Nachmieter (Behauptung 2). => Du lässt Deine Küche in der vorherigen Wohnung. Also hast Du keine. Normalerweise! Denn Du behauptest, eine zu haben (Behauptung 3) ... Aber wie kann denn Behauptung 3 gelten, wenn Behauptung 1 und 2 gilt ???? Fragen über Fragen ...