Das Wichtigste ist erst einmal die Reparaturkostenübernahmebestätigung (RKÜ). Das bedeutet, dass die gegnerische Versicherung erklärt, den Schaden zu bezahlen. Vorher fängt Dein Freundlicher garnicht erst an zu arbeiten. Die RKÜ kommt unterschrieben an die von Dir benannte Werkstatt. Das kann allerdings dauern. Schuldfrage muss geklärt sein, Schadenshöhe ... der ganze Zinnober. Hier spielt die gegnerische Versicherung gern auf Zeit und versucht u.U. sogar, Dich mit Falschinformationen abzuspiesen. Hattest Du nach dem Unfall die Rennleitung verständigt? Die Auskunft "... wir überweisen Ihnen ..." klingt jedoch danach, als hättest Du erklärt selber zu reparieren. Dann geht vom Kostenvoranschlag zumindest die Mehrwertsteuer runter.