also hab nun mit dem tüv telefoniert, der meinte wenn die felge auf die entsprechende et per distanzscheiben angepasst wird, und ein festigkeitsgutachten für die felge mit der normalen et vorhanden ist, und die freigängikeit der rad reifenkombination da ist, sollte der eintragung eigentlich nichts im wege stehen. am besten währe es dann noch wenn man eine eintragung auf einem E30 hat der die selbe felgengröße mit der gewünschten "selbsterstelten et" bereits eingetragen hat also man nehme an man möchte felgen in der dimension 10x17 mit et 50 eintragen und kennt jemanden der 10x17er felgen mit et 14 eingetragen hat. dann bringt man die et der 50er felge mittels distanzscheibe auf et 14 und legt ein festigkeitsgutachten der felge mit et50 vor, das die traglast vorhanden ist. dann geht man mit diesem gutachten und der eintragung der et 14 felge zum tüv, der sieht sich die sache an und normalerweise wird die dann einfach eingetragen. Da wird das gutachten der et14 felge einfach als vergleichsgutachten herangezogen. nur für die distanzscheibe braucht man noch ein festigkeitsgutachten, was ja normalerweise bei distanzen immer bei liegt .