So, getz lass ich mal den Automobilkaufmann raushängen! Ich hätts gemacht, aber unter folgenden Vorraussetzungen. 1. Gültiger, von beiden Seiten unterschriebener Kaufvertrag, in dem eben diese Vorgehensweise festgehalten ist. 2. Das "Wer den Brief hat, dem gehört das Auto", das war einmal. Bei uns im Autohaus gehen die Briefe zur Zulassung auch ohne Kohle raus. 3. Und genau hier liegt der Knackpunkt! Wenn der Typ das Auto abholen will, muss er erst mal eine von Dir unterschriebene Quittung über den im Kaufvertrag festgelegten Kaufpreis vorweisen können! Wie gesagt, bei der Vorgehensweise wärst Du rechtlich auf der sicheren Seite gewesen. Anderes Beispiel: Der Typ nimmt das Auto mit, zahlt Bar. Du gibst ihm Schein, Brief und Auto mit, und der Kerl meldet die Mühle ein halbes Jahr nicht um, du bekommst fröhlich Tickets wegen Falschparken, Geschwindigkeitsübertretungen u.s.w.. Und Du darfst jede Menge Briefe mit einer Kopie des Kaufvertrages verschicken, um zu beweisen, das Du das Auto gar nicht mehr hast! Quintessenz: KAUFVERTRAG MACHEN!!! (Gibts als Download beim ADAC) Brief Rausgeben: ja Schilder rausgeben: Ja Auto mit Brief und Schildern und Schein rausgeben: NEVER Schade, ich hoffe, Du findest einen anderen Käufer:-(((