Habe da mal was gefunden von einem Tüvler : Es steht tatsächlich nicht explizit in der StVZO, dass man keine Unterbodenbeleuchtung anbauen darf, aber: 1. Alle am Fahrzeug vorhandenen Beleuchtungseinrichtungen müssen immer betriebsbereit sein und einer Bauartgenehmigten Form entsprechen. 2. Es sind nur die in der StVZO explizit als zulässig angegebenen Beleuchtungseinrichtungen zulässig, alles andere ist ohne weitere Erwähnung in jedem Fall unzulässig... 3. Die Farben der Unterbodenbeleuchtung entsprechen nicht den Vorgaben der StVZO (nach vorne nur weisses, zu den Seiten nur gelbes und nach hinten nur rotes Licht) da die Unterbodenbeleuchtung sowohl von vorne, als auch von hinten, als auch von der Seite sichtbar ist müsste sie ja allein deswegen schon 3 Farben haben ->geht net -> unzulässig. Wie von ein paar schlauen Vorrednern schon geschrieben: 1. Es erlischt die BE aufgrund des einbaus nicht Bauartgenehmigter Leuchten. 2. Wenn du beim Betreiben erwischt wirst begehst du zusätzlich noch ne Gefährdung im Strassenverkehr. 3. Des mit dem im Strassenverkehr ausser Betrieb setzen ist unzulässig, siehe oben Punkte 1 (und 2). Was daraus folgt ist klar und einfach zu verstehen: 1. Die Dinger (Unterbodenbeleuchtung) ist in JEDEM FALL unzulässig! 2. Wenn du erwischt wirst: Fahren ohne Betriebserlaubnis ->>> 100 Euro und 3 Punkte (bei Gefährdung ev. auch Führerschein auf Zeit weg), und: Wenn Fahrer und Halter verschiedene Personen sind gibts die Strafe (100 Euro und 3 Punkte) je einmal für jeden der beiden... Also -vor dem Tüv ausbauen -das die grünen mal so unter den wagen gucken halte ich für aüsserst unwarscheinlich.