Der Brief oder mittlerweile Zulassungsbescheinigung Teil II sagt ja noch nix über das Eigentum aus. Bei finanzierten Fahrzeugen liegen haufenweise Briefe bei Banken als Sicherheit, deshalb ist die Bank aber nicht Eigentümer der Fahrzeuge. Wobei die Briefe ja inzwischen sowieso nichts mehr gelten, wenn die neuen Papiere bereits ausgestellt wurden. In der Zulassungsbescheinigung Teil II steht doch ganz groß unter C.4c: Der Inhaber der Zulassungsbescheinigung wird nicht als Eigentümer des Fahrzeugs ausgewiesen. In den alten Briefen stand auch nur, für wen das Fahrzeug zugelassen wurde und nicht : Eigentümer des Fahrzeugs ist.... Viele Grüße Bodo dann sach mir mal,wofür man sowas braucht. könnt ich doch gleich inne tonne kloppen dat teil