der mieter "besitzt" sie nich ,er "mietet "die! ....oder seh ich das in irgendeiner form falsch,wenn ja,bitte ich um aufklärung...... Das siehst Du falsch. Der Besitzer einer Wohnung ist derjenige, der die Sachherrschaft über die Wohnung hat (Hat den Schlüssel und ist über den Mietvertrag mit dem Eigentümer berechtigt, darin zu wohnen ect.). Der Eigentümer ist widerum über die Wohnung verfügungsberechtigt, d.h. er darf sie verkaufen, umbauen, vermieten usw.. Ein Hausbesetzer ist beispielsweise auch ein Besitzer, nur kann ihn der Eigentümer jederzeit herauswerfen und somit den Besitz zurückverlangen, da er nicht durch einen Mietvertrag davor geschützt ist. Die Rechte des Besitzers regelt somit der Mietvertrag mit dem Eigentümer. Wohnt der Eigentümer in der Wohnung ist er gleichzeitig Besitzer. Gleiches gilt für ein Auto. Der Eigentümer darf darüber verfügen (Wer fährt? Verkaufen? usw.). Der Besitzer ist derjenige, der das Auto gerade in den Fingern hat, ob mit oder ohne Einwilligung des Eigentümers. Auch der nette Autodieb, der Dir gerade die Karre geklaut hat, ist der aktuelle Besitzer. Der Halter ist ein anderes Paar Schuhe (Versicherung), somit können Eigentümer, Besitzer und Halter 3 verschiedene Personen sein. ich glaub,du verstehst mich nich