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E30ohneDach

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Alle erstellten Inhalte von E30ohneDach

  1. schmerz-behandlung
  2. :brüll::brüll:
  3. hab noch was änliches.... http://www.youtube.com/watch?v=to901RK9FZY
  4. alles gute zum burzeltach http://www.smileygarden.de/smilie/Party/45.gif
  5. licht aus,brauch keine"würmer"
  6. Markt-Schreier
  7. licht an,muss doch jeder selber wissen,ob die bildschirmbeleuchtung ausreicht, oder nich
  8. Schlacht-Opfer
  9. Käse-Kuchen
  10. Schild-Bürger
  11. Versions-Nummer
  12. ...egal wo,halten wird das trotzdem nich!
  13. licht aus,will keiner wirklich sehn!
  14. http://www.youtube.com/watch?v=z0qXLIPLFi8
  15. licht an,mist bin vorm türrahmen gelaufen,nur weil du da wieder am schalter rumgespielt hast
  16. licht an,iss duster draussen!
  17. dann eben nich! http://de.wikipedia.org/wiki/Immer_%C3%84rger_mit_Bernie
  18. okay,einigen wir uns auf "er verwendet die wohnung"
  19. na dann kannste doch auslassen,ick ooch nich......
  20. wieiviel brauchste denn davon,wenn du 4-5 brauchst,iss 50 cent doch nich viel?
  21. anwalt,rechtschutz,oder das hier :popo: gruss yogi
  22. der mieter "besitzt" sie nich ,er "mietet "die! ....oder seh ich das in irgendeiner form falsch,wenn ja,bitte ich um aufklärung...... Das siehst Du falsch. Der Besitzer einer Wohnung ist derjenige, der die Sachherrschaft über die Wohnung hat (Hat den Schlüssel und ist über den Mietvertrag mit dem Eigentümer berechtigt, darin zu wohnen ect.). Der Eigentümer ist widerum über die Wohnung verfügungsberechtigt, d.h. er darf sie verkaufen, umbauen, vermieten usw.. Ein Hausbesetzer ist beispielsweise auch ein Besitzer, nur kann ihn der Eigentümer jederzeit herauswerfen und somit den Besitz zurückverlangen, da er nicht durch einen Mietvertrag davor geschützt ist. Die Rechte des Besitzers regelt somit der Mietvertrag mit dem Eigentümer. Wohnt der Eigentümer in der Wohnung ist er gleichzeitig Besitzer. Gleiches gilt für ein Auto. Der Eigentümer darf darüber verfügen (Wer fährt? Verkaufen? usw.). Der Besitzer ist derjenige, der das Auto gerade in den Fingern hat, ob mit oder ohne Einwilligung des Eigentümers. Auch der nette Autodieb, der Dir gerade die Karre geklaut hat, ist der aktuelle Besitzer. Der Halter ist ein anderes Paar Schuhe (Versicherung), somit können Eigentümer, Besitzer und Halter 3 verschiedene Personen sein. ich glaub,du verstehst mich nich
  23. der mieter "besitzt" sie nich ,er "mietet "die! ....oder seh ich das in irgendeiner form falsch,wenn ja,bitte ich um aufklärung......
  24. auhauaha,ich bin wech...
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