zusatzbeleuctungen am fahrzueg dürfen verbaut werden und durften es auch immer, sie müssen dazu net etwa in die tür oder sonstiges gebaut werden, man muss hierzu nur einige regeln beachten, früher war es so dass man sozusagen narrenfreiheit hatte, es durfte so gut wie alles verbaut werden, wie beleuchtete spritzdüsen, antennen oder eben unterbodenbeleuchtung, als das ganze dann mode wurde, is das ziemlich schnell eingeschränkt worden wie man darf es nicht mehr unter dem fahren anschalten und immer so weiter, seit ca mitte letzten jahres gabs dann die umfassendste gesetzesänderung, es darf ab sofort offiziell keinerlei beleuchtung aus dem fahrzeuginneren aus dem fahrzeug herausscheinen (keine angst jetzt, denke das ganze wird mit radio und so net zu ernst genommen, weiss auch net ob das nur für nachgerüstete dinge gilt) für die beleuchtung außen am fahrzeug gilt ab sofort alles was keine prüfzeichen hat darf zwar immernoch eingebaut werden, allerdings nichtmehr so dass man es anschalten kann wann man will und nur unterm fahren halt net angeschalten hat, sondern inzwischen muss sichergestellt sein dass es gänzlich unmöglich ist das ding anzuschalten, hier ist die sache eben wieder folgende wie oben erwähnt: eine tür macht man (normalerweise) nicht wärend der fahrt auf also an den türkontakt hängen und gut is oder eine alarmanlage sollte auch net wärend der fahrt aktiviert sein. am besten ist es allerdings du baust eine schaltung die nur funktioniert, wenn die zündung 0 ist, so brauchst du net die tür aufmachen oder ähnliches was ich noch sagen wollte: zum thema unterbodenbeleuchtung ist gefährlich. so halte ich diese aussage nicht grundsätzlich für richtig allerdings prinzipiell, es gibt für unterbodenbeleuchtungen eben keinen festgeschriebenen rahmen und wer verbietet jemanden dass er sich da keinen baustrahler runterbaut, und dann viel spass wenn dir der nachts entgegenkommt warscheinlich auf nasser fahrbahn auch noch, die beste regelung wäre es meiner meinung nach einzelnen anlagen eine zulassung zu geben