Als wir letztens auf der Autobahn unterwegs waren und voruns wieder so ein schleichender Dauerlinksfahrer war, kam bei uns im Auto eine Diskusion auf, die inzwischen um 2 Kasten Bier geht :P Also ich behaupte folgendes: Ich darf als Zeichen meiner Überholabsicht EINMAL aufblenden, das sollte sogar eine Frage im Führerscheinfragebogen sein. Darf allerdings nicht links blinken wenn ich schon auf der linken Spur bin, da das die Fahrtrichtung ja falsch anzeigen würde. Mein Freund behauptet: Ich darf blinken wie ein Blöder allerdings nicht aufblenden, da das den Vordermann iritieren könnte. Freundin von Freund behauptet: Ich darf nur 2-3x blinken aber auch nicht aufblenden, aufgrund der der oben genannten Iritierungsgefahr. Wer hat nun recht? Ich bin mir ziemlich sicher dass ich recht habe, weil ich das damals in der Fahrschule noch abgeklärt habe. Zitate aus der StVo oder ähnliches wäre nützlich.