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VD

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  1. Ah, ich merk schon.... ich werd wieder verlangt ;) Laafer hat ja schon den wichtigsten Teil zitiert: Das schwarz markierte erklärt, wann Nebelscheinwerfer eingeschaltet werden dürfen. Bei schlechter Sicht durch Regen, Schneefall oder Nebel. Das rot markierte sagt aus, dass bei solcher Witterung das Fahren mit Standlicht und Nebelscheinwerfern erlaubt ist. Die Begründung dafür ist, dass man dann mehr sieht, ausser eine weiße Wand. Macht mal bei Schneefall oder Nebel das Fernlicht kurz an. Da ist der Unterschied am besten zu erkennen. Das blau markierte regelt die Nutzung der NSL. Hierfür muss die Sicht weniger als 50m betragen. Ausserdem muss die Sichtbehinderung durch Nebel sein. Schneefall oder Regen reichen dafür nicht aus. (Ausserdem darf/durfte die NSL nur ausserhalb geschlossener Ortschaften genutzt werden. Den Gesetzestext find ich aber grad nicht.) § 3 STVO legt unter diesen Umständen noch eine Höchstgeschwindigkeit auf 50 km/h fest:
  2. ich bin deswegen nicht angepisst ;) Warum sollte ich auch? Es geht darum, dass die rechtlichen Konsequenzen in so einen Thread dazugehören. Und die StVZO ist keine Auslegungssache. Ich bin so sozial und versuche das auch Lernresistenten beizubringen. Schlafen kann ich ganz gut (jetzt gleich). Hatte schliesslich nen anstrengenden Tag.
  3. Genauso wie Du mit Argumenten...
  4. Übrigens ist die beschriebene Konsequenz hier auch nicht richtig. Ein harter Beamter kann auch schnell ein Erlöschen der Betriebserlaubnis ausrufen. und dann kostet es 50 € und gibt drei Punkte.
  5. Orange ist ein Farbton aus Gelb. Deswegen ist Orange OK bei gefordertem Gelb. Weiß ist leider das Fehlen einer Farbe (genauso schwarz). Gelb ist also nicht OK bei geforderten Weiß. Und nu kommt wieder die Lichttempratur ins Spiel und so weiter. Und das Halogen-Abblendlicht ja normal gelblich ist.... puuuhhhh Junge: Du darfst Dir das Zeug nicht so auslegen, wie es Dir passt. Kapier es.
  6. *lol* Nu hab ich mich einmal zu ner Meinungsäusserung hinreissen lassen.... Argumentieren / Diskutieren ist nicht ganz Dein Ding, oder? Edit: Das die Leuchten eine schlechte Lichtausbeute haben, ist übrigens auch Fakt. Von daher schon wieder keine Meinungsäusserung. Der Quatsch bezog sich nicht auf die Leuchten an sich, sondern auf Deine Texte zur StVZO, die schlichtweg falsch sind. Also auch nix mit irgendwas schlecht machen. Ich revidiere meine Aussage in diesem Posting: Ich habe keine Meinung zum Thema abgegeben.
  7. Du bauschst das ganze doch so unglaublich auf, weil Du nicht einsehen willst, das Deine Meinung nicht ausschlaggebend ist gegen das deutsche Gesetz. Ich habe nur kurz darauf hingewiesen, dass das Zeug in Deutschland nicht erlaubt ist. Das war alles. Ich wollte keinem den Spass daran nehmen sich schlechtere Leuchten als Original einzubauen. Rechtliche Aufklärung über Konsequenzen gehört in öffentlichen Foren dazu. Dafür können den Quatsch einfach zu viele lesen und ungefragt nachmachen.
  8. §52 StVZO Zusätzliche Scheinwerfer und Leuchten (1) Außer mit den in § 50 vorgeschriebenen Scheinwerfern zur Beleuchtung der Fahrbahn dürfen mehrspurige Kraftfahrzeuge mit 2 Nebelscheinwerfern für weißes oder hellgelbes Licht ausgerüstet sein, ... Heisst: gelbe NSW sind OK ;) @ Rob.... Du wirst es eh nicht verstehen, weil es hier nicht um Meinungen, sondern um Fakten geht (die Du aber nicht hören willst, weil sie nicht in Deine kleine eigen Welt passen). Und um nochmal auf Deine Frage mit dem e-Prüfzeichen zu kommen: Das ist eine nationale Einschränkung die gemacht wird. Das ist rechtmässig. Europäische Regelungen sind übrigens keine Gesetze die gelten, sondern erst von den Mitgliedsstaaten in nationales Recht umgewandelt werden müssen. Aber das hat nichts mit den E-Kennzeichen zu tun. Übrigens haben die weißen und gelben Hella-Scheinwerfer wahrscheinlich sogar die gleiche Prüfnummer. Warum? Weil die Prüfnummer auf Baugleiche Scheinwerfer aufgebracht werden darf, wenn sich nur die Farbe des Lichtes ändert.
  9. Die rechtlichen Konsequenzen gehören grundsätzlich zum Thema. Auch ungefragt. Es gibt nicht nur den Fragesteller, sondern, wie man an diesem Thread auch sehen kann, andere Leute die sich dafür interessieren. Und die muss man evtl darüber aufklären, was sie da machen. Wenn es Dir nicht passt, solltest Du nicht in einem öffentlichen Forum schreiben. Zum Rest sag ich mal nix. Da sieht man, dass Du von der Materie keine Ahnung hast. Und nun hör ich auf mit Dir zu "streiten". Bringt ja eh nix, da Deine Meinung ja ausschlaggebender ist als die StVZO. Und weiter keine neuen Infos gebracht werden. Auch wenn man Blödsinn wiederholt, wird er dadurch nicht richtig.
  10. Öffentliches Forum = öffentliche Antworten (und Irrtümer kann man doch korrigieren oder?). Ich habe ja noch nicht mal meine Meinung kund getan, sondern über Fakten aufgeklärt. Die StVZO ist nicht zum interpretieren da, sondern zum verstehen. Wenn Dir die rechtlichen Konsequenzen nicht passen, ist das Deine Sache. Trotzdem gehören sie zum Thema dazu. Dann kann sich jeder selber entscheiden, ob er es macht, oder nicht. Ich mach Dir ja keinen Vorwurf, dass Du die Dinger fahren willst. Wissen was Du machst, solltest Du trotzdem. Und anscheinend weisst Du es nicht. Sonst würdest Du nicht so einen Humbug mit den Blinkern von Dir geben.
  11. Nur, weil Du Dir das so hinbiegst wie Du möchtest, hat das nichts mit der Realität zu tun. Und in so einen Thread gehört nunmal auch der Hinweis auf die rechtlichen Konsequenzen. Meine Intention hast Du in keinster Weise verstanden. Tut mir leid, wenn Dir die Vorschriften (oder meine Ansichten zu allgemein zugänglichen Informationen) nicht passen. Aber Leben wirst Du leider trotzdem damit müssen.
  12. und den is Moto willst Du dann unrevisioniert einbauen? Ich glaube, Du machst Dir nicht die richtigen Vorstellungen über die Nebenkosten. Da kommt nochmal Material dazu. Eintragung usw usf. Unter 1000 € kommst Du nicht vernünftig aus der Geschichte raus. Und 400 € für nen is-Motor ist zu viel. Spar lieber.
  13. Der Regressanspruch der Versicherungen ist auf 5000 € (pro Verstoss) begrenzt. Genau kenn ich mich da auch nicht sooo weit aus. Aber: Wenn es natürlich eine absichtliche Tat ist, dann wirst Du zahlen müssen. Ist es ein Unfall, sollte die Haftpflicht greifen. Die Haftpflicht zahlt erstmal auf jeden Fall. Holt sich dann aber die Kohle wieder.... Danach kann man auch googlen.
  14. § 50 StVZO, Scheinwerfer für Fern- und Abblendlicht Abs. 1: Für die Beleuchtung der Fahrbahn darf nur weißes Licht verwendet werden Was ist daran Gummi? Eine Eintragung ist wie cqp schon geschrieben hat nicht zulässig und kann von jedem Hilfssheriff auseinandergenommen werden. Es geht nicht darum, ob ich mich traue oder nicht. Es geht darum, dass die Leute, die sich Dir anschliessen, sich auch der Konsequenzen bewusst sind. Genauso die Behauptung von BavarianPoe: Lebenslanges Zahlen wird es nicht. Der Regressanspruch der Versicherung beträgt maximal 5000 € (pro Fehler den man begeht --> Betrunken und zu schnell macht dann halt 10.000 €). Ich wollt auch nur drauf hinweisen. Aber selbst auf Deiner Seite gibt es ja noch Irrtümer die ausgeräumt werden müssen.
  15. Jungs.... auch hier mal als kurze Anregung: Ihr wisst alle, dass ihr die gelben Scheinwerfer in Deutschland nicht legal fahren dürft, ja? Ich will nur kurz drauf hinweisen. Nicht das nachher einer 200 € in den Sand setzt, weil er das nicht wusste, bzw nicht wusste wo er sich drauf einlässt! Gruß
  16. VD

    Erbrecht ???

    Naja, warum solltest Du die Fragen nicht beantworten? Ist doch schnell gemacht, oder? Und was schlimmes ist es auch nicht. Was "Eingemachtes" kann ich da nicht erkennen. Die müssen nu halt gucken, ob noch ein weiterer Erbe da ist. Dazu sind die ja nunmal verpflichtet. Gruß
  17. Jau Oli, hast mal wieder recht.... das fiese Hörensagen *ggg* Versicherungen vertrauen ist natürlich nicht besonders prickelnd.... Aber man kann ja kontrollieren, was die machen ;)
  18. tzzz meine Anfrage haste auch noch nicht angenommen....
  19. Oli, lass uns noch ein wenig diskutieren ;) Mein Kenntnisstand: 1. Versicherungen sind nicht nur dazu da zu bezahlen, sondern unberechtige Forderungen abzuweisen. Folglich müssen die da was machen, wenn der Versicherungsnehmer sagt, dass die Schuldfrage nicht geklärt ist und er nicht die Schuld bei sich sieht ;) 2. Mein Kenntnisstand vom Hörensagen: Bei Aufteilung der Schuld darf es keine Hochstufung geben, weil eine eindeutige Zuweisung der Schuld nicht gegeben ist. Bei Punkt 1 bin ich mir sicher. Punkt 2 halt nur Hörensagen ;) Gruß
  20. VD

    Felgen

    Ich versteh Dich
  21. Masupilami hier im Talk.... Hat der nicht Kunden aus ganz Deutschland? Gruß
  22. Naja, der Anfangsverdacht ist ja schnell konstruiert, wenn man den Kollegen unhöflich oder abweisend kommt. ;) Und der Kofferraum muss natürlich zum Überprüfen der Zulässigkeit der Leuchtmittel in den Heckleuchten auch geöffnet werden *ggg* Ich kann das nie verstehen, wie man zu Polizisten unhöflich sein kann. Das hab ich selbst nach unberechtigter vorläufiger Festnahme im alkoholisierten Kopf nicht hinbekommen. Oder als mich ein Polizist bei mir zu Hause verbal recht hart angegangen ist, weil mich eine Mietnomadin meiner Eltern beschuldigt hat böse Dinge zu tun. In beiden Fällen hat sich alles dann als Missverständnis rausgestellt und die Herren haben sich auch lieb und nett entschuldigt. Warum sollte man den Jungs und Mädels auch Stress machen, wenn se doch eh nur ihren Job machen. Also, ich bin froh drum, dass wir die (oder euch @Martin) haben.
  23. Martin: Die Verkehrstüchtigkeit bezieht sich aber auf ne ganze Ecke mehr, oder? Sonst müssten wir ja nix eintragen lassen ;)
  24. Hoffe Du bist ordentlich reingerutscht.... Feier ordentlich, lass krachen ;)
  25. GUten Rutsch auch von mir!
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