kasi genau da is das problem. 14stunden nach der tüt kann man das zeug noch nachweisen, aber man is fit genug für den strassenverkehr. aber genau DAS wollen die oberen nich. weil wenn offiziell bestätigt würde das man nach ner gewissen zeit wieder voll fahrtüchtig wäre (und dieser zeitraum wesentlich kleiner als bei alk wär) könnte man ja denken das nen rausch schlimmer is als ne tüte. was wiederum schlecht fürs BTM-gesetz wär. entweder müsste man dann den alk mit reinnehmen ins BTM-gesetz oder das gras raus. soviuel zur ungerechtigkeit. bin aber trotzdem dafür ne null promille grenze einzuführn. und auch nen pedant dazu in sachen drogen.