Wenn der örtliche AAS dies nicht umsetzt, ist das seine private Sache. Ich habe hier nochmal die betreffenden Gesetzestexte zusammengetragen. Klick Wenn der Prüfer also der Meinung ist, nach deutschen Richtlinien zu prüfen, ist das gut. Wenn er gegenteiliger Meinung ist, wird man ihn kaum vom Gegenteil überzeugen können. Lediglich Mischen ist nicht zulässig. Da im allgemeinen die Tendenz eher in Richtung Unwilligkeit von Eintragungen geht, braucht man eine Einzel-Meinung nicht als verbindlich hinzustellen. Such mal hier nach Threads, wo die Leute mit Rädern Probleme hatten, die früher easy eintragbar waren. Wie erklärst Du das dann? Ich kann aus eigener Erfahrung der letzten Zeit sagen das ein Prüfer, der vor einiger Zeit noch einen M30 mit Euro2 im E30 eingetragen hatte, bei meinen nicht wirklich breiten Hartge ein Riesen-Drama abgezogen hat, bevor die eingetragen wurden. Die Sache steht und fällt also mit dem Herren im Kittel. Wenn der nicht mag, mag er nicht. Und wird in den seltensten Fällen von seiner Meinung abrücken.