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Falsche Ware erhalten


E30Country
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Hallo Jungs,

 

ich habe vor 3 Monaten (Anzeige in e30.de) einen "E30" 188er Differentialdeckel gekauft.

Verkäufer war ein gewisser Herr. Michael R. aus Nordoberpfalz. Wird hier sicher auch vertreten sein.

 

Letzte Woche wollte ich diesen bei meinem E34 Diff montieren, bin aber kläglich gescheitert, weil es ein E36 Differentialdeckel ist. Habe daher sofort eine Mail an diesen Herren geschrieben. Geantwortet hat er, dass er mir eh einen e30 Deckel verkauft hat weil ja der e36 zwei Haltepunkte hat. Vor dem Kauf, hat er mir auch noch ein Foto von dem Deckel geschickt, der ja auch aussieht wie ein E30 Deckel, aber ein E36 ist (kleine optische Unterschiede bzw. passt nicht auf ein e30 Diff).

 

Außerdem argumentiert er, dass es ein Privatverkauf ist und er keine Garantie geben muss.

 

Hab ich jetzt Pech gehabt, oder kann ich irgendwie, irgendwas machen?

Er hat mir in Prinzip ja die falsche Ware geliefert, als versproche/geschrieben.

 

Danke.

lg Daniel

Verkaufe:
Differential 168 (3,45 und 4,10) 85€

versch. E30 Getriebe 70-120€
Batterieverlegset 70€

 

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Seine Antwort:

attachment.php?attachmentid=153865&stc=1&d=1373005350

 

Umtauschen / Geld zurück will er anscheinden nicht! --> zur Polizei gehen und Anzeige erstatten?

 

Danke

lg Daniel

antw.JPG

Verkaufe:
Differential 168 (3,45 und 4,10) 85€

versch. E30 Getriebe 70-120€
Batterieverlegset 70€

 

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Gut, 3 Monate ist natürlich etwas schwach von dir, sowas prüft man gleich.

Du hast das bekommen, was auf dem Bild war?

 

Ich habe das bekommen was auf dem Bild war --> richtig (Zu diesem Zeitpunkt wusste ich den Unterschied zwischen E30 und E36 Deckel noch nicht)

 

Dieser Herr hat mir aber eine E30 Deckel versprochen und gegeben hat er mir einen e36!

 

lg Daniel


Bearbeitet: von E30Country

Verkaufe:
Differential 168 (3,45 und 4,10) 85€

versch. E30 Getriebe 70-120€
Batterieverlegset 70€

 

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Dann sollte er ihn zurücknehmen, da ganz offensichtlich etwas anderes als das vereinbarte Teil geliefert wurde.

Allerdings sehe ich deine Chancen bei null.

Anzeige? Naja, um wieviel Geld geht es denn?

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Hat nix mit Garantie zu tun, ist Sachmängelhaftung. Diese ist Grundsatz jedes Kaufvertrages und nicht ausschließbar. §434 Satz 1 BGB. Entsprechend sollten dir nach §437 BGB Satz 2 (da eine Nacherfüllung vermutlich nicht möglich ist) eine Rückabwandlung des Kaufvertrages oder Preisminderung zustehen. Nach §438 ist der Sachmangel noch nicht verjährt.

 

Merke: Dies ist allerdings keine Rechtsberatung, ich weise nur auf bezgl. §§ hin.

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