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Defekt nach Verkauf, muss ich nachbessern?


Baderle
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Hallo zusammen,

ich habe folgende Frage/Problem: Habe Anfang Mai (ca. 7.-8. Umeinander) meinen E46 verkauft. Nach Besichtigung des Fahrzeugs bestand der Käufer zu dem vereinbarten Preis darauf, dass ich den vorhandenen Fehler am Xenon behebe. Bis dahin war unklar was es ist (Birne, Brenner oder Steuergerät). Verdacht lag auf dem Steuergerät, aber von Anfang an die ca. 350€ bezahlen und dann ist es das doch nicht ist auch blöd. Somit die Birnen links-rechts getauscht -> Fehler weiter auf der linken Seite. Somit kann man die Birnen ausschließen. Das gleiche mit dem Steuergerät. STG von links nach rechts -> Fehler wandert mit. Zur Sicherheit das rechte STG nach links, auf die ursprünglich kaputte Seite. Somit war klar, dass es das STG ist. Haben das dann auch bei BMW bestellt und auf die rechte Seite eingebaut (links haben wir das ursprünglich rechte funktionierende gelassen, da noch mal umbauen wieder Zeit und Geld gekostet hätte) Einbau soweit alles geklappt und auch mehrmals alles auf Funktion gecheckt und alle Stecker zur Sicherheit 3 mal überprüft ob alles sitzt. Kann das ganze auch von 4 Leuten bestätigt bekommen.

Jetzt kam Ende letzter Woche eine SMS, das das Xenon auf der linken Seite spinnt. Manchmal geht’s und manchmal nicht. Bei Verkauf hat alles funktioniert. Im Kaufvertrag wurden diesbezüglich keine Mängel festgehalten, was ja auch der Fall war. Die Rechnung für das Steuergerät hat der Käufer bekommen.

Der Kauf liegt nun 3 Wochen zurück. Kann er mich dafür noch belangen und Nachbesserung verlangen?

Für eure Antworten schon mal vielen Dank.

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ja, ich bin privater Verkäufer gewesen und bzgl Gewährleistung kann ich sagen das éin Standard ADAC-Kaufvertrag verwendet wurde. Ist das in diesen Verträgen ausgeschlossen? Habe gerade nichts zur Hand, bin auf Arbeit.

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Ja der ADAC ist da eigentlich sehr zu Gunsten des Verkäufers ausgerichtet.

 

Sollter der folgende gewesen sein, richtig?

 

http://www.adac.de/_mmm/pdf/2013_Kaufvertrag%20privat_33300.pdf

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nein das kann er dir nicht nachweisen . ausser anhand des km stands.

 

antworte ihm das du ein privatverkäufer bist und somit keine gewährleistung gegeben hast.

bei übergabe war das fahzeug ok alles dannach ist sein persönliches pech .

 

der käufer ist warscheinlich son 0815 freier der mit mühe und not nen e46 gekauft hat und nun nix mehr ausrichten kann....

 

sag ihm er soll zu seinem anwalt ,denn gewinnen wirst DU und zeugen hast DU er hat warscheinlich nochnichtmal ne rechtschutzversicherung.

 

ausserdem hätte er nachgedacht ,hätte er den kaufvertrag mit dem vermerk "unter vorbehalt" unterschrieben , aber selbst dann kann er dir nach 1 woche nix mehr .

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Jetzt hat er noch einmal geschrieben. Er hatte es am 28. Mai angemeldet und am 29. Mai sind die Probleme aufgetaucht. Davor war er wie gesagt im Urlaub und ist nicht damit gefahren. Er fordert mich erneut auf den Schaden zu klären/beheben.

Könnten Probleme auf mich zu kommen wenn ich den Schaden nicht beseitige?

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Gast BmwMarkant
Jetzt hat er noch einmal geschrieben. Er hatte es am 28. Mai angemeldet und am 29. Mai sind die Probleme aufgetaucht. Davor war er wie gesagt im Urlaub und ist nicht damit gefahren. Er fordert mich erneut auf den Schaden zu klären/beheben.

Könnten Probleme auf mich zu kommen wenn ich den Schaden nicht beseitige?

 

Selbst ab dem Moment, nach dem der Kaufvertrag von beiden Seiten unterzeichnet und die ``Schlüsselübergabe`` durchgeführt wurde, dass Fzg. nicht mehr angesprungen wär, kann der Käufer keinen Anspruch, Nachbesserung (Garantie) erheben.

 

Voraussetzung ist natürlich der von dir genannte ``PKW-PRIVAT-KAUFVERTRAG``

 

 

Gruß


Bearbeitet: von BmwMarkant
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herrlich.....

hast nicht gefragt ob du den wagen gleich auch noch auf deine Kosten frisch lackieren, ALLE Verschleisteile wechseln, neue Reifen aufziehen usw sollst?? wäre doch NETT von dir oder?? ;-)

 

ICH hab mich auch geärgert, man kauft ein Auto, denkt es wäre soweit alles ok, und kaum is man daheim, gehen die Lampen an ;-)

 

wenn du ihm etwas verschwiegen hättest.... wäre das was anderes...

aber so....

 

er hat halt mit dir ausgemacht das DU eben dafür sorgen sollst das das Xenon wieder geht.....

die Frage is halt nur, wielang??

bleibt der Fehler weg und kommt nach 2 Monaten... denkt er dann auch noch das DU das noch immer übernimmst??

 

DU hast deinen Teil erledigt, neuteil gekauft... und hat funktioniert.....

 

wenn er anders denkt soll er zum Anwalt gehen

Cinis Cinerem, Pulvis ad Pulverum.

Cum diabolus regit, omnia licent

 

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wenn du es genau wissen möchtest und Gesetzdeutsch verstehst dann bitte hier lesen:

 

http://www.gesetze-im-internet.de/bundesrecht/bgb/gesamt.pdf

 

da stehts haarklein drin!

 

Kurzfassung: Gekauft wie gesehen = nix mit nachbessern etc. es sei denn es ist etwas anderes vereinbart! Der Käufer ist ebnfalls in der Bütt sich VOR Kauf ein Bild zu machen und etwaige Mängel die beim Kauf hätten festgestellt werden können kann ich im Nachhinein nicht beanstanden! Bei versteckten Mängeln ist es anders, da kommt es auf die Schwere des Mangels an!

 

Mein Tip: Rechtschutzversicherung!!! Kostet n paar Mark im Monat aber wirkt wahre Wunder...! Kurz den Anwalt anrufen, fragen wie was wo wer warum, dann entsprechend handeln oder wie in deinem Fall dann halt aufs Sofa und n Pils genießen...

 

:)


Bearbeitet: von Leboerski

Gruß

Leboerski

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Also sinngemäß:" Du bist zwar raus und dir kann absolut nichts passieren, aber nimm dir mal einen Anwalt."

Was sollen denn solche blödsinnigen Tips? Der Käufer kann ihm nix und basta, ich verstehe auch nicht, weshalb der TE da dreimal nachfragt? Die Sache ist doch klar, bei Unsicherheiten hätten auch 5 Minuten Google geholfen.

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Er hat aber Angst was falsch zu machen ;-)

 

Wenn du nichts verheimlicht hast oder den andereweitig beschissen hast, dann ist alles in bester Ordnung. Wenn nix von dem Xenon im Kaufvertrag steht um so besser.

 

Schreib ihm ne nette Mail, dass es dir leid tut, wenn er jetzt Probleme mit dem Xenon hat, du ab jetzt aber nichts mehr machen wirst.

 

Fertsch.

Suche e30 2 Türer mit ABS und Sperrdifferential. Motor egal.

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Klar, bißchen Mailverkehr noch. Genau solche albernen Tips verunsichern die Leute doch erst.

Soll er die Funzel nicht doch lieber reparieren lassen? Oder den Karren noch mal aufbereiten, auf seine Kosten natürlich?

Ich würde da GAR NICHTS unternehmen, weshalb auch?

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eben. er ist privatverkäufer, keine garantie, gekauft wie besehen und fertig. höchstens den käufer beim nächsten anruf drauf hinweisen, das ihn das nix mehr angehe, und gut is. sonst kommt der in 3 monaten wieder an, wenn er nen platten hat. nix da! auto ist verkauft, sense.

mein Fahrzeug hat kein ABS, kein ESP, kein ASR, keinen Brems- oder Fahrspurassistenten... Hier fahre ICH noch selber!

Achja... NO AIRBAGS! Wir sterben wie Männer!

 

Noch sitzt Ihr da oben, Ihr feigen Gestalten. Vom Feinde bezahlt, dem Volke zum Spott! Doch einst wird wieder Gerechtigkeit walten, dann richtet das Volk, dann gnade Euch Gott! (Theodor Körner 1791-1813)

 

"In einer Zeit totaler Verderbnis ist es am klügsten, sich zu verhalten wie alle anderen auch." Marquis de Sade

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ja, nee... wenn ich das richtig verstanden hab, ist diesmal die andere seite dunkel...

 

ist aber auch völlig wurst!

auto ist verkauft, von privat keine garantie, basta.

mein Fahrzeug hat kein ABS, kein ESP, kein ASR, keinen Brems- oder Fahrspurassistenten... Hier fahre ICH noch selber!

Achja... NO AIRBAGS! Wir sterben wie Männer!

 

Noch sitzt Ihr da oben, Ihr feigen Gestalten. Vom Feinde bezahlt, dem Volke zum Spott! Doch einst wird wieder Gerechtigkeit walten, dann richtet das Volk, dann gnade Euch Gott! (Theodor Körner 1791-1813)

 

"In einer Zeit totaler Verderbnis ist es am klügsten, sich zu verhalten wie alle anderen auch." Marquis de Sade

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Ich frage mich grade wie komisch man gestrickt sein muß, dass man Mängel per SMS anzeigt und nicht per Schreiben oder per Anruf?!

 

Ich teile die Einschätzung der anderen nichts zu unternehmen. Ferner ist eine SMS (wie eine Email) nicht unterzeichnet und in der Echtheit nicht verifiziert. Somit würd ich das ignorieren, wer weiß wer dir da überhaupt schreibt ;-)

 

Ein Käufer, welcher eine berechtigte Forderung hat (auch wenn er es nur glaubt) nutzt früher oder später die gute alte Post. In diesem Fall ist es alle Male früh genug zu reagieren.

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Jetzt hat er noch einmal geschrieben. Er hatte es am 28. Mai angemeldet und am 29. Mai sind die Probleme aufgetaucht. Davor war er wie gesagt im Urlaub und ist nicht damit gefahren. Er fordert mich erneut auf den Schaden zu klären/beheben.

Könnten Probleme auf mich zu kommen wenn ich den Schaden nicht beseitige?

 

Schreib ihm er hat die Lampe kaputt gemacht. :-D

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Jetzt hat er noch einmal geschrieben. Er hatte es am 28. Mai angemeldet und am 29. Mai sind die Probleme aufgetaucht. Davor war er wie gesagt im Urlaub und ist nicht damit gefahren. Er fordert mich erneut auf den Schaden zu klären/beheben.

Könnten Probleme auf mich zu kommen wenn ich den Schaden nicht beseitige?

 

Schreib ihm er hat die Lampe kaputt gemacht. :-D

 

 

...Schick ihm ein "jetzt helfe ich mir selbst" Buch und schreibe eine nette Widmung vorne rein,

so in der Art von "wenn mal etwas nicht funktionuckelt - du schaffst das" und einen lieben Gruß dabei... :D

Gruß, Pit :sonne:

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...ich bin für bezahlbaren Verkehr...
 

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.

  kein      post-14170-0-01983500-1449394513_thumb.jpg

 

 

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Ist alles richtig was hier steht. Bei deinem Vertrag kann er dir höchstens ans Leder wenn du ihn beschissen hast. Z.b. böswilig unterlassen unfallschaden oder Mangel mitzuteilen. Ansonsten gilt eben gekauft wie gesehen.

 

Des weiteren müsste er dir dies nachweisen da grundsätzl. Im zivil recht der Kläger die beweislast trägt. Gerade über das xenon wurde gesprochen und gerade dies wusste der Käufer. Du hast es reparieren lassen und das wurde so beim kauf abgenommen. Eben gekauft wie gesehen und gerade hier ist doch das böswillige verschweigen nicht mehr möglich.

 

In diesem glasklaren Fall den Käufer ignorieren. Jede äusserung kann dich höchstens rechtlich schlechter dastehen lassen. Darum wie angemerkt gar nichts dazu sagen oder gar schreiben. Und anwaltlicher Rat ist hier definitiv nicht nötig. Falls da mehr kommt... aber selbst da... es ist leider so das viele versuchen nochmal Geld rauszuschlagen. Vielleicht funzt das xenon... vielleicht hat er es kaputt gemacht... vielleicht ist sein Kumpel kfzler und sie versuchen dir eine Rechnung zu schicken....

 

Der Käufer selbst könnte wenn vorhanden mit der Rechnung zu der Werkstatt und nachbessern lassen... bzw. Es versuchen. Aber das ist alles sein bier

 

Gesendet von meinem U9200 mit Tapatalk 2

Egal, wie dicht du bist: Goethe war Dichter!

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