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E46 gekauft vom Händler


E304Life
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Hi

 

Ein Kumpel von mir, hat vor ca zwei Jahren einen E46 323i bei einer Kfz-Werkstatt gekauft. Soweit alles Ok.

 

Heute wären wir beim TÜV zur HU und dabei kam heraus, dass die Fahrwerksfedern nicht eingetragen sind. Das waren die schon bei kauf nicht. Allerdings hat die Werkstatt nach/vor Kauf den Tüv erneuert und somit hätten dabei theoretisch die Federn auffallen müssen. Er wurde aber durchgemogelt. Zusätzlich kam heute auch noch raus, dass das Fahrzeug ein Import aus Frankreich ist. Dies wurde laut meinem Kumpel beim Kauf auch nicht angesprochen.

 

Wie ist hier die Rechtslage bzw. welche Möglichkeiten bieten sich ihm?

 

Auf Nachbesserung pochen, da der ?Mangel? beim Kauf bereits vorhanden ist, müsste doch auch nach zwei Jahren noch möglich? Vom Kaufvertrag zurückzutreten bzw Nachbesserung müsste möglich sein?

 

Als weitere Frage habe ich, dass das Lichtbild bzw. Hell Dunkel Grenze der NSW nicht passt. Beim prüfen derer hab ich gesehen, dass von derselben Werkstatt beim abwickeln eines unfallschadens während des letzten Winters Billig NSW verbaut wurden. Irgendwelche tuning Dinger. (es wurde dabei von Standard auf mtech Stoßstange umgerüstet)

 

Ich habe bisher die Rechnung noch nicht gesehen aber evtl wurde da etwas getrickst um mehr Geld abzustauben. Meine Annahme und Einschätzung!!!!!

 

Nun sagt mir mal eure Meinung dazu. Wie, wo, was?

 

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Bearbeitet: von E304Life
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Das Wort Betrug wollte ich zwingend vermeiden, da ich das dem betreffenden nicht unterstellen möchte.

 

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das dürfte gegessen sein, da das Fahrzeug mit gültiger HU verkauft wurde.

Gruß Jochen

Es gibt nur EINE, und das ist MEINE ti amo tanto, strega mia (Freundin UND Hexe, oder was habt ihr gedacht?)

E30 318i Cabrio / Bj. 92 / mauritiusblau metallic / M II-Technik mit eingebauter Vorfahrt im Original; Sex auf 4 Rädern, der erst in den Drehzahlbegrenzer rennt, wenn der Motor auf Betriebstemperatur ist

 

Man liebt das, wofür man sich müht, und man müht sich um das, was man liebt. (Erich Fromm)

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Das kannst abheften, wer will den Beweis führen, dass bei der Tüvabnahme die Federn im Fahrzeug waren? Ist im Kaufvertrag vermerkt, dass es sich um ein deutsches Fahrzeug und kein Re-Import handelt? Wenn nicht, wird dass denke ich schwierig.

 

Bei den NSW kann man nichts sagen, solange der Rechnungsinhalt nicht bekannt ist.

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Gut wenn man es aus der Perspektive betrachtet, steht dann Aussage gegen Aussage. Von daher ziemlich sinnlos da was zu unternehmen. Ich werde ihn einfach mal mit den Tatsachen konfrontieren und sehen was dabei raus kommt.

 

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Du hast nur 4 Wochen Zeit, eine Solche Begutachtung zu beanstanden. Danach geht man im allgemeinen davon aus, dass sich das Fahrzeug in (fast) jeder Hinsicht geändert haben könnte.

 

Irgendwie muss ein TÜV Prüfer ja auch geschützt werden.

Der Vorteil der Klugheit liegt darin, dass man sich dumm stellen kann. Das Gegenteil ist schon schwieriger. biggrin.gif

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Was ich mich dabei frage: Hat er den Wagen alleine gekauft und sonst von Autos eher weniger bis gar keine Ahnung?

 

Anders kann ich mir das nicht erklären. Wenn ich mir nen Auto kaufe, dann sehe ich mir das schon genauer an.

Gut, eine Teiferlegung ist spontan nicht immer ersichtlich, knie ich mich aber beim Autokauf vor das Rad um nach der Bereifung zu sehen, dann guck ich doch automatisch aus Reflex auch aufs Federbein?! Und wenn mich da rot/gelb/grün oder blau anlächelt, dann frag ich da nochmal nach oder schau in die Papiere oder beides.

 

Wenn ich dann gerade so etwas Beliebtes wie-M-Technik-Teile (besonders nur einzelne Komponenten am Fahrzeug) sehe, dann guck ich da doch normaler Weise genauer hin und dann sollte mir auch schon auffallen, wenn auf den Neblern irgendwas ala in pro oder depo oder so steht, oder?

 

 

Nun gut. Das ist jetzt Vergangenheit. Also betrachten wir die Probleme in der Gegenwart.

 

Jeder Prüfer hat so seine Dinge, die ihn mehr und weniger stark interessieren. Ich kannte einen, den hat es überhaupt nicht interessiert, dass am Auspuff eine deutliche Manipulation in Form einer miesen Schweißnaht war, aber dass bei den Rückleuchten keine Reflektoren angebaut waren... das ging gar nicht.

Verstehst worauf ich hinaus will?

Wie oben schon geschrieben: er kann es auch schlichtweg übersehen haben.

 

Zu den NSW: so lang du halt die Rechnung nicht gesehen hast... bla bla bla... wurde oben ja schon geklärt :)

...aber bezüglich dem Lichtkegelstreuscheibenwinkel: sowas haben NSW?! Also mir haben die Dinger bei Nebel noch nie wirklich was genutzt. Für mich sind das halt Proletenfahrhilfen die mir auf der Bahn einfach nur dahingehend helfen, dass ich besser gesehen werde.

Beim E32 bspw. siehst du innen gar nicht, dass die zugeschaltet wurden (außer an der Leuchte im KI natürlich).

 

Kommen wir zum Importproblem? Was ist daran so schlimm?

Ist jetzt eine ernstgemeinte Frage. Haben die französischen BMWs irgendwelche Nachteile?

 

 

Abschließend also gilt: Man kann gerne den Anwalt einschalten, Nachbesserung fordern.

...Erfolg bringt das nur dem Anwalt... er verdient wieder nen bissl Geld:meinung:

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Danke schon mal für eure Meinung. Ich wollte mit diesem Thema eigentlich nur erfragen was mir privat ohne Zuhilfenahme von Rechtsverdrehern möglich ist.

 

Wegen dem Import. Schlechter ist er deswegen natürlich nicht, ich fand es nur nicht korrekt dass das beim Verkauf nicht angesprochen wurde.

 

Zum nicht bemerken der Fahrwerksfedern beim Autokauf...naja, mein Kumpel weiß das ein Auto 4 Räder und ein Lenkrad hat, mehr nicht. Er is da also vollkommen unbedarft ran gegangen.

 

Zu guter Letzt. Heute hab ich mal mit der Werkstatt telefoniert und die Dinge angesprochen. Es wurde dabei erklärt, dass damals beim TÜV etwas gemogelt wurde. Das ist aber vollkommen unrelevant, da sie im gleichen Atemzug vorgeschlagen haben, die Kosten für die Reparatur bzw Eintragung zu übernehmen, obwohl der Kauf ja jetzt schon ca 2 Jahre zurückliegt. Ich muss sagen, ich bin äußerst überrascht und natürlich zufrieden, dass das so reibungslos funktioniert.

 

Nochmal danke für eure gutgemeinten Ratschläge und Empfehlungen.

 

Gruß

 

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Heute hab ich mal mit der Werkstatt telefoniert und die Dinge angesprochen. Es wurde dabei erklärt, dass damals beim TÜV etwas gemogelt wurde.

 

bitte, was???

mein Fahrzeug hat kein ABS, kein ESP, kein ASR, keinen Brems- oder Fahrspurassistenten... Hier fahre ICH noch selber!

Achja... NO AIRBAGS! Wir sterben wie Männer!

 

Noch sitzt Ihr da oben, Ihr feigen Gestalten. Vom Feinde bezahlt, dem Volke zum Spott! Doch einst wird wieder Gerechtigkeit walten, dann richtet das Volk, dann gnade Euch Gott! (Theodor Körner 1791-1813)

 

"In einer Zeit totaler Verderbnis ist es am klügsten, sich zu verhalten wie alle anderen auch." Marquis de Sade

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Wenn die zugeben, dass beim TÜV gemogelt wurde, dann will ich nicht wissen, was die sonst so machen...

 

Naja lass dir die Eintragung bezahlen...

Suche e30 2 Türer mit ABS und Sperrdifferential. Motor egal.

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bitte, was???

 

Das hab ich mir auch gedacht!

 

 

 

 

Wenn die zugeben, dass beim TÜV gemogelt wurde, dann will ich nicht wissen, was die sonst so machen...

 

Wenn man so etwas zugibt, dann stellt man sich ja ein Armutszeugnis aus. Selbst wenn ich es gemacht habe, dann sag ich dass es übersehen wurde.

 

Ich lass es jetzt reparieren und eintragen und gut is.

 

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