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320is Auspuffanlage


E30Fahrer
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Einige mehr deren grösste Sorge die oft Sinnfreie H-Zulassung beim e30 ist. Ich habe mir den Katalog zur H-Zulassung angeguckt,das war mal für Oldtimer ausgearbeitet,und kann fast komplett erneuert werden. Denn für die Jahrgänge der Fahrzeuge die jetzt kommen,gab es etliches Tuning ala D&W,Spoiler ala Zender&co,Alufelgen jeglicher Art,und etliche Tuner die Motoren umbauten,oder umbauten die schon vor 10jahren eingetragen wurden,wie M30,M88;S38,S50 usw....zudem gehören auch Innenausstattungen,Sportsitze dazu,das gab es zu Zeiten Ford Badewanne,Opel Diplomat,Rekord C ,oder Heckflossen Mercedes nicht...Deweiteren sind schon länger eingetragene Änderungen kein Problem bei einer H-Zulassung . Wer also 2010 seinen 1990 e30 auf M60 umgebaut/eingetragen hat,bekommt 2020 eine H-zulassung...RR

 

Bezweifelt ja auch niemand. Und beim 320is (um den es hier geht) ist die H-Zulassung alles andere als sinnfrei. Mir sind über 500 EUR Steuer im Jahr zuviel.

Aber wir kommen vom Thema ab.

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Der Prüfer guckt bei der AGA,nach Zustand,das interessiert bei H-Zulassung,der erhaltungszustand und da ist eine durchgegammelte AGA  schlechter wie eine Supersprint. Und ja ist richtig,bei KATLOSEN e30 macht eine zukünftige H-Zulassung sinn..RR

Beratung,Vermittlung von Eintragungen jeglicher Art,Reparaturen,Restaurationen bei BMW Fahrzeugen.

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Die Abgasanlage scheint da kein großes Problem dar zu stellen, der Auspuffbauer der meine Anlage gemacht hat macht viele Oldtimern die noch ne ganze Ecke älter sind als der E30 und sind natürlich auch Eintragungspflichtig, wie die meisten Sportpuffs.

 

Gruß Sebb


Bearbeitet: von Sebastian_H
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Einige mehr deren grösste Sorge die oft Sinnfreie H-Zulassung beim e30 ist. Ich habe mir den Katalog zur H-Zulassung angeguckt,das war mal für Oldtimer ausgearbeitet,und kann fast komplett erneuert werden. Denn für die Jahrgänge der Fahrzeuge die jetzt kommen,gab es etliches Tuning ala D&W,Spoiler ala Zender&co,Alufelgen jeglicher Art,und etliche Tuner die Motoren umbauten,oder umbauten die schon vor 10jahren eingetragen wurden,wie M30,M88;S38,S50 usw....zudem gehören auch Innenausstattungen,Sportsitze dazu,das gab es zu Zeiten Ford Badewanne,Opel Diplomat,Rekord C ,oder Heckflossen Mercedes nicht in diesen massen....Desweiteren sind schon länger eingetragene Änderungen kein Problem bei einer H-Zulassung . Wer also 2010 seinen 1990 e30 auf M60 umgebaut/eingetragen hat,bekommt 2020 eine H-zulassung...Gleiches gilt für Tuning AGA wie die von Supersprint,gab es diese schon 1990 ist das null Problem,wenn es überhaupt von intresse ist.RR

 

...ich bin gespannt was mein Lieblingsprüfer im kommenden Jahr zu meinem nächsten Projekt sagt.

 

Manta GTE mit EZ 84, dann 86 zum Cabrio umgebaut und mit Räder/FW versehen (alles 86 eingetragen), 97 zum 2.4er CIH mit G-Kat umgebaut und eingetragen.

Ich habe keine Angst vor der H-Abnahme, einzig der exakt so nicht im Manta verbaute Motor könnte etwas nachdenken erfordern.

Ist aber dieselbe Motorenfamilie, der Umbau wäre ab 88 exakt so möglich gewesen (Spender war damals ein Omega A 2.4i Kat) und den 2.4er ohne Kat gab es regulär im Manta.

Aber erstmal wird er komplett restauriert.

 

Alles wird gut.

Gruß, Pit :sonne:

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...ich bin für bezahlbaren Verkehr...
 

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  kein      post-14170-0-01983500-1449394513_thumb.jpg

 

 

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Ach, mein Prüfer hat nicht mal ein Problem mit dem Miller MAF, Mini Bremsscheiben, Bremsendaptern etc. ... und erst recht nicht mit dem eigentlichen M30 Umbau. Wenn es dann mal in 8 Jahren beim Cabrio so weit sein sollte... im Wertgutachten steht jedenfalls überall "zeitgenössisch" drinnen.

Signatur

 

 

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