Mitschu Geschrieben: 11. April 2013 #1 Meldung Teilen Geschrieben: 11. April 2013 Hallo zusammen, brauche mal Rat und Tat von euch. Ich soll angeblich über eine rote Ampel gefahren sein. Ich habe heute den Anhörungsbogen bekommen. Als Beweismittel sind die Zeugenausagen von zwei Beamten aufgeführt. Es steht auch nicht drin wie lange angeblich schon rot gewesen sein soll. Ich wurde nicht angehalten und es gibt kein Foto, nur die Zeugenausagen der beiden Beamten. Aber das aller beste ist ich habe niemals diese besagte Ampel bei rot überfahren. Wie verhalte ich mich am besten. Meine Freundin saß neben mir und könnte schwören das ich nie über rot gefahren bin. Danke im voraus für eure Hilfe. Gruß Michael Zitieren [COLOR=Red][B]Mögen täten wir schon wollen, nur dürfen haben wir uns nicht getraut[/B][/COLOR] ;-) Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Weitere Optionen zum teilen...
325i Andy Geschrieben: 11. April 2013 #2 Meldung Teilen Geschrieben: 11. April 2013 Hi MichaelIch würde das wenn du im Rechtschutz bist,deinem Anwald übergeben.Könnte dann Aussage gegen Aussage rauskommen.Also nüscht mit Strafzettel schreiben.GrüßleAndy Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Weitere Optionen zum teilen...
Andreas1960 Geschrieben: 11. April 2013 #3 Meldung Teilen Geschrieben: 11. April 2013 (bearbeitet) Dazu müsste man imo wissen: Kommen andere Fahrer deines Autos in Frage? Kennst du/kennen dich die beiden Zeugen, z.B. weil du auf nem Dorf wohnst, oder ist das Verhältnis ganz anonym, z.B. in der Großstadt? Weißt du, wo du zur 'Tatzeit' warst bzw. woher weißt du genau, dass deine Feundin daneben saß usw? Bearbeitet: 11. April 2013 von Andreas1960 Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Weitere Optionen zum teilen...
Mitschu Geschrieben: 11. April 2013 Autor #4 Meldung Teilen Geschrieben: 11. April 2013 Ich habe das Auto schon am 20.03.13 um 17:49Uhr gefahren in Duisburg. Aber an diese Ampelanlage (Charlotenstraße / Heerstraße verhält es sich so das wenn Du die bei rot nimmst und schon 8 - 10 andere Fahrzeuge schon rüber gefahren sind stehst Du mitten auf einer zweispurigen Straße. Alleine deshalb würde ich diese Ampel nicht bei rot nehmem. Die Zeugen sind zwei Polizisten von einer Hunderschaft die den ganzen Tag das Vereinslokal der Banditos beobachten. Zitieren [COLOR=Red][B]Mögen täten wir schon wollen, nur dürfen haben wir uns nicht getraut[/B][/COLOR] ;-) Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Weitere Optionen zum teilen...
Redbull-79 Geschrieben: 11. April 2013 #5 Meldung Teilen Geschrieben: 11. April 2013 Ein Kollege von mir hat genau die gleiche Sache gehabt wegen angeblicher Roter Ampel überfahren! Er ist damit vor Gericht gegangen und hat gewonnen! Das ganze hat locker ein halbes jahr gedauert bis der Termin bei Gericht war! Der Kollege hat vor Gericht haargenau erzählt wann und wo und welche Uhrzeit usw die Sache abgelaufen ist! Danach hat der Richter und Rechtsanwalt die Beamten dazu befragt und die konnten nicht mehr zu 100% die fragen beantworten und schon war die Sache gelaufen! Er wurde freigesprochen! Natürlich mit Hilfe eines Anwalts! Grund dafür ist, das es erstmal dauert bis sowas vor Gericht kommt und die Beamten in der Zeit soviele neue Fälle bekommen das sie sich nicht mehr an alles erinnern können wie es genau war! Die meisten Beamten gehen davon aus das man sowas hinnimmt und sein Bußgeld bezahlt und vergessen solche Fälle ganz schnell und konzentrieren sich auf wichtigere Fälle! Der Rechtsanwalt hat natürlich Gas gegeben vor Gericht! Ob das dein Anwalt auch tut ist ne andere Frage? Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Weitere Optionen zum teilen...
Redbull-79 Geschrieben: 11. April 2013 #6 Meldung Teilen Geschrieben: 11. April 2013 Habe jetzt gerade noch mal dein Thread gelesen und frage mich gerade wie das funktionieren soll! Du hast ja geschrieben das die dich nicht angehalten haben bzw keine Fotos haben, die haben praktisch nix! Die haben nur gesehen das das Auto xy mit den Kennzeichen xy über Rot gefahren ist! Wenn man jetzt die Frage an die Beamten stellt wer den gefahren ist zu den Zeitpunkt, können die ja nur antworten " keine Ahnung", da sie dich ja nicht angehalten haben! Also ist erstmal kein Beschuldigter da und deswegen kannst du ja nicht einfach dafür beschuldigt werden!? Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Weitere Optionen zum teilen...
bastelbert Geschrieben: 12. April 2013 #7 Meldung Teilen Geschrieben: 12. April 2013 Es ist nicht Sache des Anzeigenerstatters zu erforschen wer gefahren ist, sondern Sache des Halters zu wissen wer wann sein Auto benutzt. Kann man das nicht, muß man mindestens mit der Auflage "Fahrtenbuch führen" rechnen und schon eindeutig beweisen können das man selber als Fahrer nicht in Frage kommt. Im übrigen bekommt man auch deshalb oft erstmal einen Anhörungsbogen um sich als "Zeuge" und nicht als "Beschuldigter" zum Sachverhalt zu äußern.Wichtig für "Verjährung"!, ein Zeugefragebogen wirkt nicht Fristaufschiebend wie ein "ihnen wird vorgeworfen", also den immer schön auf den letzten Drücker beantworten. In deinem Fall würde ich auf alle Fälle mi´m Anwalt reden und das Ganze anfechten. Erstens hast du gute Aussichten auf Erfolg und zweitens ist eine "Rotstrafe" auch nicht ohne. Zitieren Das BMW Cabrio ist eines jener sachlichen Transportmittel, das grundsätzlich offen, vollgetankt und mit dem Schlüssel im Zündschloß in der Garage stehen muß - für alle dringenden Fälle. auto motor & sport 22/86 Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Weitere Optionen zum teilen...
BadBoy88 Geschrieben: 12. April 2013 #8 Meldung Teilen Geschrieben: 12. April 2013 (bearbeitet) .... hatte den Spaß auch schon vor unserer Firma .... es haben 5 Leute inkl. mir und meiner Freundin ausgesagt das ich bei grün gefahren bin ..... und es war sehr knapp. Die Aussage von einem Polizisten zählt mehr als die eines "normal" Bürgers.Damals habe ich es ohne Anwalt gemacht.Heute würde ich es nur noch mit Rechtsverdreher machen. Bearbeitet: 13. April 2013 von esgey wirklich? Zitieren Ironie ist eine stumpfe Waffe, wenn man damit gegen Deppen zu Felde ziehen will!Neid muss man sich erarbeiten, Mitleid bekommt man geschenkt! http://fs5.directupload.net/images/161129/5ynx8bte.jpg Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Weitere Optionen zum teilen...
Jochen318iC Geschrieben: 12. April 2013 #9 Meldung Teilen Geschrieben: 12. April 2013 Wenn ich das richtig gelesen habe, kannst du lediglich bestreiten, dass du bei ROT über die Ampel gefahren bist und alles andere entspricht den Tatsachen?Das ist dann schon etwas dürftig!Gruß Jochen Zitieren Es gibt nur EINE, und das ist MEINE ti amo tanto, strega mia (Freundin UND Hexe, oder was habt ihr gedacht?)E30 318i Cabrio / Bj. 92 / mauritiusblau metallic / M II-Technik mit eingebauter Vorfahrt im Original; Sex auf 4 Rädern, der erst in den Drehzahlbegrenzer rennt, wenn der Motor auf Betriebstemperatur ist Man liebt das, wofür man sich müht, und man müht sich um das, was man liebt. (Erich Fromm) Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Weitere Optionen zum teilen...
E30-Heizer Geschrieben: 12. April 2013 #10 Meldung Teilen Geschrieben: 12. April 2013 Erstmal, vor Gericht glaubt der Richter 2 Beamten mehr, als 5 oder 6 Bürgern die das Gegenteil behaupten. Das nächste ist, die Beamten werden wohl kaum eine Anzeige geschrieben haben, wenn du nicht bei Rot gefahren bist. Deshalb kannst du das von wegen nicht bei Rot gefahren schon mal abhaken. Jedenfalls kannst du wenn die Beamten es beide beobachtet haben davon ausgehen, das es ein Rotlichtverstoß war. Die einzige Chnace aus der Sache rauszukommen ist, das die Beamten dich eindeutig als Fahrer wiedererkennen müssen. Und hier kommt es darauf an, wie die Beobachtungssituation war und wie gut das Gedächtnis der beiden funktioniert. Da Gerichtsverfahren in der Regel zig Monate nach der Tat stattfinden, stehen die Chancen ganz gut. Aber eben nur, wenn die Beamten dich nicht schon vorher als Fahrer identifiziert haben. Nur gibt es ein Problem. Du musst auf dem Bogen angeben ob du der Fahrer warst oder nicht. Da du dich nicht selbst belasten musst brauchst du keine Angaben zur Sache machen. Dann könnte aber folgendes passieren: Die Beamten stehen eines Tages vor deiner Tür und können dich identifizieren, da dann noch nicht viel Zeit vergangen ist stehen die Chancen hoch das sie dich sofort als Fahrer wiedererkennen. Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Weitere Optionen zum teilen...
Stefan-E30 Geschrieben: 12. April 2013 #11 Meldung Teilen Geschrieben: 12. April 2013 lach, was wäre denn noch relevant?? es geht doch um die rote Ampel... oder meinst das die Aussage das er zu der Zeit dort war auch falsch sein müßte??? ja ne das wäre wohl etwas too much... die hatten wirklich viel Langeweile beim Beobachten der Rocker wenn sie ganz genau drauf achten ob einer bei Rot fährt oder die knapp hinter ihm erst Rot wurde... und dann noch Nummerschild notieren usw usw.... hmmmm echt der Hammer... oder hast du auch nach den Rockern geschaut und bist dann über die Kreuzung gerollt... die Ampel dabei total vergessen...?? ab zum Anwalt.... Zitieren Cinis Cinerem, Pulvis ad Pulverum.Cum diabolus regit, omnia licent Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Weitere Optionen zum teilen...
HaPe Geschrieben: 12. April 2013 #12 Meldung Teilen Geschrieben: 12. April 2013 lach, was wäre denn noch relevant?? es geht doch um die rote Ampel... oder meinst das die Aussage das er zu der Zeit dort war auch falsch sein müßte??? ja ne das wäre wohl etwas too much... die hatten wirklich viel Langeweile beim Beobachten der Rocker wenn sie ganz genau drauf achten ob einer bei Rot fährt oder die knapp hinter ihm erst Rot wurde... und dann noch Nummerschild notieren usw usw.... hmmmm echt der Hammer... oder hast du auch nach den Rockern geschaut und bist dann über die Kreuzung gerollt... die Ampel dabei total vergessen...?? ab zum Anwalt.... Das Argumet hilft ganz sicher. Mit so 'ner Aussage würd' ich jedem der die tätigt noch eins anhängen weil er nicht auf den Verkehr geachtet hat und andere dadurch möglicherweise gefährdet hat. Zitieren Ich bin nicht dumm, ich habe nur Pech beim Denken. Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Weitere Optionen zum teilen...
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