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BBS RS 001 und BBS RS 071


M3Philipp
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EDIT: "Habe nur den jeweils originalen Prüfbericht."

Sorry das sind auch nur die Prüfberichte...(ich habe es "überlesen")

RS001_BMW_3er_E30.pdf

RS071_BMW_3er_E30.pdf


Bearbeitet: von Gilles-324d

Gilles-324d :smbmw:

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Hast du den Prüfer gefragt ob das nicht genügt oder nimmst du es nur an?

 

... und wenn ja, wo liegt der Unterschied zwischen einem "Gutachten" und diesem Prüfbericht?

 

Das BMW Cabrio ist eines jener sachlichen Transportmittel, das grundsätzlich offen, vollgetankt und mit dem Schlüssel im Zündschloß in der Garage stehen muß - für alle dringenden Fälle.

 

 

 

 

auto motor & sport 22/86

 

 

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Hi Gilles,

 

das ist der Prüfbericht den ich habe.

Aber dem TÜV reicht das nicht mehr (alleine).

Benötige darüber hinaus noch ein Gutachten etc...

 

 

ja ich habe es zu spät gesehen...

 

hier wurde es teilweise schonmal diskutiert...

 

 

Gruß,

Gilles-324d :smbmw:

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Ich schaue mal ob in meinen "BBS-Akten" "Gutachten" statt" Prüfbericht" drüber steht. ;-)

 

Neuer sind sie aber mit Sicherheit nicht und wird es auch nicht geben. Waum sollte jemand für Felgen die vor über 20 Jahren produziert wurden auch ein neues Gutachten erstellen?

Interessanter wäre, wenn der Knabe gesagt hätte was ihm in dem Gutachten an Angaben fehlt?

 

Das BMW Cabrio ist eines jener sachlichen Transportmittel, das grundsätzlich offen, vollgetankt und mit dem Schlüssel im Zündschloß in der Garage stehen muß - für alle dringenden Fälle.

 

 

 

 

auto motor & sport 22/86

 

 

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Hast du den Prüfer gefragt ob das nicht genügt oder nimmst du es nur an?

 

... und wenn ja, wo liegt der Unterschied zwischen einem "Gutachten" und diesem Prüfbericht?

 

Vor langer langer Zeit gab es Prüfberichte für Eintragungen nach §19.2 oder 3. Leider betrifft das fast alle Zubehörteile des E30.

 

Durch eine Gesetzesänderung irgendwann Mitte/Ende der 90er, vielelciht auch etwas früher, wurde (denke das war über die EU) eine Gesetzesänderung eingeführt. Seit damals dürfen Zubehörteile für Autos nur noch von Unternehmen hergestellt und Vertrieben werden, die ISO9001 und ff. zertifiziert sind wegen dem Nachweis einer Qualitätssicherung bei der Herstellung.

Seit dem steht über dem Wisch eben nicht mehr "Prüfbericht" Nummer soundso sondern "Teilegutachten" nach §19.X StVZO Nummer soundso.

 

Im Endeffekt steht nicht viel anderes drin, aber es heißt halt anders. Gültig sind die Prüfberichte schon lange nicht mehr, außer man hat einen Nachweis, dass der Hersteller zertifiziert ist. Und das ist jeder Hersteller, der heute noch Autoteile vertreibt. Es gab auch Übergangsfristen wo Hersteller aus einem Prüfbericht ein Teilegutachten machen hätten können aber der Papierkrieg war vielen zu viel.

 

Das Problem hatte ich schon vor ewigen Zeiten mit Gabelfedern fürs Motorrad. War aber kein Problem, Wirth hat damals eben ein Prüfbericht in ein Teilegutachten gewandelt. Heutzutage haben die meisten Hersteller natürlich keine Lust mehr sich mit Papieren für Teile rumzuschlagen, die sie das letzte mal vor 20 Jahren hergestellt und verkauft haben.

 

Viele Prüfer haben das Problem geflissentlich ignoriert, aber inzwischen wird eben öfters mal auf die Finger geschaut, also halten sich die Prüfer auch öfters an die Gesetzestexte.

Gruß

Oliver



Was willst Du schon wieder?

-----´`  Satzzeichen können Ehen retten!

Ich bin gegen Rasen auf Landstrassen und Autobahnen, denn wer soll denn das alles mähen.

Mitglied der
bajuvarisch-kölschen Achse des Bösen :devil:

 

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Nun ja, die Sache ist im Falle alter Gutachten schon deshalb unsinnig, weil es vor 25 Jahren noch gar kein ISO 9001 gab. Eine spätere Zertifizierung des Herstellers (was bei BBS mit Sicherheit der Fall ist) herzlich wenig über die damaligen Produktionsmethoden aussagt.

 

Wenn ich die Endverbraucherorientierung der Firma BBS sehe, glaube ich kaum das die da irgend einen Zettel raus rücken.

 

Ich schaue mal was das dicke Pampflet zu meine RS aussagt. Ich vermute mal auch nichts anderes, nur da alle Autos drinne stehen für die das Gutachten gilt, nicht nur E30.

 

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auto motor & sport 22/86

 

 

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Ich bin 2011 mit dem gleichen Prüfbericht wie oben zum Eintragen (§19.2) der 001 gefahren. Da gab es noch kein Problem. Einen anderen habe ich auch noch nicht gesehen.


Bearbeitet: von HarroQ

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Das es Unsinn ist, habe ich ja nicht bestritten. Eine Zertifizierung nach ISO900X sagt auch nur aus, dass man wahrscheinlich nach der gleichen Qualität fertigt. Aber nichts über den Level der Qualität.

 

Zumindest in der Übergangszeit ist man davon ausgegangen, das Hersteller auch vor ISO-Zeiten eine Qualitätssicherung hatten.

Stichtag der Ungültigkeit war übrigens anscheinend erst im Jahr 2002.

 

Nichtsdestotrotz sind Prüfberichte, Technische Prüfberichte und Mustergutachten nicht mehr gültig.

Das BBS sich nicht für so historische Produkte interessiert, ist sehr wahrscheinlich. Deswegen sind sie ja pleite :devil:.

 

Wird sicher im Laufe der nächsten Jahre immer öfter Thema werden, das Problem.

Gruß

Oliver



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Wenn der Prüfer sich an der fehlenden ISO Geschichte aufhängt, hilft nur ein wechseln der Prüfstelle.

 

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Sinn und Zweck der Aberkennung der Prüfberichte war, viele der halbseidenen Gutachten aus dem Verkehr zu ziehen und eine Mindestqualität im Zubehörmarkt zu Gewährleisten.

Eintragungen seit 2002 sind damit simpel ungültig, weil die Grundlage fehlt.

In einigen Jahren wirst Du keinen Prüfer mehr finden,,der Dir auf Grund solcher Gutachten eine Eintragung macht. Weil die dann entweder in Rente sind oder keinen Job mehr haben.

Gruß

Oliver



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Sinn und Zweck der Aberkennung der Prüfberichte war, viele der halbseidenen Gutachten aus dem Verkehr zu ziehen und eine Mindestqualität im Zubehörmarkt zu Gewährleisten.

Eintragungen seit 2002 sind damit simpel ungültig, weil die Grundlage fehlt.

In einigen Jahren wirst Du keinen Prüfer mehr finden,,der Dir auf Grund solcher Gutachten eine Eintragung macht. Weil die dann entweder in Rente sind oder keinen Job mehr haben.

 

Wenn diese Regelung für Produkte gilt die 2002 noch produziert wurden, sehe ich das ein. Wenn aber jemand für eine Teil von 1985 eine ISO Zertifizierung eines Herstellers verlangt, ist das schlicht Schwachsinn. Keines unserer Autos wurde je in nach ISO laberlaber zertifizierten Betrieben gebaut, b.z.w. mit Teilen von so zertifizierten Teilelieferanten ausgerüstet, ebendso wie kein einziges zeitgenössisches Zubehörteil so zertifiziert wurde.

 

Mich würde wirklich mal der Wortlaut dieser Regelung interessieren.

 

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Müsste sich natürlich irgendwo in den §19-22 der STVZO verbergen bzw. in einer dort erwähnten EU-Richtline.

Vielleicht auch in irgendeinem Pamphlet des Bundesministeriums für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung.

Gruß

Oliver



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http://www.motor-talk.de/forum/aktion/Attachment.html?attachmentId=512574

 

Zwar was älter und inzwischen überarbeitet, aber der entsprechende Teil ist immer noch so....

S. 45

 

Die Entfernung zwischen Brett und Kopf nennt man Horizont.

 
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Interessant ist das:

 

Mit der vorliegenden Arbeitsanweisung einschließlich der

„Einzelanweisung“ soll vor allem erreicht werden, dass die

Teilehersteller ihre „Prüfzeugnisse“ auf heutige Vorschriften

(z.B. QM-System für die reihenweise Fertigung) umstellen,

damit das gewollte Verfahren gemäß § 19 Abs. 3 StVZO an-

gewendet werden kann.

Dies bedeutet aber nicht, dass in alten „Prüfzeugnissen“ be-

schriebene Fahrzeugteile nicht mehr an älteren Fahrzeugty-

pen verwendet oder nachträglich an diese angebaut werden

dürfen:

Hier muß jedoch der aaS im Einzelfalle eine Begutachtung

der technischen Änderung vornehmen und darf sich dabei

nicht mehr auf diese „Prüfzeugnisse“ als Grundlage seiner

Begutachtung beziehen.

Die aus einem vorgelegten Prüfbericht erkennbaren und

nachvollziehbaren Feststellungen können dabei jedoch ggf.

in den Umfang der eigenen Begutachtung einbezogen wer-

den.

Dies gilt insbesondere für vor dem 01.01.1994 erstellte „Prüf-

zeugnisse“ für vor diesem Datum hergestellte Teile !

Die Begutachtung muss sich deshalb deutlich vom Umfang

einer Änderungsabnahme abheben, was letztendlich auch

in der Begutachtungsgebühr erkennbar sein wird.

 

auch wenn mehrfach drinsteht, das die Prüfzeugnisse ungültig sind. Interpretiere ich jetzt so: Zahle genug Kohle und es geht.

Gruß

Oliver



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"Für reihenweise hergestellte Teile ist eine Bauartgenehmigung, Teilebetriebserlaubnis,

EG- oder ECE-Genehmigung, ein Nachtrag zur Genehmigung des Fahrzeugtyps



oder ein Teilegutachten erforderlich. Prüfungsbestätigungen dürfen für diese Teile

nicht verwendet werden."

 

Das ist ja schon mal ´n Wort. Prüfungsbestätigung fällt definitiv raus, von ISO muß ist keine Rede. Ich schaue mal was auf meinen Papieren drauf steht.

 

Das, wie vermutet, von BBS nichts zu erwarten ist, beweist das Erlebniss des Kollegen aus dem anderen Thread zu dem Thema.:klatsch:

 

 

Ich hab gerade bei bbs angerufen und mich hat's bei der ersten Antwort von dem Mitarbeiter fast vom Stuhl gehauen.....

 

Ich: Gruß Gott ich hätte eine frage, und zwar habe ich bbs RS. Er(unterbricht mich!): schön für sie! :eek:

 

Dan ging's bissal hin und her..... Doch nun zum Punkt:

 

Aussage von bbs gerde eben: (Zitat) " warum sollen wir für eine Felge noch irgendwas machen wenn wir daran nix mehr verdienen"

Da kann ich nur sagen :wall::rot: kein Wunder das die schon mehrmals insolvent waren..... Kundenservice =0,0

 

 

Und dann meinte er noch: dann suchen sie sich einen anderen TÜV es gibt sicher noch welche die die Felgen eintragen.

 

 

 

 

 

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Hardcore... BBS ist bei mir echt unten durch....

Nur wenn du schwarze Striche vom Kurvenausgang bis zum nächsten Bremspunkt ziehen kannst, hast du wirklich genug Leistung.:freak::drive:

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Iso-QM ist aber ein Muss um ein Teilegutachten (siehe Anlage 19 STVZO), ne ABE, BG oder sogar ECE- bzw. EG-Teilegenehmigung zu bekommen.

Felgen fallen meiner Meinung nach unter reihenweise gefertigte Teile.... Und damit wäre das Spiel vorbei....

Was nicht heissen will, das es nicht doch noch irgendwo nen Schulpflicht gibt....

 

Die Entfernung zwischen Brett und Kopf nennt man Horizont.

 
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zum Thema (aus dem Motor-Talk kopiert):

 

 

RemStar

Themenstarter

Moin,

 

aus gegebenem Anlass möchte ich hier einmal auf die Möglichkeit Felgen auch OHNE Teilegutachten oder ABE eintragen zu lassen hinweisen.

 

Ich habe einen Satz FONDMETAL-Felgen aus den 90ern (TYP 5000Y4-A1) welche ich auf meinem vorherigen Fahrzeug (W124) eingetragen hatte. Nun habe diese auf meinen W202 montiert und wollte Sie eintragen lassen. Zu den Felgen habe ich einen TECHNISCHEN BERICHT (auch Prüfbericht genannt). Beim TÜV sagte mir nun ein junger Ingenieure ganz freudestrahlend das er für die Eintragung ein Teilegutachten benötige Zitat:" Da steht genau das gleiche drin...nur die Überschrift ist anders".

 

Nun denk ich mir "no problem" und begebe mich auf die Suche nach einem Teilegutachten. Dabei stelle ich fest, dass die Teilegutachten ab dem 01.01.2001 die Technischen Berichte abgelöst haben (die Technischen Berichte haben ihre Gültigkeit verloren) und dass es somit für meine Felgen aus den 90ern KEIN Teilegutachten gibt. (Laune erstma im Keller)

 

Aber so leicht lasse ich mich nicht abspeisen;-)

 

Also nochma zum TÜV und das Problem, das es kein Teilegutachten gibt, vorgetragen. Und jetzt kommts: Eine Anbauabnahme (nach §19.3 STVZO) erfordert mindestens ein Teilegutachten ABER es besteht die Möglichkeit eine Einzelabnahme (§19.2 STVZO) zu machen. Hierzu kann der Tchnische Bericht als "Grundlage" dienen. In den alten Bundesländern darf NUR der TÜV §19.2-Gutachten erstellen (in den neuen Bundesländern die DEKRA)!!! und auch ein TÜV-Ingenieur MUSS eine etprechende Quallifikation haben um solche Gutachten erstellen zu dürfen. Leider hat der TÜV-Mann, der mir dies erklärt hat die nötiche Quallifikation nicht. Also habe ich bei einer anderen TÜV-Station im näheren Umfeld angerufen, gefragt ob er die Quallifikation hat und wenn ja, ob er mir die Dinger eintägt. Antwort: kein Problem:-)

 

Nun habe ich heute nachmittag einen Termin zur Eintragung;-)

Nur wenn du schwarze Striche vom Kurvenausgang bis zum nächsten Bremspunkt ziehen kannst, hast du wirklich genug Leistung.:freak::drive:

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Nach 19.2 wurden meine auch eingetragen. Allerdings zusammen mit Stahlflex. Daher sowieso nur mit 19.2. Ich habe vorher beim TÜV angerufen und dem erklärt, welche Unterlagen ich habe. Er sah darin kein Problem.

Was mich gewundert hat ist, dass abnehmende der Ing. mit Namen im Schein eingetragen ist.

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