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Saisonkennzeichen: Fahrten außerhalb der Saison.


Bamowe
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Moin Leute,

 

ich habe da mal eine Frage, zu der es bisher viele unterschiedliche Ansichten gibt. Ich hoffe hier eine plausible Antwort zu erfahren.

 

Ich würde meinen E30 gerne zu technischen Zwecken in den kommenden Monaten (vor März) überführen (mehrere 100 Kilometer). Leider ist der Wagen aber aufgrund des Saisonkennzeichens nicht vor März angemeldet. Wie kann ich nun legal mein Auto überführen? Mit Kurzzeitkennzeichen? Ich habe aus diversen Quellen erfahren, das dies verboten sein soll und rechtlich gravierende Konsequenzen nach sich zieht, wenn man erwischt werden sollte.

 

Was ist denn nun richtig und welche Möglichkeiten bieten sich an? Ich würde den Wagen gerne auf eigener Achse überführen, ihn ungern auf einen Anhänger o.ä. verfrachten.

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Wieso sollte ein KZK verboten sein?

Dafür ist es ja schließlich gedacht!

Nämlich für eine kurzfristige Haftplichtversicherung zu Überführung, Tests, Probefahrten etc.

Nur halt nicht als Missbrauch, wie es im Bereich Kiesplatz so üblich ist.

Gruß Jochen

Es gibt nur EINE, und das ist MEINE ti amo tanto, strega mia (Freundin UND Hexe, oder was habt ihr gedacht?)

E30 318i Cabrio / Bj. 92 / mauritiusblau metallic / M II-Technik mit eingebauter Vorfahrt im Original; Sex auf 4 Rädern, der erst in den Drehzahlbegrenzer rennt, wenn der Motor auf Betriebstemperatur ist

 

Man liebt das, wofür man sich müht, und man müht sich um das, was man liebt. (Erich Fromm)

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du verwechselst das vllt mit dem werkstattkennzeichen wenn du damit angehalten wirst du kannst nicht nachweisen das es "gewerblich" nutzt dann gibt es problme...

aber kurzzeitkennzeichen ist hier die richtige wahl...

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Wieso sollte ein KZK verboten sein?

Dafür ist es ja schließlich gedacht!

Nämlich für eine kurzfristige Haftplichtversicherung zu Überführung, Tests, Probefahrten etc.

 

... für Fahrzeuge ohne gültige Zulassung! Ein Saisonkennzeichen ist aber im rechtlichen Sinne wohl eine Zulassung, auch wenn das Fahrzeug in den Wintermonaten abgemeldet ist. So habe ich das bisher rausgehört.

 

Ich finde den Thread gerade nicht mehr wieder, aber in einem anderen Forum ist jemand im Winter von der Polizei angehalten worden, weil er ein Kurzzeitkennzeichen an seinem Fahrzeug genutzt hat, das sonst per Saisonkennzeichen zugelassen war. Das ganze hatte dann sogar einen Führerscheinverlust zur Folge.

 

Daher frage ich hier ja, vielen ist das wohl nicht bewusst.

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Sonderpreis für die 5 Tage aushandeln

die haben in der regel festpreise ich hab damals ca 130 euro bezahlt 100 euro versicherung und der rest für die schilder und die bearbeitung... aber im internet wird sowas als komplettpreis billiger angeboten...

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... für Fahrzeuge ohne gültige Zulassung! Ein Saisonkennzeichen ist aber im rechtlichen Sinne wohl eine Zulassung, auch wenn das Fahrzeug in den Wintermonaten abgemeldet ist. So habe ich das bisher rausgehört. Ich finde den Thread gerade nicht mehr wieder, aber in einem anderen Forum ist jemand im Winter von der Polizei angehalten worden, weil er ein Kurzzeitkennzeichen an seinem Fahrzeug genutzt hat, das sonst per Saisonkennzeichen zugelassen war. Das ganze hatte dann sogar einen Führerscheinverlust zur Folge. Daher frage ich hier ja, vielen ist das wohl nicht bewusst.

 

wäre mir neu aber ruf mal auf der zulassungsstelle an oder fahr halt kurz vorbei... die sollten es wohl wissen...

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Ich würde meinen E30 gerne zu technischen Zwecken in den kommenden Monaten (vor März) überführen (mehrere 100 Kilometer). Leider ist der Wagen aber aufgrund des Saisonkennzeichens nicht vor März angemeldet. Wie kann ich nun legal mein Auto überführen? Mit Kurzzeitkennzeichen? Ich habe aus diversen Quellen erfahren, das dies verboten sein soll und rechtlich gravierende Konsequenzen nach sich zieht, wenn man erwischt werden sollte.

 

Moin Carsten,

 

ich vermag nicht nachzuvollziehen, wo es hinsichtlich einer Überführung mittels Kurzzeitkennzeichen ein Problem geben sollte. Außerhalb des Zulassungszeitraums des Saisonkennzeichens gilt dein Wagen als nicht zugelassen und darf weder im öffentlichen Verkehrsraum bewegt oder abgestellt werden. Wie sonst soll ein nicht zugelassenens Fahrzeug denn auf eigener Achse überführt werden, wenn nicht mit einem Kurzzeitkennzeichen. Das beste wird sein, wenn du den kleinen Dienstweg einschlägst, also tel. Kontakt zu deiner Versicherung aufnimmst. Einfach den Sachverhalt schildern ( Überführungsfahrt außerhalb des Zulassungszeitraums ), Sonderpreis für die 5 Tage aushandeln, denn schließlich bist du dort bereits Kunde mit deiner KFZ-Versicherung und sich eine EBV Nummer für die Zulassungsstelle geben lassen, fertig.

 

Gruß Uwe

 

 

Moin Uwe,

 

ich werfe das mal in den Raum:

 

"Zumindest die Aussage meiner Versicherung (hatte das auch mal angefragt). EIn auto mit Saisonkennzeichen ist defakto auch im Winter registriert und angemeldet, du darfst halt nur nicht fahren. Hast aber halt dafür steuerliche und versicherungstechnische Vorteile.

Das Kurzzeitkennzeichen würde daher eine Doppelkennzeichung/Wechselkennzeichen bedeuten und das ist wohl verboten."

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Für mich persönlich ergibt das auch keinen Sinn. Vor allem da man Fahrzeugführern mit Saisonkennzeichen so komplett jede Möglichkeit nimmt, das eigene Auto außerhalb der Saison irgendwo vorzuführen. Aber der Vorfall in dem anderen Forum, in dem der Kerl von der Polizei angehalten wurde und nun ernsthafte Konsequenzen zu fürchten hat, spricht eine andere Sprache. Leider hab ich den link nicht mehr zur Hand ...

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Das Problem ist wie Uwe schon sagte,Doppelzulassung geht nicht.Das Fahrzeug MUSS abgemeldet sein um es mit Händlerkennzeichen,oder Kurzkennzeichen zu überführen.Da würde ich vorsichtig sein,frage bei der Zulassung ob das ohne Probleme in der Zeit der Stilllegung möglich ist eine Überführung zumachen,und wennn wie.Das lässt du Dir schriftlich bestätigen,damit bei einer Verkehrskontrolle die Fronten geklärt sind.

Beratung,Vermittlung von Eintragungen jeglicher Art,Reparaturen,Restaurationen bei BMW Fahrzeugen.

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das ganze ist wirklich sinnbefreit, da es sich bei einem KZK nicht um eine wirkliche Zulassung handelt und somit auch kein echtes, amtliches Kennzeichen bzw. Nummernschild ist.

Die Doppelkennzeichnung kann ich damit ausschließen.

 

Es geht doch nur um die Versicherung für die 1 Woche; nicht mehr und nicht weniger.

Gruß Jochen

Es gibt nur EINE, und das ist MEINE ti amo tanto, strega mia (Freundin UND Hexe, oder was habt ihr gedacht?)

E30 318i Cabrio / Bj. 92 / mauritiusblau metallic / M II-Technik mit eingebauter Vorfahrt im Original; Sex auf 4 Rädern, der erst in den Drehzahlbegrenzer rennt, wenn der Motor auf Betriebstemperatur ist

 

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Aber man sieht hier wieder wunderbar, das allgemeine Unklarheit herrscht, wie in allen Foren. Die eine Seite sagt, es ist möglich, die andere widerspricht dem. Schon merkwürdig, das der Gesetzgeber dahingehend nicht deutlich und klar aufklärt. Auch auf irgendwelchen Presseportalen ist dazu nichts zu finden.

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Eigendlich müsste bei der Zulassungsstelle ja die Antwort kommen,wenn man das Kurzkennzeichen holt.Endweder die rücken es raus,oder es wird verneint.Sollte es ausgegeben werden,wird da wohl kein Problem entstehen.

Beratung,Vermittlung von Eintragungen jeglicher Art,Reparaturen,Restaurationen bei BMW Fahrzeugen.

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eben; der Zulassung ist das egal. Das KZK ist keine Zulassung, sondern nur ein Versicherungsnachweis für das Fahrzeug.

Und nicht umsonst ist so ein Blech für 7 Tage teurer als für mich 6 Monate.

Mit den Saisonkennzeichen ist dein Fahrzeug zwar zugelassen, aber halt nur in der Saison auch versichert.

Außerhalb der Saison brauchst du eine kurzfristige Versicherung und die gibts nur über das KZK.

Gruß Jochen

Es gibt nur EINE, und das ist MEINE ti amo tanto, strega mia (Freundin UND Hexe, oder was habt ihr gedacht?)

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eben; der Zulassung ist das egal. Das KZK ist keine Zulassung, sondern nur ein Versicherungsnachweis für das Fahrzeug.

Und nicht umsonst ist so ein Blech für 7 Tage teurer als für mich 6 Monate.

Mit den Saisonkennzeichen ist dein Fahrzeug zwar zugelassen, aber halt nur in der Saison auch versichert.

Außerhalb der Saison brauchst du eine kurzfristige Versicherung und die gibts nur über das KZK.

Gruß Jochen

 

Also bei meiner Versicherung kann ich mir 2 mal im Jahr kostenlos

ein KZK holen. Mich kostet die Versicherung für die Woche also nix.

Kennzeichen muss ich selbstverständlich zahlen.

Gruß Mani

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