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Suche Umbaugutachten vom 318i auf 325i


Johnny Flash
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Bin gerade dabei meinen 318i auf 325i Technik umzubauen. Hat jemand so ein Umbaugutachten für mich?

 

BMW gibt offiziell nix raus. Aber aber irgendjemand hat doch bestimmt so einen Umbau schon hinter sich. Verbaut wird ein Kat M20B25.

 

Danke schon mal.

[CENTER][B]Seitdem ich schwimmen kann ist Arielle nur noch eine Meerfrau!
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Das ist mal ein Anfang, aber kein "Gutachten" im eigentlichen Sinne.

Da die Übergeodnete ABE des Modells "E30 bzw. 3/1" für alle Motorisierungen gilt, ist nicht allzuviel zu beachten. D.h. die Abnahme beim Tüv wird je nach Umfang nur teuer (Vorderache 51mm, Hinterachse, Bremsen VA/HA, evtl. Diff,...)

Bspw. ist bei den 4 Zyl. Modellen die Rückwand der Rücksitze übrigens nicht durchgehend aus Metall wie bei den 6 Zyl. Modellen (Steifheit), d.h. TÜV oder anderer aaS KÖNNTE eine Auflage formulieren, die eine Versteifung beinhaltet (Domstrebe). Das wissen aber die wenigsten Tüvis, deshalb hier nur als Beispiel.

Am besten stellt mal einer ein Gutachten (Umfang sind wahrscheinlich 2-5 Seiten) hier rein, was ein Prüfer angefertigt hat, Kfz-Brief Eintragungen reichen nicht mehr aus.

Quidquid latine dictum sit, altum sonatur

:klug:

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Ich kann dir eine Briefkopie zukommen lassen, bzw kann ich mal nach den TÜV Unterlagen der Eintragung schauen.

 

Wenn sowas dir ausreicht.

 

Sag bescheid.

 

Grüße

 

@Kieler

Meinst du das ernst mit der Rückwand??? Oder war das nur ein Beispiel???

 

Ich möchte deine Kompetenz in keinster weise in Frage stellen. Aber mich würde deine Info zu deiner Aussage jetzt schon sehr interessieren.

 

Beim e30 gab es noch keine großen unterschiede der einzelnen Leistungsklassen.

Einzig ein paar Halter und Ausschnitte waren anders, aber das Grundgerippe war beim 316 wie auch beim 325 gleich.

 

Daher würde mich deine Quelle schon sehr interessieren...


Bearbeitet: von M3_Reini
:frage: :eek: :klatsch: :popo:
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Das ist mal ein Anfang, aber kein "Gutachten" im eigentlichen Sinne.

Da die Übergeodnete ABE des Modells "E30 bzw. 3/1" für alle Motorisierungen gilt, ist nicht allzuviel zu beachten. D.h. die Abnahme beim Tüv wird je nach Umfang nur teuer (Vorderache 51mm, Hinterachse, Bremsen VA/HA, evtl. Diff,...)

Bspw. ist bei den 4 Zyl. Modellen die Rückwand der Rücksitze übrigens nicht durchgehend aus Metall wie bei den 6 Zyl. Modellen (Steifheit), d.h. TÜV oder anderer aaS KÖNNTE eine Auflage formulieren, die eine Versteifung beinhaltet (Domstrebe). Das wissen aber die wenigsten Tüvis, deshalb hier nur als Beispiel.

Am besten stellt mal einer ein Gutachten (Umfang sind wahrscheinlich 2-5 Seiten) hier rein, was ein Prüfer angefertigt hat, Kfz-Brief Eintragungen reichen nicht mehr aus.

 

 

 

Hä?? Wie bitte? Wenn du beim 6 zylinder nen Skisack hattest war diese auch nicht durchgängig!!

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Bspw. ist bei den 4 Zyl. Modellen die Rückwand der Rücksitze übrigens nicht durchgehend aus Metall wie bei den 6 Zyl. Modellen (Steifheit), d.h. TÜV oder anderer aaS KÖNNTE eine Auflage formulieren, die eine Versteifung beinhaltet (Domstrebe). Das wissen aber die wenigsten Tüvis, deshalb hier nur als Beispiel.

 

 

Wo hast Du denn das her?

 

Es gibt beim E30 nur jeweils eine Karosserie vom VFL ab Sept. 85 und NFL mit und ohne Schiebedach der Varianten 2 Türer und 4 Türer.

Egal welche Motorisierung. Da die Rückwand Teil der Karosserie ist, kann es eine solche Unterscheidung nicht geben, denn sonst gäbe es auch unterschiedliche Rohkarosserien.

Die Unterschiede im Motorraum zwischen M10, M40, M42 und M20 wurden erst im Werk gebaut.

 

Auf dem Gutachten von BMW ist eine Fahrgestellnummer. Das wäre spezifisch genug für eine TÜV Abnahme, hilft aber dem TE nicht weiter.

 

Die Kundenbetreuung von BMW erstellt solche Schriebe sehr wohl, inzwischen kostenpflichtig (120€?)

bei der Kundenbetreuung muss man nur Hartnäckig bleiben, da kommt es immer drauf an, wen man als Bearbeiter hat. Der eine sagt machen wir nicht, der nächste sagt, kein Problem. Der übernächste fragt nach mit wechselndem Ergebnis.

 

Prinzipiell liegt dem TÜVer aber alle ABE der E30 vor und normalerweise sollte es gar keinen Schrieb von München brauchen.

Gruß

Oliver



Was willst Du schon wieder?

-----´`  Satzzeichen können Ehen retten!

Ich bin gegen Rasen auf Landstrassen und Autobahnen, denn wer soll denn das alles mähen.

Mitglied der
bajuvarisch-kölschen Achse des Bösen :devil:

 

220px-Stopptstrauss.jpg

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Bspw. ist bei den 4 Zyl. Modellen die Rückwand der Rücksitze übrigens nicht durchgehend aus Metall wie bei den 6 Zyl. Modellen (Steifheit), d.h. TÜV oder anderer aaS KÖNNTE eine Auflage formulieren, die eine Versteifung beinhaltet (Domstrebe). Das wissen aber die wenigsten Tüvis, deshalb hier nur als Beispiel.

Am besten stellt mal einer ein Gutachten (Umfang sind wahrscheinlich 2-5 Seiten) hier rein, was ein Prüfer angefertigt hat, Kfz-Brief Eintragungen reichen nicht mehr aus.

 

 

Höchst unwahrscheinlich.

Dann hätte ein leistungsmäßig stärker motorisiertes Fahrzeug eine weniger steife Karosserie...

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Also ich hab nen VVFL. April 85. Gibt das nen Problem?

Dann hatte ich wohl nen Sachbearbeiter der nicht wollte. Mir wurde gesagt, dass die das nicht machen.

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