ton Quade Geschrieben: 19. November 2012 #1 Meldung Teilen Geschrieben: 19. November 2012 Hallo, ..das Finanzamt will zuviel Steuern haben, deshalb wollte ich einen ungeregelten oder geregelten KAT einbauen. Habe schon bei verschiedenen Herstellern angerufen, aber keinen gefunden der einen ungeregelten KAT für meinen Wagen herstellt. Frage:"Woher bekomme ich einen Katalysator für meinen 318i?" Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Weitere Optionen zum teilen...
helheb Geschrieben: 19. November 2012 #2 Meldung Teilen Geschrieben: 19. November 2012 du hast einen E30 mit M10 Einspritzmotor mit 105PS oder einen mit 102 PS, dafür gibt es ab und an gebrauchte Nachrüstsysteme mit denen man bei der 1. Variante auf Euro I kommen kann und bei der 2. Variante auf Euro II mit einem zusätzlichen Regelsystem evtl hat der User eine Lösung für dich falls er die nicht selber verwendet hat. info@dirk-bohne.de Ansonsten könnte ich mit passendem Papierwerk aushelfen. Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Weitere Optionen zum teilen...
Laafer Geschrieben: 19. November 2012 #3 Meldung Teilen Geschrieben: 19. November 2012 (bearbeitet) keinen gefunden der einen ungeregelten KAT für meinen Wagen herstellt. Einen Ungeregelten KAT kannst heute e vergessen! Der zählt genauso viel wie gar kein KAT zumindest steuertechnisch! Euro2 kostet 7,36€ pro 100ccm, Euro1 und vergleichbar 15,13€ und alles andere U-KAT, nicht KAT sonst was für KAT 25,36. Euro 3 und Euro 4 kostet 6,75€ pro 100ccm. und bei der 2. Variante auf Euro II mit einem zusätzlichen RegelsystemSollte auch bei Nr. gehen. Klar werden wieder erst mal alle kommen mit dem standart Satz, geht nicht, aber wiki sagt was anderes. Bei KFZ mit Benzinmotor vor Baujahr 1996 findet sich im Fahrzeugbrief oft der Eintrag Schadstoffarm nach E2 oder Schadstoffklasse E2. Dies entspricht nicht der Euro-2-, sondern der Euro-1-Norm. Speziell zur Nachrüstung älterer Fahrzeuge, die werksmäßig ohne oder nur mit ungeregeltem Katalysator ausgestattet waren, wurde die 52. Ausnahmeverordnung zur Straßenverkehrszulassung erstellt. Sie gilt für Autos bis 2,8 t Gesamtmasse, die vor dem 1. Oktober 1995 in den Verkehr gekommen und nach dem 1. Januar 1996 mit einem Abgasreinigungssystem nachträglich ausgerüstet sind. Als neu definierte Schlüsselnummer wurde die „77“ gewählt. Das Prüfverfahren wurde stark vereinfacht, was letztlich auch dazu führt, dass Autos mit der Schlüsselnummer „77“ nicht ohne weiteren Aufwand auf Euro 2/D3 umgerüstet werden können. Die Vereinfachung der Prüfprozedur für Schlüsselnummer 77 besteht in drei Punkten: Kohlenmonoxid im Leerlauf, Gasemission aus dem Kurbelwellengehäuse und die aufwändige Verdunstungsemission (Aktivkohlefilter). Der Umbau auf einen verengten Tankstutzen ist ebenfalls nicht notwendig; Es genügt ein Aufkleber mit dem Hinweis, nur noch bleifreien Kraftstoff zu tanken. Die Betriebserlaubnis für 77er Nachrüstsysteme ist auf andere Kraftfahrzeugtypen ausdehnbar. Der Hubraum sowie die Leistung und die Fahrzeugmasse (vollgetankt mit Fahrer) dürfen nach unten bis zu 15 % vom Prüffahrzeug abweichen.Heisst nicht, dass es nicht möglich ist! http://de.wikipedia.org/wiki/Abgasnorm Bearbeitet: 19. November 2012 von Laafer Zitieren http://e30-talk.com/bilder/signaturepics/sigpic3900_7.gifMFGHannes Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Weitere Optionen zum teilen...
ton Quade Geschrieben: 21. November 2012 Autor #4 Meldung Teilen Geschrieben: 21. November 2012 Hallo,77 KW entsprechend 105 PS so steht es im F.-brief, aber ich informier mich mal bei info@dirk-bohne.de Danke für die Info`s Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Weitere Optionen zum teilen...
ton Quade Geschrieben: 21. November 2012 Autor #5 Meldung Teilen Geschrieben: 21. November 2012 Bei KFZ mit Benzinmotor vor Baujahr 1996 findet sich im Fahrzeugbrief oft der Eintrag Schadstoffarm nach E2 oder Schadstoffklasse E2. Dies entspricht nicht der Euro-2-, sondern der Euro-1-Norm. Speziell zur Nachrüstung älterer Fahrzeuge, die werksmäßig ohne oder nur mit ungeregeltem Katalysator ausgestattet waren, wurde die 52. Ausnahmeverordnung zur Straßenverkehrszulassung erstellt. Sie gilt für Autos bis 2,8 t Gesamtmasse, die vor dem 1. Oktober 1995 in den Verkehr gekommen und nach dem 1. Januar 1996 mit einem Abgasreinigungssystem nachträglich ausgerüstet sind. Als neu definierte Schlüsselnummer wurde die „77“ gewählt. Das Prüfverfahren wurde stark vereinfacht, was letztlich auch dazu führt, dass Autos mit der Schlüsselnummer „77“ nicht ohne weiteren Aufwand auf Euro 2/D3 umgerüstet werden können. Die Vereinfachung der Prüfprozedur für Schlüsselnummer 77 besteht in drei Punkten: Kohlenmonoxid im Leerlauf, Gasemission aus dem Kurbelwellengehäuse und die aufwändige Verdunstungsemission (Aktivkohlefilter). Der Umbau auf einen verengten Tankstutzen ist ebenfalls nicht notwendig; Es genügt ein Aufkleber mit dem Hinweis, nur noch bleifreien Kraftstoff zu tanken. Die Betriebserlaubnis für 77er Nachrüstsysteme ist auf andere Kraftfahrzeugtypen ausdehnbar. Der Hubraum sowie die Leistung und die Fahrzeugmasse (vollgetankt mit Fahrer) dürfen nach unten bis zu 15 % vom Prüffahrzeug abweichen. Einen entsprechenden Eintrag habe ich in meinem "Brief" leider nicht gefunden.Danke! Gruß ton Quade Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Weitere Optionen zum teilen...
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