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Abstand


Raphael
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Ich habe heute Post bekommen. Ich hätte bei 99km/h einen Abstand von 11.45m zum vorausfahrenden Wagen gehabt. Laut Google: 160Euro, 3 Punkte und 1 Monat schlecht ausgebauten ÖPNV in Fulda. :klatsch:

 

Die Situation war folgende. Ich bin auf eine Dame in einem a4, die mit anscheinen knapp 100km/h einen LKW auf einer nicht begrenzten 2spurigen Autobahn überholt hat, aufgelaufen. Ich hatte ca. 180-190 drauf und mußte schon relativ stark abbremsen. Die gute Frau ist aber meines Erachtens nach nicht gleich nach dem LKW reingezogen, womit ich gerechnet habe und bin somit eigentlich wirklich unbeabsichtigt sehr nahe aufgefahren. Vom Gefühl her ist Sie eher langsamer geworden. Dann machte es Blitz... :kotz: Ich hatte das Gefühl, Sie kannte den Blitzer und wollte mich auflaufen lassen.

Wie groß ist meine Chance um den Monat zu Fuß herum zu kommen. Hat jemand mit Abstandsmessung Erfahrung. Kann ich mir, das mit Sicherheit existierende Video ansehen um meine Vermutung bestätigen zu lassen,anfordern? Eine Absicht kann man der Frau nicht unterstellen, aber wie sieht es aus mit Rechtsfahren nach dem Überholvorgang. Muß ich mit überschüssiger Geschwindigkeit damit rechnen, dass Sie nicht rechts rein fährt?

Das regt mich echt auf, ich fahre an dem Tag 700km und an der einzigen Stelle, an der ich einem zu dicht im Nacken sitze steht das Ding

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Schau mal beim Nachbarn, der zu schnell gefahren ist.

Gleich wirst Du erschossen und viergeteilt.

 

:devil:

 

 

Im Ernst; lt. meiner Googlelei gibts erst ab 100 km Fahrverbot dafür. Die 99 können also entscheidend sein. http://www.bussgeldkataloge.de/index2.html


Bearbeitet: von StefM3
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Nötigung kann ich ausschliessen, habe weder Lichthupe gemacht noch Blinker gesetz, oder gestikuliert. Ja, der Anwalt meines geringsten Misstrauens wird wohl von mir hören.

 

@stef: dein Link sagt auch 160euro und 3 Punkte. Fahrverbote standen dort nicht drin.

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1/10 des halben Tachowertes wären 4,95. Du fällst also unter weniger als 3/10 des halben Tachowertes.

3 Punkte und 160 Euro. Um das Fahrverbot wirst du rum kommen. Wie Steff schon schrieb, deine 99 km/h haben dir die Pappe gerettet. Fahrverbot gibt es wenn das Vergehen bei über 100 km/h begangen wird.

 

Mit welcher Geschwindigkeit du angekommen bist, spielt keine Rolle und Tempo über Richtgeschwindigkeit brauchst du als Argumentation eh nicht ins Feld führen.

 

Ein erst korrekter Abstand, der durch ihr abbremsen (z.B. wenn sie den Blitzer gesehen hat eine durchaus übliches Verhalten) dann zu kurz (und in dem Moment gewertet) wurde, wäre dagegen ein Einspruchsgrund. Das scheint aus deiner Beschreibung aber nicht der Fall zu sein.


Bearbeitet: von bastelbert

 

Das BMW Cabrio ist eines jener sachlichen Transportmittel, das grundsätzlich offen, vollgetankt und mit dem Schlüssel im Zündschloß in der Garage stehen muß - für alle dringenden Fälle.

 

 

 

 

auto motor & sport 22/86

 

 

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Wenn dem mit den 99km/h so ist, habe ich ja nochmal Schwein gehabt. Die 160Euro sind ja nicht so tragisch und Punkte habe ich auch nicht nennenswert viele. Dann wird meine Rchtsschutzversicherung auch ein weiteres Jahr ungenutzt bleiben, ist auch besser so ;-)

 

Vielen Dank, jetzt bin ich ein wenig beruhigt :daumen:


Bearbeitet: von Raphael
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Ich habe heute Post bekommen. Ich hätte bei 99km/h einen Abstand von 11.45m zum vorausfahrenden Wagen gehabt. Laut Google: 160Euro, 3 Punkte und 1 Monat schlecht ausgebauten ÖPNV in Fulda. :klatsch:

 

Die Situation war folgende. Ich bin auf eine Dame in einem a4, die mit anscheinen knapp 100km/h einen LKW auf einer nicht begrenzten 2spurigen Autobahn überholt hat, aufgelaufen. Ich hatte ca. 180-190 drauf und mußte schon relativ stark abbremsen. Die gute Frau ist aber meines Erachtens nach nicht gleich nach dem LKW reingezogen, womit ich gerechnet habe und bin somit eigentlich wirklich unbeabsichtigt sehr nahe aufgefahren. Vom Gefühl her ist Sie eher langsamer geworden. Dann machte es Blitz... :kotz: Ich hatte das Gefühl, Sie kannte den Blitzer und wollte mich auflaufen lassen.

Wie groß ist meine Chance um den Monat zu Fuß herum zu kommen. Hat jemand mit Abstandsmessung Erfahrung. Kann ich mir, das mit Sicherheit existierende Video ansehen um meine Vermutung bestätigen zu lassen,anfordern? Eine Absicht kann man der Frau nicht unterstellen, aber wie sieht es aus mit Rechtsfahren nach dem Überholvorgang. Muß ich mit überschüssiger Geschwindigkeit damit rechnen, dass Sie nicht rechts rein fährt?

Das regt mich echt auf, ich fahre an dem Tag 700km und an der einzigen Stelle, an der ich einem zu dicht im Nacken sitze steht das Ding

 

Hi. Ist mir vor 2 Jahren oder so ähnlich gegangen.

Hier nachzulesen.

http://e30-talk.com/verkehr-recht/t-zu-nah-aufgefahren-77584.html

Gruß Mani

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