HUGA107 Geschrieben: 29. August 2012 #1 Meldung Teilen Geschrieben: 29. August 2012 N'abend... bei meinem IS ist der TÜV im April abgelaufen, seitdem steht er bei mir aufm Grundstück und ist nicht mehr bewegt worden. hab die letzten monate nur sehr wenig zeit gehabt ihn zu reparieren bzw tüv-frisch zu machen.mein schwiegervater sagt daß ich, wenn ich jetzt damit zum tüv gehe, eine herbe geldstrafe und einen punkt bekomme wegen des langen überziehens! könnt ihr mir sagen ob mich das wirklich erwartet?! Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Weitere Optionen zum teilen...
SNUP Geschrieben: 29. August 2012 #2 Meldung Teilen Geschrieben: 29. August 2012 Hat er dir schon ein Kaufangebot gemacht? Du riskierst höchstens die Vollabnahme. Solange du nicht fährst ist das wumpe. Die Vollabnahme war mal nach 2 Jahren erforderlich, das hat sich aber geändert meine ich. Ich bin da nicht auf dem Laufendem, wird dir sicher aber hier verraten. Was sonst auch gut klappt, ruf beim TÜV an, sag du hast nen Auto stehen, wo der Tüv abgelaufen ist, seit Aprill und du willst ihn fertig machen... ab wann wirds teurer, usw. . Die werden dir schon sagen, was Sache ist. Zitieren Egal, wie dicht du bist: Goethe war Dichter! Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Weitere Optionen zum teilen...
Speedliner 320i Geschrieben: 29. August 2012 #3 Meldung Teilen Geschrieben: 29. August 2012 solange du nicht mit deinen dingen auf der strasse fährst und die grünen\blauen? dich anhalten passiert dir nichts ;) Zitieren -Suche ganz "dringend": Blechteile in Calypsorot-metallic...vorallem Kotflügel oder Heckklappe!BC2 Codierstecker 3-12 oder 3-10 ---------------------------------- Bitte nicht am Lack lecken...dieses Fahrzeug verkörpert eine geweisse portion an GEILHEIT!!! Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Weitere Optionen zum teilen...
Jochen318iC Geschrieben: 29. August 2012 #4 Meldung Teilen Geschrieben: 29. August 2012 jupp; Überziehung ist lediglich eine HU mit 20% mehr an Kosten, wie sie jetzt schon angedroht ist ab mehr als 2 Monaten drüber.Dafür bekommst du aber auch ganze(!) 24 Monate Absolution und keine Rückdatierung.Gruß Jochen Zitieren Es gibt nur EINE, und das ist MEINE ti amo tanto, strega mia (Freundin UND Hexe, oder was habt ihr gedacht?)E30 318i Cabrio / Bj. 92 / mauritiusblau metallic / M II-Technik mit eingebauter Vorfahrt im Original; Sex auf 4 Rädern, der erst in den Drehzahlbegrenzer rennt, wenn der Motor auf Betriebstemperatur ist Man liebt das, wofür man sich müht, und man müht sich um das, was man liebt. (Erich Fromm) Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Weitere Optionen zum teilen...
Balefire Geschrieben: 29. August 2012 #5 Meldung Teilen Geschrieben: 29. August 2012 Solange du nicht fährst ist das wumpe. *OT on* gehört ja eigentlich zum Recht Für die Ordnungshüter ist es nicht von Belang, ob es ein privates Grundstück ist. Es kommt drauf an, ob es eingezäunt bzw. öffentlich zugänglich ist.*OT off* Gruss Uwe Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Weitere Optionen zum teilen...
HUGA107 Geschrieben: 29. August 2012 Autor #6 Meldung Teilen Geschrieben: 29. August 2012 ist nicht öffentlich zugänglich, wobei das ja nicht das eigentliche problem ist! ...aber trotzdem danke! Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Weitere Optionen zum teilen...
E30Quertreiber Geschrieben: 29. August 2012 #7 Meldung Teilen Geschrieben: 29. August 2012 [h1]Bußgeld - Hauptuntersuchung bzw. Tüv abgelaufen [/h1] Bußgeld, Punkte und Fahrverbot wegen Fristüberschreitung zur Hauptuntersuchung bzw. Tüv. Beachten Sie bitte, dass die AU seit 01. Januar 2010 in der Hauptuntersuchung integriert wurde. Für LKW und Busse gilt: Verstoß Punkte Bußgeld EURO Fahr- verbot weil Sie als Halter das Fahrzeug zur Hauptuntersuchungoder zur Sicherheitsprüfungnicht vorgeführt habenund dabei die Frist des Vorführtermins nicht einhielten bis 2 Monate 0 P 15 nein von 2 bis zu 4 Monaten 0 P 25 nein von 4 bis zu 8 Monaten 1 P 40 nein mehr als 8 Monaten 2 P 75 nein TÜV mußt du mit ca. 100 € rechnen ( inklusive Strafgebühr ) ! Zitieren Nach Flex kommt Ab!! Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Weitere Optionen zum teilen...
evo-mann Geschrieben: 29. August 2012 #8 Meldung Teilen Geschrieben: 29. August 2012 moinsen, war gerade mit meiner Harley beim Tüv gewesen, auch keine Zeit dafür gehabt, drei Monate überzogen, 5 Euronen mehr gekostet. Gruss Evo Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Weitere Optionen zum teilen...
Timo325Touring Geschrieben: 29. August 2012 #9 Meldung Teilen Geschrieben: 29. August 2012 Da hat Dein Schwiegervater niht unrecht. Das wurde alles im Zuge der neuen Tüvregelung geändert. Zitieren if (AHNUNG == 0) { read FAQ; use SEARCH; use GOOGLE; } else { use brain; make post; } Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Weitere Optionen zum teilen...
E30Quertreiber Geschrieben: 29. August 2012 #10 Meldung Teilen Geschrieben: 29. August 2012 mein schwiegervater sagt daß ich, wenn ich jetzt damit zum tüv gehe, eine herbe geldstrafe und einen punkt bekomme wegen des langen überziehens! Damit es jetzt keine Mißverständnisse gibt : Beim TÜV zahlt man nur einen Aufschlag von 20 % ( also mit AU ca. 100€ ) ! Punkt und Gelstrafe gibt's nur wenn du von der Polizei angehalten wirst ! Zitieren Nach Flex kommt Ab!! Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Weitere Optionen zum teilen...
SNUP Geschrieben: 29. August 2012 #11 Meldung Teilen Geschrieben: 29. August 2012 (bearbeitet) Solange du nicht fährst ist das wumpe. *OT on* gehört ja eigentlich zum Recht Für die Ordnungshüter ist es nicht von Belang, ob es ein privates Grundstück ist. Es kommt drauf an, ob es eingezäunt bzw. öffentlich zugänglich ist.*OT off* Gruss Uwe Ja, klar ich ging davon aus, das jemand sein nicht mehr fahrbereites Auto, was er monatelang stehen lässt, nicht auf öffentlichen Plätzen stehen lässt. Mit dem öffentlich zugänglich... das ist nicht so einfach. Ich denke wenn ein PKW auf der Auffahrt steht, geht das schon. Nach deiner Definition aber nicht. Muss ich mal nachgucken. Die Def. die ich noch kenne wäre öffentl. Straßenverkehr: faktisch für jedermann zugänglich. Das wäre ein private Auffahrt eher nicht. Ein Parkplatz schon, du kannst ja auch deinen PKW auf deinem Grundstück die Nummernschilder abbauen... . Nur eben nicht wenn er an der Straße steht, oder auf einem Parkplatz. Ich denke das ist hier sowieso kein Problem. Christian Ps.: Willst du die Servoschläuche noch? Bearbeitet: 29. August 2012 von SNUP Zitieren Egal, wie dicht du bist: Goethe war Dichter! Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Weitere Optionen zum teilen...
HUGA107 Geschrieben: 29. August 2012 Autor #12 Meldung Teilen Geschrieben: 29. August 2012 der steht 'nicht zugänglich' auf meinem grundstück hinter einem hoftor! ...zusätzlich in einer temporären garage! ...also schon abseits des strassenverkehrs. Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Weitere Optionen zum teilen...
Urlauber Geschrieben: 30. August 2012 #13 Meldung Teilen Geschrieben: 30. August 2012 du darfst damit auch ganz offiziell auf direktem Weg zum Tüv fahren. Kein Problem. Keine Strafen. Ausser den 20% Aufschlag den der Tüv seit Juli verlangt (übrigens auch Küs und Dektra)Leicht belegbar ist es wenn du dir vorher wie schon beschrieben einen Termin machst. zum Thema öffentlich zugänglich: Eigentlich darf ein abgemeldetes oder Tüv überzogenes Auto auch nicht in der eigenen Einfahrt stehen, wenn davor kein Tor ist. Allerdings wird dies normalerweise nicht so gehandhabt. Ist aber hier sowieso nicht der Fall. Zitieren "There`s a straight six engine at the front, a manual gearbox in the middle and drive goes to the back - that`s page one, chapter one from the petrosexual handbook" - Jermey Clarkson V8 und Vegetarier - meine CO2-Bilanz ist sauber ! Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Weitere Optionen zum teilen...
Jochen318iC Geschrieben: 30. August 2012 #14 Meldung Teilen Geschrieben: 30. August 2012 wie @Weazel bereits geschrieben hat; Termin ausmachen und hinfahren. Die Organisationen TÜV/Dekra etc. sind nicht befugt, Busgelder zu verhängen!Und dass du unterwegs von der Polizei angehalten wirst, ist sehr unwahrscheinlich. Da müsste eine Streife schon längere Zeit direkt hinter dir fahren, um das abgelaufene Babberl erkennen zu können.Gruß Jochen Zitieren Es gibt nur EINE, und das ist MEINE ti amo tanto, strega mia (Freundin UND Hexe, oder was habt ihr gedacht?)E30 318i Cabrio / Bj. 92 / mauritiusblau metallic / M II-Technik mit eingebauter Vorfahrt im Original; Sex auf 4 Rädern, der erst in den Drehzahlbegrenzer rennt, wenn der Motor auf Betriebstemperatur ist Man liebt das, wofür man sich müht, und man müht sich um das, was man liebt. (Erich Fromm) Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Weitere Optionen zum teilen...
Urlauber Geschrieben: 30. August 2012 #15 Meldung Teilen Geschrieben: 30. August 2012 Und dass du unterwegs von der Polizei angehalten wirst, ist sehr unwahrscheinlich. und selbst dann ist alles in Ordnung und es gibt kein Bußgeld oder ähnliches. Zitieren "There`s a straight six engine at the front, a manual gearbox in the middle and drive goes to the back - that`s page one, chapter one from the petrosexual handbook" - Jermey Clarkson V8 und Vegetarier - meine CO2-Bilanz ist sauber ! Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Weitere Optionen zum teilen...
Dino74 Geschrieben: 19. November 2013 #16 Meldung Teilen Geschrieben: 19. November 2013 Hallo!Ich hab den sufu benutzt aber kein Antwort gefunden? Also mein Auto weurde vor 2 Jahren nach Osterreich verkauft. Dort wurde nie Zugelassen. Ich hab das Auto jetzt gekauft und möchte in Deutschland wieder zulassen. Geht das ohne Probleme? Tüv ist mehr als 24 Monate abgelaufen, der BMW ist in einem sehr guten Zustand, also absolut Tüv tauglich. Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Weitere Optionen zum teilen...
Allradfuchs Geschrieben: 20. November 2013 #17 Meldung Teilen Geschrieben: 20. November 2013 Wenn er deutsche Papiere hat, ab zum tüv und anmelden. Wenn er keine Deutschen papiere hat, ab zum Tüv und anmelden Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Weitere Optionen zum teilen...
Allradfuchs Geschrieben: 20. November 2013 #18 Meldung Teilen Geschrieben: 20. November 2013 Kleiner Nachtrag hierzu, spezl hat sein Cabrio, tüv im April abgelaufen, diesen Sonmer auf m52 umgebaut. Ist auch fertig damit, und hat das Cabrio nun vor seiner Werkstatt abgestellt. Privatgrund aber nicht abgesperrt. Das ganze kostet mal eben 200€ und 2 Punkte... Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Weitere Optionen zum teilen...
Dino74 Geschrieben: 20. November 2013 #19 Meldung Teilen Geschrieben: 20. November 2013 Danke! Bisher hab ich nur Autos mit tüv gekauft :)Also erst tüv machen, dann wie gehabt. Dachte nach einer gewisse Zeit kommt eine strengere Untersuchung. Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Weitere Optionen zum teilen...
Allradfuchs Geschrieben: 20. November 2013 #20 Meldung Teilen Geschrieben: 20. November 2013 Danke! Bisher hab ich nur Autos mit tüv gekauft :)Also erst tüv machen, dann wie gehabt. Dachte nach einer gewisse Zeit kommt eine strengere Untersuchung. Die strengere Untersuchung, auch Paragraph21 gebannt, wurde abgeschafft... Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Weitere Optionen zum teilen...
e30-335 Geschrieben: 20. November 2013 #21 Meldung Teilen Geschrieben: 20. November 2013 ..... zum Thema öffentlich zugänglich: Eigentlich darf ein abgemeldetes oder Tüv überzogenes Auto auch nicht in der eigenen Einfahrt stehen, wenn davor kein Tor ist. Allerdings wird dies normalerweise nicht so gehandhabt. Ist aber hier sowieso nicht der Fall. Gibt es dazu einen Paragraphen? Ich habe auf meinem Grundstück eigentlich ständig ein Auto stehen das abgemeldet ist. Wer will mir das denn verbieten? Zitieren Suche Kotflügel und Tür rechts und Heckklappe Touring in Lazurblau. Gerne auch Schlachter in der Farbe. Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Weitere Optionen zum teilen...
325i VFL Geschrieben: 20. November 2013 #22 Meldung Teilen Geschrieben: 20. November 2013 (bearbeitet) Es ist ein Unterschied ob abgemeldet oder angemeldet ohne Tüv und um letzteres geht es hier. Bearbeitet: 20. November 2013 von 325i VFL Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Weitere Optionen zum teilen...
Eifelracing-team Geschrieben: 20. November 2013 #23 Meldung Teilen Geschrieben: 20. November 2013 Einfach Kennzeichen abmachen Zitieren -> Fotostory Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Weitere Optionen zum teilen...
e30-335 Geschrieben: 20. November 2013 #24 Meldung Teilen Geschrieben: 20. November 2013 Ach so das gilt für angemeldete Autos. Trotzdem bescheuert aber man kann ja in dem Fall in der Tat das Kennzeichen abschrauben. Zitieren Suche Kotflügel und Tür rechts und Heckklappe Touring in Lazurblau. Gerne auch Schlachter in der Farbe. Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Weitere Optionen zum teilen...
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