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OT: Recht auf Anwalt bei Handwerker-Haftpflichtschaden?


NULLZWOtii
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Hallo Gemeinde!

Folgender Fall: Nach partiellem Ableben unseres alten Elektroherdes habe ich gebraucht einen sehr gut erhaltenen Miele besorgt, der imho mit 200€ ein Schnäppchen war. Nun dachte ich mir, ich schließe den mal ausnahmsweise nicht selber an, sondern hole einen Elektriker, der leider auch noch unser Nachbar ist. Als meine Frau zuhause und ich bei der Arbeit war, wurde dies auch erledigt. Als ich abends von der Arbeit kam, war meine Frau etwas blass um die Nase und es stank bestialisch verschmort im ganzen Haus. Sie berichtete von einem lauten Knall und daß zwei von drei Sicherungen geflogen wären. Wir haben dann den Hausgerätetechniker geholt und der hat festgestellt, daß der Herd falsch angeklemmt wurde. Der Elektriker hat daraufhin einen möglichen Fehler anstandslos eingeräumt und seine Haftpflicht involviert, die sich ein paar Tage darauf schriftlich bei uns meldete. Die wollen jetzt den Anschaffungspreis wissen und einen Kostenvoranschlag für die Reparatur. Da wir aber nicht so lange auf den Herd verzichten konnten, haben wir den Hausgerätetechniker mit Schadensanalyse, Ersatzteilbeschaffung und Reparatur beauftragt. Die Reparaturkosten belaufen sich nun auf ca. 320€. Jetzt stellen sich ein paar Fragen:

 

  1. Hab ich wie auch bei einem KFZ-Haftpflichschaden das Recht, auf Kosten der gegenerischen Versicherung einen Anwalt zu beauftragen?
  2. Gibt es standardmäßige Abzüge bei der Schadenserstattung beim Gebrauchtgerät?
  3. Kann die Versicherung uns einen Strick drehen, weil wir nicht erst einen Kostenvoranschlag eingereicht haben?
  4. Wie ist das mit der Verhältnismäßigkeit zwischen Gebrauchtwert und Reparaturkosten?
  5. Bin ich verpflichtet anzugeben, daß ich das Gerät kürzlich für 200€ erworben habe?

Vielleicht hatte ja jemand von Euch mal einen ähnlichen Fall?

Danke und Gruß

Michael


Bearbeitet: von NULLZWOtii
RSF

 

Zitat

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Für was du den Herd erworben hast, spielt keine Rolle, es gibt (genau wie beim Auto) auch beim Herd einen Zeitwert.

 

Das BMW Cabrio ist eines jener sachlichen Transportmittel, das grundsätzlich offen, vollgetankt und mit dem Schlüssel im Zündschloß in der Garage stehen muß - für alle dringenden Fälle.

 

 

 

 

auto motor & sport 22/86

 

 

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Hi,

 

ich schließe mich bastelberts Antwort an und ergänze:

 

Nach dem, was Du geschrieben hast, dürfte hier Deliktsrecht zum Zuge kommen (Haftpflichtschaden). In dem Fall hat man grundsätzlich das Recht, einen Rechtsanwalt auf Kosten desjenigen zu beauftragen, der Schädiger war. Allerdings würde ich damit warten, bis sich die Versicherung zur Regulierung konkret geäußert hat. Ihr müsst nicht angeben, was Euch der Herd gekostet hat. Aber Ihr solltet den Zeitwert des Herdes angeben. Die Versicherung kann das ja bestreiten. Ihr könnt der Versicherung auch schreiben, dass Ihr bereits - da Ihr ja für das tägliche Kochen auf einen Herd angewiesen seid - bereits einen Fachmann mit einer Ersatzbeschaffung beauftragt habt. Das ist Euer gutes Recht. Die Versicherung muss sodann die Kosten dafür tragen. Andernfalls müsste die Versicherung Eure Restaurant-Rechnungen zahlen - natürlich nicht die eines Luxusrestaurants.

 

Wenn es zu Problemen kommen sollte, solltet Ihr aber tatsächlich einen Rechtsanwalt Eurer Wahl beauftragen.

 

Gruß, Schmitti

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Reiche die Rechnung der Reparatur bei der Versicherung ein und schreibe eine Stellungnahme dazu.

 

Dann sollte der Schaden reguliert werden.

 

Suche im Netz den Neupreis.

 

Norbert

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Ich bin im Besitz der Neurechnung vom März 2002 über ca 890€. Ich bin auch der Meinung, daß der Herd überdurchschnittlich gut erhalten ist, aber wie ermittle ich den Zeitwert? Ebay gibt nix her unter "beendete Angebote".

Egal, hab jetzt mal den Schadenshergang an die Versicherung berichtet. Mal gucken, was passiert.....

 

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@NULLZWOtii, ich will dir ja nicht zu nahe treten, aber du diskutierst über ein Gerät, dessen Neuwert bei 900€ lag vor 10 Jahren. In der Regel ist es so, dass nach zwei Jahren schon mit 30-50% Wertverlust zu rechnen ist.

Deine gezahlten 200€ sind also schon grenzwertig.

Wenn man den Zeitwert des Gerätes berechnen lässt, kommt als Ergebnis 0€ heraus. Reparatur kommt in der von dir genannten Höhe wohl nicht in Betracht. Ich denke, dass du froh sein kannst wenn du deinen Kaufpreis erstattet bekommst.

 

Gruss Uwe

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Hallo,

 

schicke doch einfach die Rechnung vom Handwerker + die Rechnung vom Ofen zur Versicherung. Wenn du dann ein Minusgeschäft machst, kannst du ja weiter sehen.

 

Christian

Egal, wie dicht du bist: Goethe war Dichter!

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