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Rückforderung von Mietkürzungen


Jochen318iC
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OT?

Nachdem hier schon öfters mal Mietprobleme gepostet wurden:

 

Ich wohne in einem Mehrfamilienwohnhaus, welches im Juli 2011 an eine Immobilienfirma verkauft wurde.

Die Eigentümerin wohnte im 3.Stock, die Erbin im 2.Stock. EG und 1.Stock waren/sind vermietet.

Nach dem Tod der Eigentümerin hat die Erbin bzw. Erbengemeinschaft das Haus verkauf und ist ausgezogen.

Ab August habe ich meine Miete nun an den Erwerber, eben diese Immo bezahlt. Die Nebenkosten von Treppenhaus- Gehsteigreinigung und Winterdienst sind seit August 2011 nicht ausgeführt worden. Also habe ich die nicht mehr bezahlt.

Zusätzlich habe ich den neuen Eigentümer auf Mängel hingewiesen; defekte Gastherme, defekte Fenster, völlig vernäßtes Kellerabteil.

Keine Reaktion des Vermieters!

Also die Miete um weitere 10% gekürzt.

Wieder keine Reaktion des Vermieters!

Nächster Monat das gleiche.

Im November 2011 sind die Wohnungen der ehemaligen Eigentümerin und der Erben bezogen worden.

Für 2 ehemalige Wohnungen gibt es jetzt 8 (!) verschiedene Namen an den Briefkästen zu finden!

Dann begann aber auch schon der Terror :eek:

innerhalb weniger Wochen war der Hof und der Hauseingang so mit Bauschutt und Müll so vollgestellt, dass sogar die städtische Müllabfuhr keine Chance hatte, die Mülltonnen rauszubringen.

Der ehemals "begrünte Innenhof" war eine einzige Müllhalde geworden.

Dann wurde der Müll auch noch im Hauseingang und zusätzlich auf dem Gehsteig abgestellt.

Nach einer Anzeige (nicht von mir) beim Ordnungsamt wurde der entfernt.

Der darüber informierte Vermieter hat wiederrum nicht reagiert; auch nicht auf eine höhere Mietkürzung.

Im April 2012 wurden EG und 1.Stock an eine andere Firma verkauft.

Das ist der Bereich der "alten Mieter", zu welchen ich auch gehöre.

Der Müll im Hof ist zu 50% entsorgt worden; etwa 25% wurden neu hinzu gefügt.

Aber alles aus dem Bereich 2. und 3.Stock.

 

Es hat sich weiter herausgestellt, dass sich die Immo-Firma nicht mal um die Mietverträge, die Kautionen und sonst was gekümmrt hatte. Die Unterlagen/Dokumente/Sparbücher liegen immer noch bei der Erbengemeinschaft.

Und das seit 9 Monaten!

 

Heute kam mal der eine Vertreter der Immo (und die neue Eigentümerin meiner Wohnung) vorbei und will mir erzählen, er sei Profi in dem Geschäft und ich müsste nun die Mietkürzungen nachzahlen :wall:

Dessen mündliche Aussage, dass nun ein Hausmeister vor Ort wäre, welcher sich um die Probleme und Mängel kümmern würde, ist für mich jetzt kein Grund, Mängel aus vergangenen Monaten nachzuzahlen.

Vor allem deshalb, wenn ein Vermieter nach 8 Monaten erst zu einem Gespräch bereit ist, was die Behebung der Mängel betrifft!

Bislang ja auch nur Worte und Versprechungen!

 

Quintessenz das ganzen:

ich habe versucht, den Vermieter mittles schriftlicher, telefonischer, finanzieller und elektronischer Hinweise auf die Mängel und die Mietkürzungen hinzu weisen.

Reaktion gleich NULL!

 

Gruß Jochen

der :kotz:

Es gibt nur EINE, und das ist MEINE ti amo tanto, strega mia (Freundin UND Hexe, oder was habt ihr gedacht?)

E30 318i Cabrio / Bj. 92 / mauritiusblau metallic / M II-Technik mit eingebauter Vorfahrt im Original; Sex auf 4 Rädern, der erst in den Drehzahlbegrenzer rennt, wenn der Motor auf Betriebstemperatur ist

 

Man liebt das, wofür man sich müht, und man müht sich um das, was man liebt. (Erich Fromm)

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2 Möglichkeiten hast du jetzt,

 

Mieterschutzbund oder zum Anwalt für Mietrecht.

Solche Streitereien sind nichts fürn Normalsterblichen.

Markus-Garage

Motoreninstandsetzung-Motorsportzubehör

0171 - 4870075

SCHRICK - SPAX - EIBACH - BILSTEIN - WILWOOD - Weber

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scheint wohl normale praxis bei immobilienfirmen zu sein.

 

5jahre lang hab ich jeden winter mir den arsch in der bude abgefroren weil die heizungsanlage eben nicht für 3etagen konzipiert ist.

 

erst nach einer mietkürzung hat man dann reagiert und die heizung flicken lassen. auf briefe und telefonate und mails kam keine reaktion.

 

 

jetzt bekomm ich bitterböse briefe das ich die 40€ differenz nachzahlen soll.....:D

gruss

der "nörgelnde supertrucker" (zitat ende)

 

 

Schaode das mir Saggsän keen Diialeggd ham

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...deswegen ist es immer übel so etwas auf eigene Faust zu machen bzw. ohne Absprache mit einem Anwalt zu tun!Meine Rechtsschutzversicherung beinhaltet alles rund ums Haus bzw. Wohnrecht und ich bin somit bestens versorgt.

Ohne Anwalt kann so etwas ganz schön in die Hose gehen da der "Normalbürger" viele Dinge nicht kennt oder der Vermieter bzw. Hauseigentümer sich mit den "Inseidertricks" bestens auskennt!

Fazit:Der Mieter zieht fast immer den Kürzeren!

Auch zum Mieterbund sei gesagt sein das es reine Geldverschwendung ist, da die Damen und Herren aus eigener Erfahrung es einfach nicht so sehr interessiert was passiert sondern eher was im Geldbeutel des Schutzbundes passiert!

"Ich spreche in allen meinen aufgeführten Punkten aus eigener Erfahrung,leider!"

Gruß Andi

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Der Mieterbund in Kiel ist sehr engagiert und hat bei und meinen Eltern schon einige ungerechtfertigte Mieterhöhungen abgeschmettert. Also so einfach würde ich den Mieterbund nicht abfertigen. In Summe haben wir durch gesparte Mieterhöhungen die Mitgliedsbeitrag raus.

In der Ruhe liegt die Kraft.

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Ab zum spezialisierten Anwalt. Sonst nimmt die Immo Dich aufs Korn und terrorisiert Dich mit Forderungen, unabhängig davon ob die gerechtfertigt sind oder nicht.

Wichtigster Tipp: Kein Geld rausrücken, wenn Dein Anwalt Dir nicht ausdrücklich dazu rät. Gerade in Mietsachen gilt: Wenn das Geld weg ist, siehst Du es nie wieder. Denn die Gerichtskosten sind hoch, die Verfahrenszeiten lang, und die Gegenpartei ist im Zweifel schnell weg.

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ich hatte mich in meiner letzten wohnung auch mal ausführlicher mit mietkürzungen befasst. nachfolgend meine erinnerungen zu diesem thema, die aber ausdrücklich mit sehr viel vorsicht zu genießen sind...

 

die mietkürzung entsteht aus einem vom mieter angezeigten mangel heraus, der nicht vom vermieter innerhalb einer angemessenen frist behoben wird. die höhe ergibt sich aus dem grad der nutzungseinschränkung, die von diesem mangel verursacht wird (meistens werden dafür die "üblichen" prozentsätze angesetzt, die aber in keiner weise verbindlich sind. letztendlich muss die "gerechtfertigte" höhe immer vom gericht in einzelfällen entschieden werden).

für die gültigkeit der mietkürzung bedarf es NICHT der zustimmung des vermieters. dieser hat jedoch selbstverständlich die möglichkeit auf rechtlichem wege dagegen vorzugehen.

aus der tatsache, dass die mietkürzung einen ausgleich für eine nutzungseinschränkung/beeinträchtigung des mieters darstellt, folgt auch, dass der minderbetrag nicht nachträglich eingefordert werden kann, wenn der mangel behoben wurde. bis zu dessen behebung bleibt der grund für die kürzung bestehen, einzig ein gericht kann nachträglich entscheiden, dass die kürzung oder die höhe der kürzung ungerechtfertigt war. DANN muss selbstverständlich nachgezahlt werden, inkl. zinsen.

 

wie also ein neuer eigentümer die dem vorherigen eigentümer entgangene miete nachträglich einfordern will ist mir völlig schleierhaft.

diese ansprüche muss der alte eigentümer geltend machen, der das meinem verständnis nach nicht getan hat.

 

allerdings gilt hier wie immer und überall... sich im guten zu einigen spart beiden seiten immens stress und zeit. der weg durch die instanzen sollte immer die allerletzte option darstellen.

frühzeitig einen anwalt einzuschalten lohnt fast immer, wenn man sich damit für wenig geld ein mehrjähriges verfahren sparen kann.

vor allem, wenn man es mit einer hausverwaltungsgesellschaft zu tun hat, die ihren anwalt ohnehin auf abruf zur hand hat.

Gruß Wolfgang

"Der Andersdenkende ist kein Idiot, er hat sich eben eine andere Wirklichkeit konstruiert" -- Paul Watzlawick --

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