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Kann ich Folgende Felgen Fahren??


SpoX-318i-
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Also wenn ich das hier richtig verfolge sind BBS RS in 15" eintragungspflichtig?

Da es ja keine originalen Zubehörteile sind.

 

Genau so siehts aus. Nur die BMW-BBS 6,5Jx14 und 7Jx15 sind eintragungsfrei.

BMW E30 Touring. Freude am Fahren mit dem ersten Lifestyle-Kombi. (OO==[][]==OO)

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Irgendwo auf den Felgen steht die BBS Bezeichnung.

Damit kannst du dann auf deren Homepage nach dem Gutachten suchen, falls es nicht dabei ist, kannst du ihnen auch ne mail schicken. Bei mir haben sie damals etwa 25min zum antworten gebraucht...

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Hellas Liebe E30 Freunde, also die bezeichnung für die felge ist BBS RM025 7,5 Jx15 H2 ET19!!

Made in Germany von BBS

Hier der Link von der Abe: http://217.160.41.106/gutachten/rmii/RM025_BMW.PDF

Bilder Kommen zum Schluss.

 

Habe mir die Felgen für 600€ mit der Dunlop SP DOT11/10 7mm rund um, Bereifung Gekauft.

Die Große der Schlappen ist 195/50/15 T82!!

(M)ein reifenfutzi sagt mit jetzt die traglast müsste höher sein, und wollte mir direckt was Verkaufen.

Frage kann ich den die bereifung(ohne nachtrag) drauf lassen ??

Die 82 traglast ist 475Kg

Achslast im schein ist einmal 775 und einmal 845

Da bin ich doch im Grünen bereich? zumindestens was die traglast angeht.

 

Bilder im anhang :smbmw:RulZ

079.jpg

080.jpg

081.jpg

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195 50 R15 würde ich nur bei starker Tieferlegung fahren. Außerdem zeigt dein Tacho nur mehr entfernt die richtige Geschwindigkeit an!

 

Bezüglich des Tragfähigkeitsindex der Reifen, ich denke er ist zu niedrig (83? wird benötigt), bin jetzt aber auch zu faul, bei strömenden Regen zum Auto zu schlappen um den Schein zu holen.

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Täusche ich mich oder weicht die Reifendimension nicht sehr weit von der des Original Rades ab?

Der Reifenrechner spuckt ne Abweichung von 5,44% aus.Und als ich dieses Jahr beim Tüv war

wurde mir gesagt das Rad darf nur 2% Abweichung haben.Somit waren selbst 205/50R15 für

mich aussichtslos und ich musste mir diese Ballonreifen 205/55R15 aufziehen.Komischer weise hat

er aber nichts zu meinen Felgen gesagt.Es kann auch sein das diese Bereifung beim TE schon mal

eingetragen ist/war dann will ich nichts gesagt haben.Ich lasse mich gerne eines besseren

belehren weil mir niemand was konkretes bis jetzt sagen konnte zur Sache Reifendimension.

Überall hört oder liest man was anderes und keiner weis wirklich was.

 

Mfg Maurice

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Also,Geschwindigkeit und Traglast ist soweit ok.

War heute beim TüV der nette man sagte, das die mit 5,4 % abweichen und deswegen man eine Tachoangleichung machen müsste!!!

Auf die Frage wo ich das machen könnte?, wusste er nur Über den Boschman neben an was.

Also dahin.

Der sagte mir das es möglich wäre das man die angleichung nicht machen braucht, da die Toleranz bei 10%(von was auch immer) +4 kmh sei.(vileicht die Endgeschwindigkeit).

Dazu alerdings müsste man erst den tacho-Geschwindigkeitstest machen der bei Bosch 79€ kostet.

Fals ich dan doch drüber liege, Gleicht er an Kostenpunkt je nach aufwand:-) (toller Kostenvoranschlag ). Dann allerdings wären alle anderen Reifen Größen gestorben.

Toll oder ??

 

Bin doch nicht der einzige der 195/50/15 fährt!!!

wie macht ihr das ????

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Morgen

 

Geh mal auf das Thema (Kreuzspeichen Eintragen?)ich glaub das beantwortet Deine Fragen.

Besonders der Beitrag 18 von Georg-M3 ist sehr interessant,falls Du es noch nicht gelesen

haben solltest.

 

Mfg Maurice

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du bist nicht der einzige mit der Reifen Größe.. du bist einer von wenigen.... hehehe ;-)

die richtige Bereifung drauf und gut is...

Cinis Cinerem, Pulvis ad Pulverum.

Cum diabolus regit, omnia licent

 

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vielleicht hilft das:

 

Für Fahrzeuge die vor dem 1.1.91 zugelassen wurden, gilt folgende Regelung: Die Abweichung darf in den oberen beiden Dritteln der Anzeigeskala - mindestens jedoch ab 50 Km/h - bis zu sieben Prozent des Skalen-Endwertes ausmachen. Wenn also der Tacho bis 230 Km/h reicht, darf also bei jeder Geschwindigkeit über 50 Km/h die Voreilung bis zu 16,1 Km/h betragen.

Für Fahrzeuge die nach dem 1.1.91 zugelassen wurden, ist die Vorschrift ähnlich lax: Hier darf die Abweichung bei jeder Geschwindigkeit zehn Prozent zuzüglich 4 Km/h betragen. Das heißt, dass der Tacho schon bei 50 Km/h bis zu 9 Km/h mehr anzeigen darf. Bei 60 Km/h darf die Abweichung 10 Km/h betragen und bei 130 Km/h satte 17 Km/h.

Wenn Sie es genau wissen wollen, dann können Sie Ihren Tacho eichen lassen. Informationen dazu gibt es zum Beispiel beim ADAC.

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