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07er Zulassung Ummelden!


No Loose Ends
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Inwiefern Abschaffung beschleunigt?
Weil nach der Änderung auf 30 Jahre und die strengeren Auflagen Bestandschutz war und daher haben noch diverse das Kennzeichen wegen denen die Bestimmungen verschärft wurden und da versucht man eben die auszusieben, die immer noch nicht kapiert haben /kapieren wollen wofür das Kennzeichen wirklich gedacht ist.

 

Georg


Bearbeitet: von Georg-M3

Auch ich gehe mit der Zeit und fahre E-Autos: E30, E31 und E46! :daumen:

 

Mein E30 Cabrio ist hier zu sehen und der ganz offene Klassiker hier

Und wenns mal Probleme mit anderen BMWs außer dem E30 gibt kann man ja hier mal fragen. :-)

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Hier mal ein Ausschnitt aus unserem Landkreis:

 

Oldtimer mit rotem Kennzeichen

Die Nummer dieses Kennzeichens beginnt mit "07"und kann für mehrere Oldtimer für folgende Zwecke verwendet werden:

  • Teilnahme an Veranstaltungen, die der Darstellung von Oldtimerfahrzeugen und der "Pflege des kraftfahrzeugtechnischen Kulturgutes" dienen, sowie für die An- und Abfahrten zu solchen Veranstaltungen
  • Prüfungs-, Probe- und Überführungsfahrten mit Oldtimern
  • Fahrten zur Wartung und Reparatur des Oldtimers

Zuständige Stelle

 

die Zulassungsbehörde, in deren Zuständigkeit der Halter seinen Hauptwohnsitz hat (sonst: Betriebssitz oder Ort der Niederlassung)

Zulassungsbehörde ist,

  • für einen Stadtkreis: die Stadtverwaltung
  • für einen Landkreis: das Landratsamt

 

53. Straßenverkehr

Voraussetzung

 

  • erste Zulassung vor mindestens 30 Jahren
  • Gutachten, das die Eigenschaften als Oldtimer nachweist
  • guter, weitgehend originaler Erhaltungszustand des Fahrzeugs

Hinweis: Ausführliche Informationen erhalten Sie im "TÜV-Anforderungskatalog für die Begutachtung von Oldtimern".

Sie dürfen keine rückständigen Gebühren und Auslagen aus vorhergegangenen Zulassungsvorgängen haben. Bei Zahlungsrückständen über 30 Euro darf die Zulassungsbehörde Ihr Fahrzeug nicht zulassen, bis Sie diese beglichen haben. Bei weniger als 30 Euro liegt es im Ermessen der Zulassungsbehörde, ob sie das Fahrzeug zulässt oder nicht.

Die Zulassung wird auch verweigert, solange ein halterbezogener Kraftfahrzeugsteuerrückstand von fünf Euro oder mehr besteht. Bei der Berechnung des Betrags werden auch Säumniszuschläge, Zinsen und Verspätungszuschläge berücksichtigt.

Wenn jemand für Sie Ihr Fahrzeug zulässt, muss der Bevollmächtigte eine schriftliche Vollmacht von Ihnen vorlegen. Diese muss auch eine Einverständniserklärung enthalten, dass die Zulassungsbehörde den Bevollmächtigten über diese eventuell bestehenden rückständigen Gebühren und Auslagen informieren darf.

 

Verfahrensablauf

 

Sie müssen den Antrag auf Zulassung als Oldtimer bei der Zulassungsbehörde Ihres Hauptwohnsitzes, des Betriebssitzes oder Ortes der beteiligten Niederlassung stellen. Sie können hierzu auch einen Vertreter mit Ihrer schriftlichen Vollmacht beauftragen.

Soweit ein Antragsformular notwendig ist, können Sie es vorab bei der Zulassungsbehörde besorgen und zu Hause ausfüllen. Je nach Angebot Ihrer Zulassungsbehörde steht ein Downloadformular oder ein Onlinedienst über das Internet zur Verfügung.

Das Fahrzeug ist vor der Zulassung von der Zulassungsbehörde zu identifizieren.

Ihre Versicherung wird von der Zulassungsbehörde automatisch über die Zuteilung des Kennzeichens informiert.

Ihr Fahrzeug erhält ein Kennzeichen, das von der Zulassungsbehörde mit den Plaketten (Hauptuntersuchung und Stempelplakette) zu versehen ist.

 

Erforderliche Unterlagen

 

  • gültiger Personalausweis oder Reisepass
  • bei Vertretung mit schriftlicher Vollmacht: zusätzlich
    • gültiger Personalausweis oder Reisepass des Bevollmächtigten

    [*]bei minderjährigen Fahrzeughaltern: zusätzlich

    • Einverständniserklärung und Ausweisdokumente der Sorgeberechtigten

    [*]bei juristischen Personen/Firmen:

    [*]Erklärung zum Kraftfahrzeugsteuer-Einzug (Einzugsermächtigung für die Kraftfahrzeugsteuer, notwendig seit 1. Juli 2007)

    [*]Zulassungsbescheinigung Teil II (früher: Fahrzeugbrief)

    [*]Zulassungsbescheinigung Teil I (früher: Fahrzeugschein oder vor dem 1. Oktober 2005 ausgestellte Abmeldebestätigung)

    [*]bisherige Kennzeichen

    [*]Oldtimergutachten eines amtlich anerkannten Sachverständigen oder Prüfers für den Kraftfahrzeugverkehr oder eines Prüfingenieurs einer amtlich anerkannten Überwachungsorganisation nach § 23 StVZO über die Einstufung des Fahrzeugs als Oldtimer

    [*]Versicherungsbestätigung

    [*]gegebenenfalls Reservierungsbestätigung für das Wunschkennzeichen

bei rotem Kennzeichen: zusätzlich

  • Auflistung jener Fahrzeuge, für die rote Kennzeichen benötigt werden (unter Vorlage entsprechender Fahrzeugpapiere)
  • Auskunft aus dem Bundeszentralregister (Führungszeugnis)
  • Auszug aus dem Verkehrszentralregister des Kraftfahrt-Bundesamtes (KBA)
  • Bestätigung, dass die Fahrzeuge bei Oldtimerveranstaltungen eingesetzt werden sollen

Hinweis: Schwerbehinderte Menschen mit dem Merkzeichen "H", "BI" oder "aG" in ihrem Schwerbehindertenausweis sind weiterhin von der Kraftfahrzeugsteuer befreit. Aufgrund des Nachweises in ihrem Ausweis müssen sie keine Einzugsermächtigung einreichen.

In bestimmten Ausnahmefällen ist es außerdem möglich, einen "Antrag auf Befreiung vom Lastschrift-Einzugsverfahren" zu stellen. Welche Voraussetzungen Sie dafür erfüllen müssen, können Sie direkt im Antragsformular nachlesen.

Darüber hinaus stellt Ihnen das Portal der Finanzämter in Baden-Württemberg mit dem Infoblatt "Lastschrifteinzug als Voraussetzung für die Zulassung eines Kraftfahrzeugs" weitere Informationen zum Thema zur Verfügung.

Hinweis: Die Versicherungsbestätigung über die Kfz-Haftpflichtversicherung erhalten Sie bei der Versicherung Ihrer Wahl. In den meisten Fällen können Sie die Versicherungsbestätigung telefonisch bei Ihrer Versicherung anfordern.

 

Rechtsgrundlage

 

:frage: :eek: :klatsch: :popo:
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Nur gut das ich das nicht alles machen musste - da ich meine schon seit über 6 Jahren habe :-D

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Ja das ist immer so ein Ding,,OLDTIMER,,ich habe bei vielen ehr die erhaltung von Schrottreifen,verkehrsunsicheren Fahrzeugen im bezug auf die 07 Zulassung im verdacht.Das ganze würde bedeuten das so einige nicht als erhaltenswertes Kulturgut gelten würden.Ich habe bisher immer eine jährliche Durchsicht bei meinen Autos gemacht,wenn ich dann auf manchen Treffen sehe was da so auf 07 rumfährt,abgefahrene Reifen,Durchrostungen.Ich habe bei meinem M5turbo auch die Optik sehr DEZENT gehalten,mir wurde nur nahe gelegt den Ladeluftkühler bitte nicht so Sichtbar zuverbauen,also MT1 Frontspoiler.Der Typ von der Versicherung hat bei der Vorführung auch sehr bescheiden geguckt als ich ihm die Unterlagen/Eintragungen vorlegte,jetzt sind 292KW versichert,soweit zum Zeitgemässen Tuning:D


Bearbeitet: von RoadrunnerM5t

Beratung,Vermittlung von Eintragungen jeglicher Art,Reparaturen,Restaurationen bei BMW Fahrzeugen.

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RR genau und Bestandschutz hin oder her, bei uns hat das LRA genau solche Fzge systematisch aus der 07er Sparte rausgeworfen!

 

Und ich finde es auch richtig so, ein rostiger 2er Golf, der grad noch so bremsen kann, hat das 07er nicht verdient und schadet nur das Ansehen eines richtigen Kulturgutes... (2er Golf ist grundsätzlich kein schlechtes Auto und wird hier nur als Beispiel aufgeführt)

 

Ich finde es gut, das sich bei uns darum gekümmert wird, was auf der Strasse so rumfährt.

:frage: :eek: :klatsch: :popo:
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