spidy Geschrieben: 12. Dezember 2011 #26 Meldung Teilen Geschrieben: 12. Dezember 2011 für die UniKonsolen die ja teils eingetragen werden gibts ja auch nix. Selbst wenn man die von König ect. kauft. Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Weitere Optionen zum teilen...
M3Philipp Geschrieben: 12. Dezember 2011 #27 Meldung Teilen Geschrieben: 12. Dezember 2011 (bearbeitet) . Bearbeitet: 6. Mai 2013 von M3Philipp Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Weitere Optionen zum teilen...
Ben325i Geschrieben: 13. Dezember 2011 #28 Meldung Teilen Geschrieben: 13. Dezember 2011 Ich hatte für die Konsolen auch keine Papiere, und auf den Konsolen befinden sich keine Prüfzeichen oder vergleichbares, den Prüfer hat es nicht interessiert. Absolut GENAU so ist es ! Deswegen gibts ja die EINZELABNAHME, eben weil es kein Gutachten gibt. Wenn sich jemand beim V8-Umbau ne Auspuffanlage komplett selber zusammenschweißt, gibts ja dafür auch kein Gutachten -> deswegen Einzelabnahme im Rahmen der Motoreintragung. Wie gesagt bei mir hat er sich ausführlichst die Befestigung erläutern lassen und hat dann die GESAMTE Konstruktion (Sitz & Schienen) auf Herz und Nieren geprüft, da alles sauber befestigt war und auch bei Vollbremsungen nichts löste, bekam ich den Eintrag. Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Weitere Optionen zum teilen...
ölfuss Geschrieben: 13. Dezember 2011 #29 Meldung Teilen Geschrieben: 13. Dezember 2011 REAR? die werden nur im Rahmen eines Heckaufprall geprüft!! aber Grundsätzlich gillt ja," Geht nicht ,gibts nicht"!! Zitieren Markus-GarageMotoreninstandsetzung-Motorsportzubehör0171 - 4870075SCHRICK - SPAX - EIBACH - BILSTEIN - WILWOOD - Webermarkus-garage@gmx.com Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Weitere Optionen zum teilen...
VD Geschrieben: 14. Dezember 2011 #30 Meldung Teilen Geschrieben: 14. Dezember 2011 §21 Betriebserlaubnis für Einzelfahrzeuge *(2) Für die im Gutachten zusammengefassten Ergebnisse müssen Prüfprotokolle vorliegen, aus denen hervorgeht, dass die notwendigen Prüfungen durchgeführt und die geforderten Ergebnisse erreicht wurden. Auf Anforderung sind die Prüfprotokolle der Genehmigungs- oder der zuständigen Aufsichtsbehörde vorzulegen. Die Aufbewahrungsfrist für die Gutachten und Prüfprotokolle beträgt zehn Jahre. Ohne Gutachten auch inzwischen keine Eintragung mehr.Übrigens auch der Grund, warum inzwischen fast alle Einzelabnahmen zu einer Motoreintragung so schwierig bzw. unmöglich sind. Zitieren Die Entfernung zwischen Brett und Kopf nennt man Horizont. Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Weitere Optionen zum teilen...
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