YvesCH Geschrieben: 22. November 2011 #1 Meldung Teilen Geschrieben: 22. November 2011 Hallo, ich hatte vor drei Wochen einen Auffahrunfall auf der Autobahn (http://e30-talk.com/bilder-videos/t-endlich-wieder-unterwegs-59691.html) . Die Versicherung des Unfallverursachers hatte nun einen Experten eine Expertise machen lassen. Da der Unfall in Deutschland passiert ist, habe ich keine Ahnung wie das nun läuft. Der Wiederbeschaffungswert beläuft sich auf 7000 Euro. Der Restwert auf 1000 Euro. Wenn ich nundas Auto trotz wirtschaftlichem Totalschaden reparieren lasse, bekomme ich die 6000 Euro. Nun hat mir der Vericherungsangestellte gesagt, dass wenn ich das Auto reparieren lasse und dies nachweisen könne, bekomme ich den Restwert erstattet. Da ich da jetzt nicht ganz durchblicke die Frage an Euch: Zuerst bekomme ich den Wiederbeschaffungswert abzüglich des Restwertes: 7000-1000 = 6000 Euro Wenn ich nun das Auto reparieren lasse bekomme ich die restlichen 1000 zurückerstattet? Also imgesamten die 7000? Stimmt das so? Grüsse Yves PS: Da ich nun 3 Wochen kein Auto hatte, musste ich den Zweitwagen meiner Eltern benützen. Kann ich dafür 30 Euro pro Tag geltend machen? oder hätte ich einFahrzeug bei Sixxt mieten müssen? Zitieren BEST LIVE IS CABRIODRIVE:beemwe: POWERED BY SIX IN LINE Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Weitere Optionen zum teilen...
Phönix - 318is Geschrieben: 22. November 2011 #2 Meldung Teilen Geschrieben: 22. November 2011 (bearbeitet) Moin, also erstmal für die Zukunft niemals (!!!) Gutachter der Versicherung-Du hast das Recht einen unabhängigen selbst zu beauftragen wo auch die Kosten des Gutachtens die andere Versicherung tragen muss. (ich habe sehr gute Erfahrungen mit DEKRA) Dir steht Nutzungsausfall zu (Höhe richtet sich nach Art des Fzgs, in Deinem Fall Mittelklasse ca. 50€/Tag, Dauer wird durch Gutachten festgelegt: Dauer für Wiederbeschaffung oder Reparaturdauer.Aber wohl nicht mehr als 10 Tage. Das andere klingt für mich etwas merkwüdig: klar, das Du die 6.000 bekommst (oder Reparaturkosten nach Gutachten-oder wurden die gar nicht bestimmt?), aber die 1.000 denke ich nicht.Bei Kauf eines Ersatzfahrzeuges würdest Du die 1.000 ja für den Verkauf Deines Unfallers bekommen, bei Reparatur hast Du den Wert ja noch... Wie gesagt: da bin ich auch unsicher, wenn ich repariert hab, dann immer nach Gutachten und Höhe der Erstattung waren dann die Reparaturkosten. Noch ein Tip: wenn Du zu 99% keine Schuld hast, immer zum Anwalt, zahlt auch die gegnerische Versicherung, und der kann auch noch Zinsen, Schmerzengeld etc. herausholen-ich habe schon mal 7 Monate auf mein Geld warten müssen... Dir viel Glück auf jeden Fall das alles gut geregelt zu bekommen! Bearbeitet: 22. November 2011 von Phönix - 318is Zitieren suche: Überkaro-Sportsitze; Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Weitere Optionen zum teilen...
Frank325 Geschrieben: 22. November 2011 #3 Meldung Teilen Geschrieben: 22. November 2011 Ich habe ein ähnliches Problem Mein geliebter E30 wurde am Freitag ohne von mir erteilten Auftrag geschrottet durch einen Auffahrunfall. Ich bin zu 100% nicht schuld und wurde auf das vor mir stehende Auto aufgeschoben. Habe selbst einen unabhängigen Gutachter bestellt. Der war am Samstag kurz da ist aber immer noch nicht gekommen, um das Gutachten, Fotos etc zu machen. Gibt es da eine Frist für die Erstellung des Gutachtens?? Ich werde die Angelegenheit auf jeden Fall einem Rechtsanwalt übergeben, da ich seither auch böse Rückenschmerzen habe (verschobene Lenden- und Halswirbel). Die gegnerische Versicherung hat mir mittgeteilt, dass mir ein Mietwagen zusteht bis maximal 68€/Tag. Wenn ich den nicht in Anspruch nehme, wird mir das doch zu meinen Gunsten angerechnet (Nutzungsausfall), oder? Jetzt muss ich erstmal abwarten wie hoch der Wert meines E30 geschätztwird und wie hoch voraussichtlich die Reparaturkosten werden. Auf jeden Fall ist es aber ein wirtschaftlicher Totalschaden. Habt Ihr Tips?? Vielen herzlichen Dank!! Zitieren http://www.turboloch.com/VG, Frank Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Weitere Optionen zum teilen...
bastelbert Geschrieben: 22. November 2011 #4 Meldung Teilen Geschrieben: 22. November 2011 Erstmal gilt für dich grundsätzlich Schweizer Recht, auch wenn der Unfall in D / mit deutschem Gegner war. Der Schaden wird normalerweise von einer einheimischen Versicherung die als Ansprechpartner auftritt, abgerechnet.Wie es also genau bei euch in der Schweiz gehandhabt wird, wird hier kaum einer wissen. Mir wurde mal ein E30 von ´nem österreichischen LKW zerlegt. Die dortige Versicherung hat mir ihre "Partnerversicherung" in D als Ansprechpartner genannt.Ich bin zum Gutachter, der hat ein Gutachten erstellt, Restwertangebote eingeholt und beigelegt.Gutachterwert - Restwert + Nutzungsausfall für 2 Wochen + Aufwandsentschädigung (Schreibkram, Porto, Rennerei) wurde mir umgehend erstattet und das war´s. Wer sich das alleine nicht zutraut, ab zum (auf dem Gebiet fitten) Anwalt und der erledigt den Rest. Zitieren Das BMW Cabrio ist eines jener sachlichen Transportmittel, das grundsätzlich offen, vollgetankt und mit dem Schlüssel im Zündschloß in der Garage stehen muß - für alle dringenden Fälle. auto motor & sport 22/86 Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Weitere Optionen zum teilen...
Phönix - 318is Geschrieben: 22. November 2011 #5 Meldung Teilen Geschrieben: 22. November 2011 Ich habe ein ähnliches Problem Mein geliebter E30 wurde am Freitag ohne von mir erteilten Auftrag geschrottet durch einen Auffahrunfall. Ich bin zu 100% nicht schuld und wurde auf das vor mir stehende Auto aufgeschoben. Habe selbst einen unabhängigen Gutachter bestellt. Der war am Samstag kurz da ist aber immer noch nicht gekommen, um das Gutachten, Fotos etc zu machen. Gibt es da eine Frist für die Erstellung des Gutachtens?? Ich werde die Angelegenheit auf jeden Fall einem Rechtsanwalt übergeben, da ich seither auch böse Rückenschmerzen habe (verschobene Lenden- und Halswirbel). Die gegnerische Versicherung hat mir mittgeteilt, dass mir ein Mietwagen zusteht bis maximal 68€/Tag. Wenn ich den nicht in Anspruch nehme, wird mir das doch zu meinen Gunsten angerechnet (Nutzungsausfall), oder? Jetzt muss ich erstmal abwarten wie hoch der Wert meines E30 geschätztwird und wie hoch voraussichtlich die Reparaturkosten werden. Auf jeden Fall ist es aber ein wirtschaftlicher Totalschaden. Habt Ihr Tips?? Vielen herzlichen Dank!! Hallo, auf jeden Fall zuerst zum Arzt, falls noch nicht geschehen, da ohne ärztliches Gutachten kein Schmerzengeld und das sind 300 (einfaches Schleudertrauma) bis xxxx€. hängt wohl auch damit zusammen, wielange Du krank/arbeitsunfähig geschrieben wirst. Dann zum Anwalt, ohne den eh kein Schmerzengeld. Und statt Mietwagen kannst Du auch Nutzungsausfall geltend machen-beim 3er (nicht-Cabrio) etwas weniger als 50€/Tag. Viel Erfolg und baldige Genesung! Zitieren suche: Überkaro-Sportsitze; Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Weitere Optionen zum teilen...
YvesCH Geschrieben: 22. November 2011 Autor #6 Meldung Teilen Geschrieben: 22. November 2011 Naja bei mir wars ne Schweizerin welche in Deutschland lebt und mit einem deutschen Fahrzeug unterwegs war. Der Unfall passierte zwar VOR dem Zoll jedoch schon auf deutschem Boden. Deshalb gild das deutsche Recht! Sagte mir jedenfalls die Polizei und noch viel wichtiger die Allianz (Unfallverursacher) welche auch das Gutachten erstellen lies. 500m weiter vorne und ich hätte ganz andere Bedingungen! Kannst du etwas über den Nutzungsausfall eines 3er Cabrios sagen? Ist der gleich hoch? Da die Versicherung lange hatte, da sie zuerst dachten es sei in der Schweiz passiert und es nundoch ein Unfall mit Personenschaden ist (ich habe ein gestauchter Wirbel), wartete ich 3 Wochen bis sie endlich ein Gutachten erstellen liessen (es war bei der Allianz intern nicht klar welche Abteilung nun zuständig ist) ! Da würde der Nutzungsausfall etwa die Differenz ausmachen zwischen Wiederbeschaffungswert und Reparaturkosten!!! Das sind bei mir knapp etwas über 1500 Euro!3 Wochen seit dem Unfall + noch etwa 2 Wochen bis das Fahrzeug wieder repariert ist = 5 Wochen!! ABER: Am Telefon sagte man mir, dass ich nur Anspruch auf ein Ersatzfahrzeug geltend machen kann, wenn ich das Fahrzeug reparieren lasse oder ein neues innert einer bestimmtenFrist kaufen werde. Da dies ja bei mir der Fall ist, sollte das Klappen! Grüsse Yves Zitieren BEST LIVE IS CABRIODRIVE:beemwe: POWERED BY SIX IN LINE Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Weitere Optionen zum teilen...
bastelbert Geschrieben: 22. November 2011 #7 Meldung Teilen Geschrieben: 22. November 2011 Nutzungsausfall kannst du immer geltend machen. Ist dann aber glaub bei 2 Wochen gedeckelt. Ich habe meinen nicht reparieren lassen, hatte keinen Leihwagen und Ersatz habe ich auch erst einige Monate später beschafft.Wenn du gesundheitliche Schäden erlitten hast, nehme dir auf alle Fälle ´n Anwalt. Zitieren Das BMW Cabrio ist eines jener sachlichen Transportmittel, das grundsätzlich offen, vollgetankt und mit dem Schlüssel im Zündschloß in der Garage stehen muß - für alle dringenden Fälle. auto motor & sport 22/86 Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Weitere Optionen zum teilen...
Frank325 Geschrieben: 22. November 2011 #8 Meldung Teilen Geschrieben: 22. November 2011 Beim Art war ich direkt am Freitag. Dort wurde meine Wirbelsäule geröntgt. Resultat: Ein Lendenwirbel verschoben und untere 2/3 der Halswirbelsäule gerade statt gebogen. Habe ordentlich Rückenschmerzen und steifen Hals. Kopf kann ich nur eingeschränkt drehen. So hat der Arzt das mal aufgenommen. Wurde erstmal bis 25.11. krankgeschrieben. Gutachten wird der Arzt machen. Evtl muss ich Krankengymnastik in Anspruch nehmen. Das meinte zumindest der Arzt... Werde ich auch tun. Werde ihn bei der Nachuntersuchung Ende der Woche mal fragen, ob man nicht besser noch ein CT machen sollte. Mit Rücken ist nicht zu spassen Um einen Rechtsanwalt geht kein Weg drum rum.... PS: Nochmal. Gibt es eine Frist für ein Gutachten meines Fahrzeuges?? Zitieren http://www.turboloch.com/VG, Frank Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Weitere Optionen zum teilen...
YvesCH Geschrieben: 22. November 2011 Autor #9 Meldung Teilen Geschrieben: 22. November 2011 Klar, das mit den 2 Wochen ist gedacht bis die Reparatur vorbei ist oder ein neues Auto gekauft. Nun hatte die Versicherung bei mit aber nun schon knapp 3 1/2 Wochen bis sie endlich einen Experten zum Abschleppdienst geschickt und ein Gutachten erstellt haben. Ab jetzt kann ich laut Versicherungdas Fahrzeug beim Abschleppdienst abholen und es reparieren lassen. Die bei BMW haben gesagt, dasses etwa 2 Wochen dauern wird. Nun nehme ich an, dass diese "Deckelung" von 2 Wochen ab dem Datum gilt wo ich weiss was ich bekomme und auf die Suche nach einem Ersatzfahrzeug gehen oderdas Auto in eine Garage bringen kann. Liege ich da Falsch? Ich kann ja prinzipiell nichts dafür, dass sie zu doof sind einen Gutachter aufzubieten welcher weniger als 3 1/2 Wochen hat?! Grüsse Yves PS: Ist der Nutzungsausfall bei einem Cabrio höher? Ich hab so was im Internet gefunden ca. 50 Euro sollten pro Tag drinliegen. Stimmt das? Zitieren BEST LIVE IS CABRIODRIVE:beemwe: POWERED BY SIX IN LINE Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Weitere Optionen zum teilen...
YvesCH Geschrieben: 22. November 2011 Autor #10 Meldung Teilen Geschrieben: 22. November 2011 Offene Fragen: Gibt es eine Frist für ein Gutachten meines Fahrzeuges? (Frank) Ab wann gilt die Frist von 2 Wochen des Nutzungsausfalls - ab Datum Unfall oder ab Datum Reparatur Kalkulation? Wie hoch ist der Nutzungsausfall eines E30 325 Cabrios? Zitieren BEST LIVE IS CABRIODRIVE:beemwe: POWERED BY SIX IN LINE Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Weitere Optionen zum teilen...
Xaan Geschrieben: 22. November 2011 #11 Meldung Teilen Geschrieben: 22. November 2011 Du bist von meinen Vorrednern schon gut beraten. die 6000 bekommst du sicher, die 1000 nur wenn du anhand einer Rechnung einer Werkstatt belegen kannst das es repariert wurde. Das ist dann die Mehrwertsteuer. Aber für 6000 kannst du den wagen auch locker selbst reparieren, da bleibt dann sogar noch was bei übrig. Zitieren [/center] Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Weitere Optionen zum teilen...
E30Dan Geschrieben: 23. November 2011 #12 Meldung Teilen Geschrieben: 23. November 2011 Bei meinem 5er lief das folgendermaßen ab.Den Gutachter habe ich mir ausgesucht und mit ihm zusammen vergleichbare E34 mit dieser Motorrisierung, laufleistung und Ausstattung aus dem Netz gesucht.Dabei zählt nichtmal die Ausstattung ab Werk, alles,was du Nachrüstest oder eingebaut hast, kannst du da mit einrechnen (z.b. Fahrwerk, Leder, Tempomat...ect.) Dann die Mobile/AutoscoutAngebote ans Gutachten mit dran und so hat sich für meinen 5er ein Wert ergeben, welcher über dem Totalschaden lag.Der Restwert wird in einer Restwertbörse ermittelt, wo Autoverwerter auf dein Auto "bieten" können.Dieser Restwert wird dann von dem VersicherungsGeld abgezogen, wenn du das Auto kaputt behältst und selbst schlachtest. Solltest du dein Auto nicht in der Werkstatt, sondern selbst reparieren, so behält die versicherung die Mwst inne, das ist immer so. Grüße Daniel Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Weitere Optionen zum teilen...
kai325ia Geschrieben: 23. November 2011 #13 Meldung Teilen Geschrieben: 23. November 2011 Solltest du dein Auto nicht in der Werkstatt, sondern selbst reparieren, so behält die versicherung die Mwst inne, das ist immer so Was ich persöhnlich für ungerecht halte. Auch wenn man selbst Repariert muss man ja für die Ersatzteile und die ein oder andere Arbeit die man machen lässt (Lackieren) die olle MwSt. zahlen. Glaube nicht das ein Teilehändler oder Lacker auf die MwSt. verzichtet nur weil die Versicherung die nicht zahlen will/muss oder wie auch immer. Zitieren Leistung gibt an, wie schnell man gegen die Wand fährt..... Drehmoment, wie fest.In Kürze Tiefendiagnose und Codierungen für alle E Modelle bis BJ 2006 möglich. To do List 2010/11E30: Projektstart M20 Quadrathuber, Bremse aufrüsten + evtl. Getriebe tauschen, Massenmesser "Serienreif" machen Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Weitere Optionen zum teilen...
YvesCH Geschrieben: 23. November 2011 Autor #14 Meldung Teilen Geschrieben: 23. November 2011 (bearbeitet) Sooo alles nochmals neu! Ich habe jetzt erfahren, dass wenn ich die Reparatur durchführen lasse bei einem Seriösen KFZ Betrieb, ich bis zu 130% des Wiederbeschaffungswerts bekommen kann.Ich muss dazu aber das Fahrzeug noch mindestens 6 Monate nutzen. Dies wird Integritätsinteresse oder auch 130% Regelung genannt. Nun habe ich mich im Internet informiert, stosse aber auf zwei unterschiedliche Aussagen! Aussage 1: "Wenn bereits die im Sachverständigengutachten ausgewiesenen voraussichtlichen Reparaturkosten die 130-Prozent-Grenze übersteigen, so ist eine Reparatur im Regelfall wirtschaftlich nicht sinnvoll. Entschließt sich der Geschädigte gleichwohl zur Durchführung der Reparatur, so kann er die tatsächlichen Reparaturkosten ersetzt verlangen, wenn diese unter der 130-Prozent-Grenze liegen. Liegen sowohl die voraussichtlichen wie auch die tatsächlichen Reparaturkosten über der 130-Prozent-Grenze, so kann er nur auf Totalschadensbasis abrechnen. " Zitat aus: http://www.strassenverkehrsrecht.net/index.php/schadenspositionen/fahrzeugschaden/totalschaden Aussage 2: "Die 130% Regel kann nicht in Anspruch genommen werden, wenn das Gutachten der Versicherung eine Reparatur über 130% schätzt, es sei denn man nimmt zusätzlich einen freienExperten welcher die Reparatur tiefer ansetzt und somit in der Regelung drin ist." Bei mir ist der Wiederbeschaffungswert 7000 Euro und der Restwert beläuft sich auf 1000 Euro. Das Gutachten, welches ich von der Versicherung des Unfallverursachers habe, sagt aus, dass eine Reparatur 8351.48 Euro ohne und 9938.26 Euro inkl Mwst kosten wird. Das heisst 141.9 % des Wiederbeschaffungswerts. Also würde die Regelung nicht greifen. Nun habe ich jedoch noch Ersatzteile im Wert von 1000Euro zuhause. Somit würde eine Reparatur 9000 Euro kosten, was 128.57% des Wiederbeschaffungswerts entspricht. => Regel greift und die Versicherung muss die komplette Reparatur zahlen nicht nur Wiederbeschaffungswert von 7000-1000 Restwert = 6000 Euro. Somit müsste die Versicherung 3000 Euro mehr zahlen!! Kann die Versicherung nun darauf bestehen, dass ich alles Neuteile verwende? Ein Rücklichthalter wird ja nicht schlecht wie z.B. der Lack einer Occ. Motorhaube.. Was zählt nun? Es gibt die Aussage, dass das Gutachten für die Regelung zählt und es gibt die Aussage, dass die endgültige Rechnung der Werkstatt zählt. Was stimmt nun? Und kann ich Kleinteile aus einem Schlachter verwenden ohne dass es als Billigreparatur zählt? Grüsse vom verwirrten Yves Bearbeitet: 23. November 2011 von YvesCH Zitieren BEST LIVE IS CABRIODRIVE:beemwe: POWERED BY SIX IN LINE Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Weitere Optionen zum teilen...
bmw_e30_fan Geschrieben: 24. November 2011 #15 Meldung Teilen Geschrieben: 24. November 2011 da es hier einmal um die zahlung nach dem unfall geht hab ich auch mal direkt ne frage. mir ist vor genau 2 wochen jemand in meinen e30 reingefahren. die person hatt zugegeben das sie zu 100% schuld ist, war ein fall von vorfahtgeschnitten. mein e30 ist jetzt totalschaden und hatt laut gutachten einen wiederbeschaffungswert von 3200 euro da eine autogasanlage verbaut ist und das hatt der gutachter auch noch mal in dem gutachten eindeutig betont. heute kam von der gegnerischen versicherung das schreiben. indem steht hiermit überweisen wir ihnen unseren festgelegten widerbeschaffungswert von 1600 euro abzüglich des restwertes von 123 euro. da haut halt irgendwas nicht hin hab ich mir so gedacht. beim untersuchen des versicherungsschreibens ist mir dann aufgefallen das sie bei den vorschlägen für ein neues auto mit preisbeispielen gar keinen e30 mit autogas drinn haben, da sie ja fast ni zu finden sind. was würdet ihr da machen. ich werd dort auf jeden fall morgen anrufen und mal nachfragen was sie sich dabei gedacht haben und wenn das nicht hilft meine vehrkersrechtschutz einschalten... Zitieren Biete S50 EDK Adapter für M50/M52 Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Weitere Optionen zum teilen...
kai325ia Geschrieben: 25. November 2011 #16 Meldung Teilen Geschrieben: 25. November 2011 Anrufen würde ICH da nicht. Würde gleich zum Anwalt latschen und den das Regeln lassen. Zitieren Leistung gibt an, wie schnell man gegen die Wand fährt..... Drehmoment, wie fest.In Kürze Tiefendiagnose und Codierungen für alle E Modelle bis BJ 2006 möglich. To do List 2010/11E30: Projektstart M20 Quadrathuber, Bremse aufrüsten + evtl. Getriebe tauschen, Massenmesser "Serienreif" machen Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Weitere Optionen zum teilen...
Jochen318iC Geschrieben: 25. November 2011 #17 Meldung Teilen Geschrieben: 25. November 2011 Sooo alles nochmals neu! Ich habe jetzt erfahren, dass wenn ich die Reparatur durchführen lasse bei einem Seriösen KFZ Betrieb, ich bis zu 130% des Wiederbeschaffungswerts bekommen kann.Ich muss dazu aber das Fahrzeug noch mindestens 6 Monate nutzen. Dies wird Integritätsinteresse oder auch 130% Regelung genannt. Nun habe ich mich im Internet informiert, stosse aber auf zwei unterschiedliche Aussagen! Aussage 1: "Wenn bereits die im Sachverständigengutachten ausgewiesenen voraussichtlichen Reparaturkosten die 130-Prozent-Grenze übersteigen, so ist eine Reparatur im Regelfall wirtschaftlich nicht sinnvoll. Entschließt sich der Geschädigte gleichwohl zur Durchführung der Reparatur, so kann er die tatsächlichen Reparaturkosten ersetzt verlangen, wenn diese unter der 130-Prozent-Grenze liegen. Liegen sowohl die voraussichtlichen wie auch die tatsächlichen Reparaturkosten über der 130-Prozent-Grenze, so kann er nur auf Totalschadensbasis abrechnen. " Zitat aus: http://www.strassenverkehrsrecht.net/index.php/schadenspositionen/fahrzeugschaden/totalschaden Aussage 2: "Die 130% Regel kann nicht in Anspruch genommen werden, wenn das Gutachten der Versicherung eine Reparatur über 130% schätzt, es sei denn man nimmt zusätzlich einen freienExperten welcher die Reparatur tiefer ansetzt und somit in der Regelung drin ist." Bei mir ist der Wiederbeschaffungswert 7000 Euro und der Restwert beläuft sich auf 1000 Euro. Das Gutachten, welches ich von der Versicherung des Unfallverursachers habe, sagt aus, dass eine Reparatur 8351.48 Euro ohne und 9938.26 Euro inkl Mwst kosten wird. Das heisst 141.9 % des Wiederbeschaffungswerts. Also würde die Regelung nicht greifen. Nun habe ich jedoch noch Ersatzteile im Wert von 1000Euro zuhause. Somit würde eine Reparatur 9000 Euro kosten, was 128.57% des Wiederbeschaffungswerts entspricht. => Regel greift und die Versicherung muss die komplette Reparatur zahlen nicht nur Wiederbeschaffungswert von 7000-1000 Restwert = 6000 Euro. Somit müsste die Versicherung 3000 Euro mehr zahlen!! Kann die Versicherung nun darauf bestehen, dass ich alles Neuteile verwende? Ein Rücklichthalter wird ja nicht schlecht wie z.B. der Lack einer Occ. Motorhaube.. Was zählt nun? Es gibt die Aussage, dass das Gutachten für die Regelung zählt und es gibt die Aussage, dass die endgültige Rechnung der Werkstatt zählt. Was stimmt nun? Und kann ich Kleinteile aus einem Schlachter verwenden ohne dass es als Billigreparatur zählt? Grüsse vom verwirrten Yves es gilt bei einer Reparatur in einer Werkstatt mit RECHNUNG und ausgewiesener MWST immer diese Endabrechnung.Wenn diese die 130% überschreitet, bekommst du nicht den vollen Ersatz von der Versicherung, sondern eben nur die 130%; den Rest musst du selbst finanzieren. So: 3 Möglichkeiten1) Reparieren lassen ohne Vorgabe eines Gutachtens und Rechnung einreichen mit dem Risiko, nicht alles ersetzt zu bekommenoder2) mit eigenen Ersatzteilen in Absprache mit der Werkstatt die Rechnung so drücken, dass die Kosten innerhalb dieser Grenze bleiben.Für die Werkstatt ein Risiko, da sie bei einer Rechnung Garantie geben müssenoder 3) den Nettobetrag lt. Gutachten zuzügl. Nutzungsausfall kassieren und die Reparatur selbst irgendwie managen. Gruß Jochen Zitieren Es gibt nur EINE, und das ist MEINE ti amo tanto, strega mia (Freundin UND Hexe, oder was habt ihr gedacht?)E30 318i Cabrio / Bj. 92 / mauritiusblau metallic / M II-Technik mit eingebauter Vorfahrt im Original; Sex auf 4 Rädern, der erst in den Drehzahlbegrenzer rennt, wenn der Motor auf Betriebstemperatur ist Man liebt das, wofür man sich müht, und man müht sich um das, was man liebt. (Erich Fromm) Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Weitere Optionen zum teilen...
andreas-FD Geschrieben: 28. November 2011 #18 Meldung Teilen Geschrieben: 28. November 2011 Solltest du dein Auto nicht in der Werkstatt, sondern selbst reparieren, so behält die versicherung die Mwst inne, das ist immer so Was ich persöhnlich für ungerecht halte. Auch wenn man selbst Repariert muss man ja für die Ersatzteile und die ein oder andere Arbeit die man machen lässt (Lackieren) die olle MwSt. zahlen. Glaube nicht das ein Teilehändler oder Lacker auf die MwSt. verzichtet nur weil die Versicherung die nicht zahlen will/muss oder wie auch immer. Deshalb kannst du ja auch die Rechungen der Teile oder arbeiten einreichen wovon du die MwSt. dann zu dem jeweiligen Anteil der Rechnung meines Wissens auch bekommst.Das blöde ist eben das die Versicherungen einen da nicht unbedingt immer so gut aufklären was alles gezahlt wird. GrußAndreas Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Weitere Optionen zum teilen...
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