bastelbert Geschrieben: 20. Januar 2014 #101 Meldung Teilen Geschrieben: 20. Januar 2014 (bearbeitet) Nö, die sind nicht baugleich. Ich hatte mir mal einen Satz E32 Xenonreflektoren besorgt und mir das Ganze zwecks Umbau (E32 Scheinwerfer in E30 Rahmen) angesehen.Die Linsen sind um einiges größer als die beim E30 verwendeten, passen also nicht in den Linsenausschnitt der E30 Reflektoratrappe und die Konstruktion hinter der Linse ist ebenfalls eine andere.Ähnlich sehen sie allenfalls von vorn aus. Bearbeitet: 20. Januar 2014 von bastelbert Zitieren Das BMW Cabrio ist eines jener sachlichen Transportmittel, das grundsätzlich offen, vollgetankt und mit dem Schlüssel im Zündschloß in der Garage stehen muß - für alle dringenden Fälle. auto motor & sport 22/86 Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Weitere Optionen zum teilen...
Bautzi Geschrieben: 20. Januar 2014 #102 Meldung Teilen Geschrieben: 20. Januar 2014 Es interessiert Niemanden (Rennleitung, Tüv usw.) ob da was passt oder nicht. Absolut sind die Nummern die da drauf stehen. Zitieren Wenn's regnet, wird's halt nass! - David Coulthard Benötigt:-Fahrertür - 2-Türer NFL (am Besten in Zinnoberrot und ohne Ladeflächennegativ vom LKW ) Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Weitere Optionen zum teilen...
Oli* Geschrieben: 20. Januar 2014 #103 Meldung Teilen Geschrieben: 20. Januar 2014 Und ohne eine entsprechende Kennzeichnung der Scheinwerfer (D) kann kein TÜVer oder DEKRAler diese legal eintragen. In ganz Europa. Zitieren GrußOliverWas willst Du schon wieder?-----´` Satzzeichen können Ehen retten!Ich bin gegen Rasen auf Landstrassen und Autobahnen, denn wer soll denn das alles mähen.Mitglied der bajuvarisch-kölschen Achse des Bösen Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Weitere Optionen zum teilen...
Dr.Cell Geschrieben: 20. Januar 2014 #104 Meldung Teilen Geschrieben: 20. Januar 2014 Hi, Okay, zum Thema TÜV will ich noch sagen das es relativ unkompliziert ist das einzutragen. Es gibt universelle autom. LWr. Zum Beispiel von Hella. Dies kombiniert mit der E30 SWRA ist das Xenon eintragungsfähig. Das ist faktisch und fachlich leider falsch. Egal welcher Prüfer dir da etwas zu erzählt hat. Die Hella SWRA kann nicht mit dem Halogenscheinwerfer und Xenon Brenner nachhomologiert werden, schon gar nicht von einem Tüv Prüfer. Jede Eintragung dieser Art hat keine technische und rechtliche Stütze, Hella und Bosch müssten der Änderung der Homologation zustimmen, daher so wertlos wie die Tinte auf dem Papier. Der Höhenstandsensor kann für ein Beleuchtungssystem herangezogen werden, ganz gleich ob für Halogen, Xenon oder Chinakracher im Halogengehäuse. Da ich ein "Licht-Mensch" bin kannst du mir das gerne glauben…..oder auch nicht Ich holte mir die Phillips Night breaker, gut war. Mein Rede, das beste was man aus dem alten Scheinwerfer rausholen kann. Man kann einen Vergleich zu den E32 Linsen ziehen, die im Prinzip baugleich sind. Und die gabs mit Xenon. Nein, leider nicht. Ist weiter oben aber auch schon mal gesagt worden. Gruß Zitieren ..... Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Weitere Optionen zum teilen...
Herbert_1980 Geschrieben: 21. Januar 2014 #105 Meldung Teilen Geschrieben: 21. Januar 2014 Ich wollte die E32 Xenonlinsen mit den normalen vergleichen, DIE sind ja meines wissens die selben. Zur LWR, Hella bietet /bot einmal komplette Xenonscheinwerfer an, inkl. Höhenverstellung. Das ganze hatte auch ein TÜVgutachten. (Kaufte sich einmal ein Freund von mir) Und die autom. LWR zum Nachrüsten ist Ident zu jener die beim Hella "Xenonscheinwerferkit" dabei ist. Dadurch dachte ich damals man kann was drehen. Ich besprach das vor ca. 2 Jahren so mit meinem Tüvprüfer im Ort, und er sah dabei absolut kein Problem. Fazit: Bei Einzeleintragungen finden man immer ein Haar in der Suppe, egal ob Xenon oder sonstwas. Ich hab mir eben den Kram ausgebaut, und würde auch keine Anstrengungen mehr unternehmen es einzubauen/einzutragen. Der Krempel liegt im Keller rum und bin zu faul es irgendwo zum Verkauf rein zu stellen. Zitieren Show an Shine für Jungs, Leistung für Männer.... Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Weitere Optionen zum teilen...
BadBoy88 Geschrieben: 21. Januar 2014 #106 Meldung Teilen Geschrieben: 21. Januar 2014 ALWR von Hella hilft in Verbindung SRA.... Zitieren Ironie ist eine stumpfe Waffe, wenn man damit gegen Deppen zu Felde ziehen will!Neid muss man sich erarbeiten, Mitleid bekommt man geschenkt! http://fs5.directupload.net/images/161129/5ynx8bte.jpg Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Weitere Optionen zum teilen...
Oli* Geschrieben: 21. Januar 2014 #107 Meldung Teilen Geschrieben: 21. Januar 2014 für was? Zitieren GrußOliverWas willst Du schon wieder?-----´` Satzzeichen können Ehen retten!Ich bin gegen Rasen auf Landstrassen und Autobahnen, denn wer soll denn das alles mähen.Mitglied der bajuvarisch-kölschen Achse des Bösen Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Weitere Optionen zum teilen...
Oli* Geschrieben: 21. Januar 2014 #108 Meldung Teilen Geschrieben: 21. Januar 2014 Also eigentlich ist es nicht machbar, außer man baut einen universellen Xenon-Scheinwerfer mit entsprechender Zulassung ein, mit einer dafür vorhergesehenen/zugelassenen LWR. Und das gibts imho nicht auf dem Markt für den E30. Zitieren GrußOliverWas willst Du schon wieder?-----´` Satzzeichen können Ehen retten!Ich bin gegen Rasen auf Landstrassen und Autobahnen, denn wer soll denn das alles mähen.Mitglied der bajuvarisch-kölschen Achse des Bösen Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Weitere Optionen zum teilen...
Dr.Cell Geschrieben: 21. Januar 2014 #109 Meldung Teilen Geschrieben: 21. Januar 2014 Zur LWR, Hella bietet /bot einmal komplette Xenonscheinwerfer an, inkl. Höhenverstellung. Das ganze hatte auch ein TÜVgutachten. (Kaufte sich einmal ein Freund von mir) Und die autom. LWR zum Nachrüsten ist Ident zu jener die beim Hella "Xenonscheinwerferkit" dabei ist. Hallo Herbert, das ist richtig. Die Hella SWRA hat eine Typ Prüfung und Genehmigung zur Verwendung mit den Hella Xenon Modulen und kann demnach in jedes Auto eingebaut werden - so lange sich an die Vorgaben der R48 (Beleuchtungsvorschrift) gehalten wird. Rein formell kann das 90er Hella Modul mit der Hella SWRA und dem Höhenstandsensor ganz legal und ohne eine Eintragung im E30 gefahren werden. Das Licht ist deutlich besser als jeder Schmuh mit den Chinakrachern. Allerdings scheitert das an der Baugröße von knapp 130mm der originalen Scheinwerfer. Auch der Verbau des 90er Modules im Gehäuse des originalen Scheinwerfers wäre nicht legal und gleichzusetzen mit den Chinakrachern. Aber wir können das Thema auch eigentlich abschließen. Jeder hat da wohl sein Statement zu und ob einer das macht oder nicht, muss jedem selber überlassen sein. Gruß Zitieren ..... Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Weitere Optionen zum teilen...
Herbert_1980 Geschrieben: 21. Januar 2014 #110 Meldung Teilen Geschrieben: 21. Januar 2014 Nahja, ich finde deine Beiträge sehr informativ. Nun liegt es auf der Hand das eine Eintragugn legal nicht möglich ist. Denn: Nur weils ein Sachverständiger einträgt heist es noch lange nicht das es legal ist. Zitieren Show an Shine für Jungs, Leistung für Männer.... Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Weitere Optionen zum teilen...
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