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Unterhalt und was dazu gehört.


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Eine Hypothetische Frage.

eine 26 jährige hat einen 5 jährigen Sohn, war aber nie mit dem Kindsvater verheiratet.

Sie hat noch eine Tochter, ca. 3 Jahre alt, war mit dem Kindsvater verheiratet, aber mittlerweile geschieden.

Sie hat damals Lediglich ihre Ausbildung beendet, seitdem nie mehr gearbeitet.

Meine Frage ist, muss die faule Sau nie wieder in Ihrem Lebem arbeiten gehen? Die Kinder sind mittlerweile im Kindergarten.

Vom Unterhalt und Kindergeld schafft sie es, sich ein Pflegepferd zu halten, und die Viecher sind nicht günstig im Unterhalt.

Ich frage so direkt weil ich der Vater des Sohnes bin, ihn aber nie sehen darf und er noch erzählt bekommt das ich nicht der Papa bin.Und wenn ich ihm sage das ich es bin, werde ich als Lügner hingestellt.

Oder gibt es nicht eine Möglichkeit wie ich Ihr das Leben schwer machen kann?

Über die Jugendämter oder oder?

Ich hasse Tiere,Menschen,Pflanzen - Steine sind O.K.

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Hi,

nimm dir nen sehr guten Anwalt. Hatte ähnliche und schlimmere Probleme selbst gehabt.

Nur ein Anwalt kann dir da weiter helfen. Alles andere bringt dich nur der Verzweiflung nahe. Ich war auch kurz davor aufzugeben, da man als Privatperson und Vater von solchen Institutionen mehr Ignoriert wird als dass einem einer zuhört und hilft.

Viel Glück!

Gruß

Marko

316i Touring EZ 11/93 Schwarz Mica Metallic

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muss die faule Sau nie wieder in Ihrem Lebem arbeiten gehen?

 

Ich hoffe mal das du so eine Wortwahl über die Mutter deines Sohnes nicht nicht in seiner Anwesendheit anwendest, den die liebe zur Mutter ist durch nichts zu ersetzten.

Am Ende bist du sonst nur noch ein zahlender Erzeuger für einen Sohn der dich ablehnt.

 

Ich frage so direkt weil ich der Vater des Sohnes bin, ihn aber nie sehen darf und er noch erzählt bekommt das ich nicht der Papa bin.Und wenn ich ihm sage das ich es bin, werde ich als Lügner hingestellt.

 

Hier sitzt du am kürzeren Hebel, aber Ewig läßt sich die Wahrheit nicht verleugnen ;-)

 

Oder gibt es nicht eine Möglichkeit wie ich Ihr das Leben schwer machen kann?

Über die Jugendämter oder oder?

 

Glaubst du deinen Sohn geht es dann besser?

 

Mein Tipp!

Genisse jeden Moment den du mit deinen Sohn verbringen kannst und löse dich von Gedanken die dich und event. den Kontakt zu deinen Sohn schaden könnten.

Gruß tiijey

 

 

 

http://www.danasoft.com/sig/done7.jpg

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Natürlich mache ich seine Mutter nicht schlecht bei ihm.Aber diese Sache bringt mich zum verzweifeln.

Er war damals wegen des Verdachtes der Misshandlung in einer Pflegefamilie für einige Wochen.

Der Witz an der Sache ist das das Jugendamt mir nicht sagen wollte wo er sich befindet, da ich kein geteiltes Sorgerecht besitze.

Zu dem Zeitpunkt habe ich den Glauben an dieses Scheiß Land verloren.

Bevor jemand kommt mit " Dann wander doch aus" sollte er sich in meine Lage versetzen zu wissen das der eigene Sohn wahrscheinlich geschlagen wird vom neuen Partner der Ex, man aber nichts dagegen unternehmen kann.

Wo bleibt die Gerechtigkeit?

Wie kann ich die zeit genießen wenn er mich nicht Papa nennt? Wenn ich nicht weiss wann ich ihn wieder sehen kann?

Ich hasse Tiere,Menschen,Pflanzen - Steine sind O.K.

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Sehe ich genauso wie Thomas. Solche "Kriege" gehen IMMER zu Lasten des Kindes. Du hast ein Kind "produziert" und mußt dafür zahlen, ist nun mal so.

 

Darauf wer der Vater ist, kommt dein Sohn von ganz alleine, und ob er Kontakt haben will oder nicht entscheidet auch irgendwann er und keiner von euch beiden.

 

....also sie zu das es ihm gut geht und er in Ruhe aufwachsen kann und "ernte später".

 

Wenn ein Kind nachweislich mißhandelt wird, steht es dir frei (ich würde sogar sagen "ist es deine Pflicht") den jenigen anzuzeigen, ob du Vater bist oder nicht!

Mit "pauschalen Vorwürfen" wär ich allerdings seeehr vorsichtig.


Bearbeitet: von bastelbert

 

Das BMW Cabrio ist eines jener sachlichen Transportmittel, das grundsätzlich offen, vollgetankt und mit dem Schlüssel im Zündschloß in der Garage stehen muß - für alle dringenden Fälle.

 

 

 

 

auto motor & sport 22/86

 

 

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Du, ich habe drei Jahre gekämpft, um meine Töchter wieder sehen zu können. War nicht immer leicht und vor allem leider auch nicht billig, weil Anwälte zu den bestbezahlten gehören. Mittlerweile sehe ich meine Töchter auch regelmäßig und alle Lügen meiner Exfrau sind aufgeflogen. Aber es ist immer noch nicht perfekt. Man kann, bzw. muss damit leben, dass man zwar zahlen darf und obwohl , in meinem Fall, gemeinsames Sorgerecht besteht, man nicht immer zu den Entscheidungen hinzugezogen wird.

Lass den Kopf nicht hängen. Das wichtigste ist, dass Du deinem Kind gegenüber die Mutter nicht schlecht machst. Es muss dort leben und kommt sonst in einen Gewissenskonflikt, der sehr schwere Störungen hervorrufen kann.

Ausserdem kommt das Kind alsbald von selbst auf die Idee, dass nicht alles stimmt, was die Mutter erzählt. Da musst Du stark sein und dem kind beistehen.

Sorge zuerst dafür, dass Du das kind regelmäßig sehen kannst, dann kommt das meiste von alleine.

Gruß

Marko

316i Touring EZ 11/93 Schwarz Mica Metallic

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was mich am meisten interessiert:

 

warum habt ihr kein gemeinsames sorgerecht?

gruss

der "nörgelnde supertrucker" (zitat ende)

 

 

Schaode das mir Saggsän keen Diialeggd ham

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@Matthes: Weil sie nicht verheiratet waren. Da ist es schwer das gemeinsame zu bekommen.

 

quatsch!

gruss

der "nörgelnde supertrucker" (zitat ende)

 

 

Schaode das mir Saggsän keen Diialeggd ham

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@Matthes: Weil sie nicht verheiratet waren. Da ist es schwer das gemeinsame zu bekommen.

 

quatsch!

 

Richtig.... ich bin auch nicht verheiratet und hab trotzdem das gemeinsame Sorgerecht.

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Kein Quatsch. Als unsere Tochter geboren wurde war ich mit meiner Frau noch nicht verheiratet. Wir mußten vorher extra beim Standesamt antreten und mich als Vater "eintragen lassen" um gemeinsames Sorgerecht zu haben.

Das sie auch gleich meinen Namen bekommt (da wir später eh heiraten und unser Kind nicht lebenslang mit "geborene soundso" rum rennen lassen wollten) war dann nochmal mit einem Extraobulus an die Staatskasse verbunden und bedurfte wieder extra Zustimmungserklärungen.

 

Bis Mitte des letzten Jahres war es nach deutschem Recht nicht möglich als unverheirateter Vater Sorgerecht zu bekommen, wenn die Mutter das nicht aktiv wollte. (sprich mit dem Vater beim Standesamt antrat)

War die Mutter "anderweitig verheiratet" war nicht mal das möglich. Dann war immer automatisch der Ehemann der Vater.

 

Das wurde im Sommer letzten Jahres vom Bundesverfassungsgericht als "nicht mit dem Grundgesetzt vereinbar" erklärt, eine Gesetzesänderung ist aber noch immer nicht erfolgt, sprich jeder Einzelfall wird für sich langwierig entschieden.


Bearbeitet: von bastelbert

 

Das BMW Cabrio ist eines jener sachlichen Transportmittel, das grundsätzlich offen, vollgetankt und mit dem Schlüssel im Zündschloß in der Garage stehen muß - für alle dringenden Fälle.

 

 

 

 

auto motor & sport 22/86

 

 

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Kein Quatsch. Als unsere Tochter geboren wurde war ich mit meiner Frau noch nicht verheiratet. Wir mußten vorher extra beim Standesamt antreten und mich als Vater "eintragen lassen" um gemeinsames Sorgerecht zu haben.

Das sie auch gleich meinen Namen bekommt war dann nochmal mit einem Extraobulus an die Staatskasse verbunden und bedurfte wieder extra Zustimmungserklärungen.

 

Bis Mitte des letzten Jahres war es nach deutschem Recht nicht möglich als unverheirateter Vater Sorgerecht zu bekommen, wenn die Mutter das nicht aktiv wollte. (sprich mit dem Vater beim Standesamt antrat)

War die Mutter "anderweitig verheiratet" war nicht mal das möglich.

 

Das wurde im Sommer letzten Jahres vom Bundesverfassungsgericht als "nicht in Ordnung" erklärt, eine daraufhin angemahmte Gesetzesänderung ist aber noch immer nicht erfolgt.

 

Richtig,

ich hatte damals nur Ja gesagt, um das gemeinsame zu bekommen. Sonst hätte ich das niemals gemacht, aber meine schlechtere Hälfte setzte mir die Pistole auf die Brust und sagte: "Entweder heiraten oder du siehst die Kinder nie wieder!"

6 Jahre später hat sie es trotzdem versucht und NUR weil wir verheiratet und das gemeinsame Sorgerecht hatten, habe ich vor Gericht Erfolg gehabt.

316i Touring EZ 11/93 Schwarz Mica Metallic

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Kein Quatsch. Als unsere Tochter geboren wurde war ich mit meiner Frau noch nicht verheiratet. Wir mußten vorher extra beim Standesamt antreten und mich als Vater "eintragen lassen" um gemeinsames Sorgerecht zu haben.

 

Das musste ich auch.... ;-) allerdings mussten wir zum Jugendamt und was mich richtig verblüfft hat. Es war umsonst :daumen::-R

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Kann sein das es bei uns das Standesamt war, weil wir das schon vor der Geburt erledigt haben. Ich weiß nur das ich mit den Worten "Ich war´s" da rein marschiert bin und die Tante hinter ihrem Schreibtisch einen Lachflash bekam. ;-)

Ob da dann danach auch nochmal was beim Jugendamt war kann ich mich nicht erinnern. Ist auch schon "einige" Jahre her.

 

Das wir heiraten stand für uns eh fest, wir wollten nur nicht so ´ne "noch schnell mi´m dicken Bauch" Aktion machen.


Bearbeitet: von bastelbert

 

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bastelbert hat recht. es ist möglich sich als erzeuger eintragen zu lassen.

 

 

wie mussten seinerzeit aber das einverständnis des noch-ehe-manns der kindesmutter einholen.

 

 

 

zum thema zurück: schalte das jugendamt ein. dein kind hat ein recht seinen vater zu sehn. und wenn du nicht der kindsvater bist dann stell die zahlungen ein. dann ist sie diejenige die reagieren muss.


Bearbeitet: von jenad
Spekulation

gruss

der "nörgelnde supertrucker" (zitat ende)

 

 

Schaode das mir Saggsän keen Diialeggd ham

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Kann sein das es bei uns das Standesamt war, weil wir das schon vor der Geburt erledigt haben.

 

Das mit dem Jugendamt dürfte wohl am Alter des Vaters oder der Mutter gelegen haben, nicht am Alter des Kindes ;-)

 

Standesamtsrechtliche Sachen werden in der Regel vom Standesamt erledigt.

Gruß

Oliver



Was willst Du schon wieder?

-----´`  Satzzeichen können Ehen retten!

Ich bin gegen Rasen auf Landstrassen und Autobahnen, denn wer soll denn das alles mähen.

Mitglied der
bajuvarisch-kölschen Achse des Bösen :devil:

 

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Eine Hypothetische Frage.

eine 26 jährige hat einen 5 jährigen Sohn, war aber nie mit dem Kindsvater verheiratet.

Sie hat noch eine Tochter, ca. 3 Jahre alt, war mit dem Kindsvater verheiratet, aber mittlerweile geschieden.

Sie hat damals Lediglich ihre Ausbildung beendet, seitdem nie mehr gearbeitet.

Meine Frage ist, muss die faule Sau nie wieder in Ihrem Lebem arbeiten gehen? Die Kinder sind mittlerweile im Kindergarten.

Vom Unterhalt und Kindergeld schafft sie es, sich ein Pflegepferd zu halten, und die Viecher sind nicht günstig im Unterhalt.

Ich frage so direkt weil ich der Vater des Sohnes bin, ihn aber nie sehen darf und er noch erzählt bekommt das ich nicht der Papa bin.Und wenn ich ihm sage das ich es bin, werde ich als Lügner hingestellt.

Oder gibt es nicht eine Möglichkeit wie ich Ihr das Leben schwer machen kann?

Über die Jugendämter oder oder?

 

Ist doch völlig egal ob sie arbeiten geht oder nicht!

Da Du nicht mit ihr verheiratet warst, zahlst Du auch keinen Unterhalt für Sie, sondern nur für das Kind. Und der ist nicht abhängig von IHREM Einkommen, sondern von DEINEM Netto-Einkommen.

Überlass die Diskussion mit dem Arbeiten ruhig dem Ex-Mann. Geht Dich nämlich nichts an.

 

Wenn Du Dein Kind nicht sehen darfst, wende Dich ans Jugendamt. Dann geh zu nem Fachanwalt für Familienrecht. Nicht zu irgend nem Heini der Familienrecht als Interessengebiet hat, sondern wirklich zu nem Fachanwalt. Am Besten zu ner Frau.

 

Dann klagst Du auf Umgang und nach Möglichkeit auf das halbe Sorgerecht. Mach Dich auf hohe Kosten gefasst und auf eine lange lange Zeit, bis es zu Entscheidungen kommt.

 

Aber auch, wenn Du das halbe Sorgerecht hast, wird es Dir nicht viel bringen, wenn die Mutter das ignoriert. Ausser es kommt mal wieder zum Misshandlungsverdacht.

 

Oft ist das Beste für das Kind, aber das schwierigste überhaubt, die Füße still zu halten und das alles Auszusitzen. Aber es geht. Und irgendwann erntet man ....


Bearbeitet: von VD

 

Die Entfernung zwischen Brett und Kopf nennt man Horizont.

 
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Hallo,

 

habe ähnliches gerade durch. Das Ergebnis ist das nun beide Kinder bei mir wohnen und nicht mehr bei der Mutter.

 

Zunächst einmal, auch als unverheirateter ist man verpflichtet der Mutter Unterhalt zu leisten in den ersten drei Lebensjahren des Kindes.

Solange die Kinder bei der Mutter wohnen bist Du zu einem Barunterhalt, geregelt nach deinem Nettoeinkommen incl. Steuerrückzahlungen sowie der Düsseldorfer Tabelle.

Was die Mutter mit diesem Geld macht kann niemand beeinflussen, habe dies auch durch und selbst das Gericht sagt dies so.

Was den Umgang mit Deinem Kind angeht so hast Du mehr Rechte als Deiner EX lieb sein dürfte. Hier kann ich nur den Gang zu einem fähigen Anwalt raten.

 

Habe mir auch alles einklagen müssen und mittlerweile per Gerichtsbescheid beide Kinder bei mir wohnen. Falls Du noch Info benötigst kannst Du dich auch gerne mal per PN melden.

 

und zur Information, auch Sorgerechtsregelungen kann man zur Not gerichtlich einklagen und ändern.

Und dies meist schneller als der Mutter lieb ist.

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  • 2 Wochen später...

Hast du dich als VATER eintragen lassen,hast du auch wenn es nicht dein Kind ist die Arschkarte gezogen,darfst voll bezahlen.Streitigkeiten und sonstiges interessiert das Jugendamt kein Stück,hauptsache das Kind ist versorgt,hat Tisch und Bett im Zimmer.Kläre erstmal ob es dein Lebliches Kind ist bevor du in einen aussichtslosen Krieg ziehst.Frauen sind in diesem Bezug sehr ehrgeizige Gegner,und haben oft die besseren Karten.Ich habe nie einen Riesenfilm draus gemacht das die Mutter meiner Tochter XXXXXXXX gearbeitet hat und von mir Unterhalt bekam.und die Vorstellung das man sich um das Kind kümmert ist oft sehr unterschätzt.Klär erstmal wer der Vater ist,hoffe du hast dich nicht schon eintragen lassen,ein Freund von mir bezahlt voll für so ein untergeschobenes Kind,und es gibt da kein Rauskommen.So schön Beziehungen sind,man sollte schon wissen mit wem man ein Kind in die Welt setzt.Der Unterhalt muss für das Kind verwendet werden,die Mutter darf ihr Pferd davon nicht finanzieren.gruß matthias

Beratung,Vermittlung von Eintragungen jeglicher Art,Reparaturen,Restaurationen bei BMW Fahrzeugen.

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Ich war damals vor Gericht. Sogar ein paar mal.

Das einzigste was dabei raus kam war das ich 1 Stunde pro Woche mein Kind sehen durfte, in einer caritativen Einrichtung unter Beobachtung.

Musste Fragen über mich ergehen lassen wie: Warum ich mein Kind sehen möchte, was ich dann mit ihm mache wenn ich es sehe usw.

Stand ich im Stau, oder kam zu spät wurde der Termin ersatzlos gestrichen.

Mir wurde gesagt ich könne ja 2 Stunden früher los fahren und ein Buch mitnehmen.

Weiss auch nicht wie das ganze weitergeht.

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Stand ich im Stau, oder kam zu spät wurde der Termin ersatzlos gestrichen. Mir wurde gesagt ich könne ja 2 Stunden früher los fahren und ein Buch mitnehmen.

nichts gegen dich aber da kann ich das amt verstehn ,bei sowas würd ich alles stehen lassen und sogar 2 stunden vorher losfahren als zu riskieren daß das kind vergebens auf den vater wartet..

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Ich war damals vor Gericht. Sogar ein paar mal. Das einzigste was dabei raus kam war das ich 1 Stunde pro Woche mein Kind sehen durfte

 

Und wie hat das Gericht das begründet?

Egal, wie dicht du bist: Goethe war Dichter!

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Der Unterhalt muss für das Kind verwendet werden,die Mutter darf ihr Pferd davon nicht finanzieren.gruß matthias

 

Also zu mir sagte die Richterin ganz klar das Unterhalt gezahlt werden muss auch wenn nachweisbar das Geld nicht für die Kinder verwendet wird.

 

Aussage vom Familiengericht Berlin

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