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5-Tages Kennzeichen


Ameise454
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Also wir hatten auch schon oft kurzkenzeichen bei meiner mutter ihrem e30 cabrio drauf und das waren auch keine probefahrten sondern einfach nur so wenn gutes wetter war um etwas zu fahren und das hat auch keinen interessiert.

:smbmw:BMW E30 4 EVER:smbmw:

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Also wir hatten auch schon oft kurzkenzeichen bei meiner mutter ihrem e30 cabrio drauf und das waren auch keine probefahrten sondern einfach nur so wenn gutes wetter war um etwas zu fahren und das hat auch keinen interessiert.

 

 

Das ist ja Normal heutzutage :rauchen:

Blubbern muss das E30 V8 !!!!

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FZV § 16 Prüfungsfahrten, Probefahrten, Überführungsfahrten

 

(1) Fahrzeuge dürfen, wenn sie nicht zugelassen sind, auch ohne eine EG-Typgenehmigung, nationale Typgenehmigung oder Einzelgenehmigung, zu Prüfungs-, Probe- oder Überführungsfahrten in Betrieb gesetzt werden, wenn sie ein Kurzzeitkennzeichen oder ein Kennzeichen mit roter Beschriftung auf weißem rot gerandetem Grund (rotes Kennzeichen) führen. § 31 Absatz 2 der Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung bleibt unberührt.

 

FZV § 2 Begriffsbestimmungen

 

Im Sinne dieser Verordnung ist oder sind

23. Probefahrt: die Fahrt zur Feststellung und zum Nachweis der Gebrauchsfähigkeit des Fahrzeugs;
24. Prüfungsfahrt: die Fahrt zur Durchführung der Prüfung des Fahrzeugs durch einen amtlich anerkannten Sachverständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder Prüfingenieur einer amtlich anerkannten Überwachungsorganisation einschließlich der Fahrt des Fahrzeugs zum Prüfungsort und zurück;
25. Überführungsfahrt: die Fahrt zur Überführung des Fahrzeugs an einen anderen Ort.

 

Die Entfernung zwischen Brett und Kopf nennt man Horizont.

 
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>Wobei hier der Punkt "Probefahrt" ja äusserst Gummiartig ist...

Wie ich eine solche durchführe ist jawohl nicht durch einen weiteren § geregelt oder?

Nichts ist für die Ewigkeit !

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