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5-Tages Kennzeichen


Ameise454
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Interessante Frage. Man muss ja immer einen Grund angeben. Sei es Überführungs-/Vorführungs-/Probefahrt. Wenn dich die Freundlichen stoppen, und du nicht gerade 300km entfernt auf der Autobahn unterwegs bist - könntest es vielleicht als Probefahrt "unter Belastung" abstempeln?

Wobei man ja auch Start und Zielort angeben muss wenn mich nicht alles täuscht. Hmm..

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Die haben aber meißtens selber net so denn durchblick xD

 

Das fürchte ich auch.

Aber vielleicht straft und der liebe Schutzmann ja Lügen.

 

Einen Versuch wäre es wert. Hätte ich auch vorgeschlagen.

 

Halt uns mal auf dem Laufenden. Interessiert mich auch.

Nichts ist für die Ewigkeit !

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Ist nicht erlaubt.

Das Kurzzeitkennzeichen darf ausschließlich für:

 

Probefahrten

TÜV-Vorführung

Fahrzeugüberführungen von Kaufort an den Wohnort

 

benutzt werden.

Ich befürchte, du wirst dir bei einer Kontrolle schwertun, einen der oben genannten Fälle zu argumentieren :D

 

Gruß

Markus

 

Stark und groß durch Spätzle mit Soß

 

„Des Schwaben Klugheit ist kein Rätsel.

Die Lösung heißt: Die Laugenbrezel!

Schon trocken gibt dem Hirn sie Kraft.

Mit Butter wirkt sie fabelhaft.

Erleuchtet mit der Weisheit Fackel,

den Verstand vom größten Dackel!“

Manfred Rommel

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Doch Probefahrt!

 

Ich möchte das auto mit Anhänger probefahren damit ich weiß wie es sich mit geladenem Hänger verhällt.

Blubbern muss das E30 V8 !!!!

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Wir wollten mit einem Fahrzeug mit Kurzzeitkennzeichen und Anhänger dahinter nach Polen fahren um dort etwas abzuholen, laut nachfrage beim Strassenverkehrsamt kein Problem...Habe ich auch vor kurzem erst wieder gesehen, Zugfahrzeug mit KKZ, Trailer mit normaler Zulassung und PKW auf dem Trailer.

 

Frag einfach bei dem Strassenverkehrsamt nach und lass es dir schriftlich geben...

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@Verwerter

 

das war eine Aussage (das mit der Fahrt ins Ausland) die mit sehr großer Vorsicht zu geniesen ist. Es gibt zwar ein EU Ding, aber die Behörden im Ausland können auf Grund des "nicht" Wissens für großen Ärger sorgen.

 

Hier mal ein Auszug der Ämter zu dem Thema:

 

Da die Zuteilung eines Kurzzeitkennzeichens ein nationaler Verwaltungsakt ist, ist es nicht gestattet, dieses für Fahrten ins oder aus dem Ausland zu verwenden (verbotene Fernzulassung). Da Kurzzeitkennzeichen und entsprechender Fahrzeugschein keine offiziellen Zulassungsdokumente darstellen, müssen diese im Ausland auch nicht akzeptiert werden. Allerdings existiert innerhalb der EU-Mitgliedstaaten seit 2007 eine Anerkennungspflicht für das deutsche Kurzzeitkennzeichen. Somit ist die Nutzung eines Kurzzeitkennzeichens auch über die deutschen Grenzen hinaus innerhalb der EU-Mitgliedstaaten möglich.

Auch außerhalb der EU existieren Staaten, die das deutsche Kurzzeitkennzeichen tolerieren (ohne Rechtsanspruch). Dazu gehören:

Schweiz

Mazedonien

Weißrussland

Bosnien

Iran

Gruß

Stephan

Wer Rechtschreibfehler findet darf sie behalten :-)

Vor dem Posten das bitte ansehen! klick klick http://www.stephan-steiner.de/boesermod.JPG

 

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2 mal darf er noch kommen.

 

Nein darf er nicht. Ob ihrs glaubt, oder nicht :-D

 

Stark und groß durch Spätzle mit Soß

 

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Manfred Rommel

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Servus,

 

der DHL war heute wieder da aber ohne Hänger.

Hab den mal gefragt.

Antwort:

 

Das Fahrzeug wurde gebraucht gekauft und mit den Kennzeichen abgeholt.Da Sie ja noch Gültig sind wurde es noch nicht zugelassen.

So die Antwort vom Unternehmer.

Dachte is vom DHL is aber nur die Werbung drauf und der Typ is ein Subunternehmer.

 

Ob man jetzt sowas darf weiss ich nicht,manche machens einfach.

Hatte auch mal solche Kennzeichen am e28 und hab Schutt usw gefahren das störte auch keinen in der Polizeikontrolle.Glaube aber es is ehr geduldet.Kommt ma an den falschen kanns bestimmt ärger geben.

 

MfG,

Wo hohe Kräfte walten,kann ma auch ohne Kupplung schalten.:D

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Kommt ma an den falschen kanns bestimmt ärger geben

 

Fahren ohne Zulassung und Steuerhinterziehung fallen mir spontan ein...

 

Stark und groß durch Spätzle mit Soß

 

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Manfred Rommel

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Zumindest was die "Steuerhinterziehung" angeht, wirst Du im Ernstfall aber glaubwürdig machen können, das dies nicht primär Dein Vorhaben war.

Wäre finanziell grober Unfug ;)

 

Wobei Du natürlich recht hast mit Deiner Aussage.

Nichts ist für die Ewigkeit !

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Aber keine 700km ;))

 

 

Wollte nach dem Ölverbrauch schauen beim 540i :-D, wäre doch ne gute antwort falls se fragen :rauchen:

Blubbern muss das E30 V8 !!!!

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Wer schreibt dir denn vor, das du nur den das kfz überführen darfst an dem das kurzkennzeichen befestigt ist und nicht auch noch ein kfz auf einem angemeldeten anhänger oder nur einem anhänger der an das zu überführende kfz angekuppelt ist !!!!

 

Ob du nun deine ladung in den koffereraum feuerst oder auf dem hänger schnallst ist total egal.

 

Du darfst dann auch alles an dem kfz benutzen, auch die anhängerkupplung.

 

Ich bin mit meinem opa auch schon so angehalten worden, das war absolut kein problem!!!

"Es gibt keine Aufholjagd von Audi. Bislang werden wir vor allem kopiert, nicht eingeholt."

- Helmut Panke (Geschäftsführer bei BMW):beemwe:

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In dem Fall wird nicht das KFZ überführt, an dem die Kurzzeitkennzeichen montiert sind.

 

Mag ja sein, dass der eine oder andere schon bei einer Kontrolle durchgewunken wurde.

Lass das Gespann mal Unfallverursacher sein, dann wirds unlustig.

 

Stark und groß durch Spätzle mit Soß

 

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Manfred Rommel

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Ich habe auch schon an meinem E34 Kurzzeitkennzeichen dran gehabt und mim Hänger gefahren um Teile abzuholen. Gesamtstrecke knapp 500 km. Kam in eine Kontrolle wegen nich funktionierendem Bremslicht. Sie haben nichts gesagt und noch eine Gute Fahrt gewünscht. Gut am Auto sowie am Hänger waren Kurzzeitkennzeichen dran. Aber das was ändert.

Under construction.

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Mhh also hab jetzt nicht weitergeforscht ob´s erlaubt ist, habe kurzzeitig doch noch ein anderes Zugfahrzeug geliehen bekommen.

Blubbern muss das E30 V8 !!!!

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