bmwe30freak Geschrieben: 7. Oktober 2011 #26 Meldung Teilen Geschrieben: 7. Oktober 2011 Also wir hatten auch schon oft kurzkenzeichen bei meiner mutter ihrem e30 cabrio drauf und das waren auch keine probefahrten sondern einfach nur so wenn gutes wetter war um etwas zu fahren und das hat auch keinen interessiert. Zitieren :smbmw:BMW E30 4 EVER:smbmw: Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Weitere Optionen zum teilen...
Ameise454 Geschrieben: 7. Oktober 2011 Autor #27 Meldung Teilen Geschrieben: 7. Oktober 2011 Also wir hatten auch schon oft kurzkenzeichen bei meiner mutter ihrem e30 cabrio drauf und das waren auch keine probefahrten sondern einfach nur so wenn gutes wetter war um etwas zu fahren und das hat auch keinen interessiert. Das ist ja Normal heutzutage Zitieren Blubbern muss das E30 V8 !!!! Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Weitere Optionen zum teilen...
VD Geschrieben: 7. Oktober 2011 #28 Meldung Teilen Geschrieben: 7. Oktober 2011 FZV § 16 Prüfungsfahrten, Probefahrten, Überführungsfahrten (1) Fahrzeuge dürfen, wenn sie nicht zugelassen sind, auch ohne eine EG-Typgenehmigung, nationale Typgenehmigung oder Einzelgenehmigung, zu Prüfungs-, Probe- oder Überführungsfahrten in Betrieb gesetzt werden, wenn sie ein Kurzzeitkennzeichen oder ein Kennzeichen mit roter Beschriftung auf weißem rot gerandetem Grund (rotes Kennzeichen) führen. § 31 Absatz 2 der Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung bleibt unberührt. FZV § 2 Begriffsbestimmungen Im Sinne dieser Verordnung ist oder sind23. Probefahrt: die Fahrt zur Feststellung und zum Nachweis der Gebrauchsfähigkeit des Fahrzeugs;24. Prüfungsfahrt: die Fahrt zur Durchführung der Prüfung des Fahrzeugs durch einen amtlich anerkannten Sachverständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder Prüfingenieur einer amtlich anerkannten Überwachungsorganisation einschließlich der Fahrt des Fahrzeugs zum Prüfungsort und zurück;25. Überführungsfahrt: die Fahrt zur Überführung des Fahrzeugs an einen anderen Ort. Zitieren Die Entfernung zwischen Brett und Kopf nennt man Horizont. Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Weitere Optionen zum teilen...
newstyle Geschrieben: 7. Oktober 2011 #29 Meldung Teilen Geschrieben: 7. Oktober 2011 >Wobei hier der Punkt "Probefahrt" ja äusserst Gummiartig ist...Wie ich eine solche durchführe ist jawohl nicht durch einen weiteren § geregelt oder? Zitieren Nichts ist für die Ewigkeit ! Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Weitere Optionen zum teilen...
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