SNUP Geschrieben: 15. September 2011 #1 Meldung Teilen Geschrieben: 15. September 2011 Moin Jungs und Mädchen, Ich überleg mein Auto auf Saisonkennzeichen umzumelden. Stehen soll es dann den Dezember bis Ende März. Das sind aber nur 4 Monate, funktioniert das auch, oder muss man 5, oder 6 Monate das abmelden? Steuern wird man einfach dann 1/3 weniger zahlen? Wie ist das mit der Versicherung? Ändert man den Vertrag einfach um und der Beitrag senkt sich um 1/3? Dazu benötigt man dann ja neue Kennzeichen, kann ich mein "altes" behalten, nur mit dem Monatszusatz? Und in welcher Reihenfolge geht man am besten vor, wie lange dauert das ummelden z.B. bei der Versicherung? Viele Grüße Christian Zitieren Egal, wie dicht du bist: Goethe war Dichter! Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Weitere Optionen zum teilen...
DieGruft Geschrieben: 15. September 2011 #2 Meldung Teilen Geschrieben: 15. September 2011 JA dein Altes kannst behalten!JA du zahlst weniger steuern und versicherung!Ja du kannst dne Raum selber frei wählen, aber über 6 monaten stehzeit wird nicht empfohlen weil die SF-Klasse nicht sinkt.Ab zur versicherung, die nummer holen, ab zum Amt und Fertig! Zitieren If I'm not back again this time tomorrow Carry on, carry on, as if nothing really matters Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Weitere Optionen zum teilen...
el-utz Geschrieben: 15. September 2011 #3 Meldung Teilen Geschrieben: 15. September 2011 Du kannst den eta gleich morgen auf Saison anmelden! Einfach zur Zulassungsstelle gehen (natürlich mit einer Dopelkarte bewaffnet), dort dein Anliegen vortragen. Dann bekommst Du - falls deine Buchstaben-Zahlenkombination es zuläßt - neue Schilder mit den dementsprechenden Monaten drauf. Die alten Schilder werden ungültig gemacht, werden Dir allerdings wieder mitgegeben. Vom Finanzamt bekommst Du eine Mitteilung über den neuen Berechnungsraum, bekommst eine Rückvergütung und darfst dann nur noch bis zu dem Zeitraum den Wagen bewegen. Von der Versicherung bekommst Du ebenfalls eine Benachrichtigung und ggf. eine Rückvergütung (falls Du bereits den Jahresbeitrag bezahlt hast). Empfehlenswert ist ein Zeitraum von mindestens 181 Tagen, um in den Genuß der Rückstufung zu kommen. Zitieren Die Einen kennen mich und die Anderen können mich Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Weitere Optionen zum teilen...
SNUP Geschrieben: 15. September 2011 Autor #4 Meldung Teilen Geschrieben: 15. September 2011 Cool, das ist ja einfacher als ich dachte! Aber 181 Tage werde ich nicht ohne Eta sein können Gruß Christian Zitieren Egal, wie dicht du bist: Goethe war Dichter! Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Weitere Optionen zum teilen...
el-utz Geschrieben: 15. September 2011 #5 Meldung Teilen Geschrieben: 15. September 2011 Aber 181 Tage werde ich nicht ohne Eta sein können Ich schrieb ja auch, daß Du den eta mindestens 181 Tage im Jahr angemeldet haben mußt, nicht umgekehrt... Zitieren Die Einen kennen mich und die Anderen können mich Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Weitere Optionen zum teilen...
SNUP Geschrieben: 15. September 2011 Autor #6 Meldung Teilen Geschrieben: 15. September 2011 Fauxpas Zitieren Egal, wie dicht du bist: Goethe war Dichter! Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Weitere Optionen zum teilen...
JK M10 Geschrieben: 16. September 2011 #7 Meldung Teilen Geschrieben: 16. September 2011 Hi, hab was ähnliches vor. Darf man mit dem abgemeldeten Auto zum fälligen Tüv? Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Weitere Optionen zum teilen...
Gast Ton[320]i Geschrieben: 16. September 2011 #8 Meldung Teilen Geschrieben: 16. September 2011 (bearbeitet) Darf man mit dem abgemeldeten Auto zum fälligen Tüv? Ja. StVZO §19: "Ist die Betriebserlaubnis ... erloschen, dürfen nur solche Fahrten durchgeführt werden, die in unmittelbarem Zusammenhang mit der Erlangung einer neuen Betriebserlaubnis stehen. Am Fahrzeug sind die bisherigen Kennzeichen oder rote Kennzeichen oder Kurzzeitkennzeichen zu führen.... auch für Fahrten, die der amtlich anerkannte Sachverständige für den Kraftfahrzeugverkehr im Rahmen der Erstellung des Gutachtens durchführt." P.S. Um sicher zu gehen, würde ich mich sicherheitshalber auf jeden Fall erstmal am Landratsamt bzw. TÜV-Stelle erkundigen. Bearbeitet: 16. September 2011 von Ton[320]i Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Weitere Optionen zum teilen...
Stephan325i Geschrieben: 16. September 2011 #9 Meldung Teilen Geschrieben: 16. September 2011 da frage ich mich immer wieder, ob das wirklich noch so ist. Nach der Abmeldung des Fahrzeuges verbleibt ja die zugeteilte Nummer nicht mehr wie früher beim Fahrzeug, sondern nur noch gegen Bezahlung und Wunsch. Wenn ich die Nummer nicht mehr reserviere, ist diese ja am nächsten Tag wieder frei, und kann neu zugeordnet werden. Wenn ich jetzt Wochen später mit dem abgemeldeten Fahrzeug zum TÜV fahre, und die "alten" Nummern hinhänge die mir ja nicht mehr zugeordnet sind, kann es ja sein die sind schon wieder vergeben. Sollte man jetzt auf dem Weg zum TÜV z.B. geblitzt werden, dann bekommt ja das Mandat jemand ganz anderes. Dieser §19 stammt ja noch aus der Zeit, als die Schilder 18 Monate beim Fahrzeug verblieben sind. Da drängt sich doch eher der Verdacht auf, das die da was vergessen haben zu korrigieren *fg*. Zitieren GrußStephanWer Rechtschreibfehler findet darf sie behalten Vor dem Posten das bitte ansehen! klick klick http://www.stephan-steiner.de/boesermod.JPG Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Weitere Optionen zum teilen...
Der IFA Geschrieben: 16. September 2011 #10 Meldung Teilen Geschrieben: 16. September 2011 Es ist anscheinend immer noch so daß Du NUR mit den alten, ungestempelten Kennzeichen fahren darfst. Ein Kumpel hat das letztens erst durch. Die alten Kennzeichen blieben beim Vorbesitzer und er spaxxt sich die neuen, noch ungestempelten drauf, damit er zum TÜV kommt. Der Prüfer sagte ihm daß er illegal unterwegs sei und die Dame von der Zulassungsstelle, sowie sein Versicherungshai auch. Versicherung war natürlich vorhanden. Zitieren http://s1.directupload.net/images/130214/temp/uphiaika.jpgEin Viertel hätten wir. Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Weitere Optionen zum teilen...
bastelbert Geschrieben: 16. September 2011 #11 Meldung Teilen Geschrieben: 16. September 2011 (bearbeitet) Ich habe es (also das fahren mit den alten! entstempelten Kennzeichen) in jüngerer Vergangenheit mehrmals praktiziert. Sowohl zum TÜV mit abgemeldeten Auto, als auch zur Zulassungsstelle. Neue wär auch eher schwierig, die bekommt man ja erst zugeteilt und das nur gegen Vorlage einer gültigen HU. Bearbeitet: 16. September 2011 von bastelbert Zitieren Das BMW Cabrio ist eines jener sachlichen Transportmittel, das grundsätzlich offen, vollgetankt und mit dem Schlüssel im Zündschloß in der Garage stehen muß - für alle dringenden Fälle. auto motor & sport 22/86 Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Weitere Optionen zum teilen...
MrMarx Geschrieben: 16. September 2011 #12 Meldung Teilen Geschrieben: 16. September 2011 Bei uns empfiehlt der TÜV, die Fahrt vorab dort telefonisch anzukündigen. Zitieren Stark und groß durch Spätzle mit Soß „Des Schwaben Klugheit ist kein Rätsel. Die Lösung heißt: Die Laugenbrezel! Schon trocken gibt dem Hirn sie Kraft. Mit Butter wirkt sie fabelhaft. Erleuchtet mit der Weisheit Fackel, den Verstand vom größten Dackel!“Manfred Rommel Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Weitere Optionen zum teilen...
Der IFA Geschrieben: 16. September 2011 #13 Meldung Teilen Geschrieben: 16. September 2011 Neue wär auch eher schwierig, die bekommt man ja erst zugeteilt und das nur gegen Vorlage einer gültigen HU. Wunschkennzeichen. Dann kann man sich die Kennzeichen auch vorab schon pressen lassen. Zitieren http://s1.directupload.net/images/130214/temp/uphiaika.jpgEin Viertel hätten wir. Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Weitere Optionen zum teilen...
318iCler Geschrieben: 16. September 2011 #14 Meldung Teilen Geschrieben: 16. September 2011 Geht auch ganz einfach per Vorwegzuteilung.Die kann man im LRA beantragen, bekommt dann die Kennzeichen ohne was drauf und nen Wisch, das alles rechtens ist, fährt zum Tüv, wieder zum LRA und meldet komplett an. Versicherungsbestätigung braucht man natürlich auch. Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Weitere Optionen zum teilen...
VD Geschrieben: 16. September 2011 #15 Meldung Teilen Geschrieben: 16. September 2011 Um da mal was aus dem Gesetz zu nehmen: FZV § 9 Besondere Kennzeichen (3) Auf Antrag wird einem Fahrzeug ein Saisonkennzeichen zugeteilt. Es besteht aus einem Unterscheidungszeichen und einer Erkennungsnummer jeweils nach § 8 Absatz 1 sowie der Angabe eines Betriebszeitraums. Der Betriebszeitraum wird auf volle Monate bemessen; er muss mindestens zwei Monate und darf höchstens elf Monate umfassen. Der Betriebszeitraum ist von der Zulassungsbehörde in der Zulassungsbescheinigung Teil I in Klammern hinter dem Kennzeichen zu vermerken. Das Fahrzeug darf auf öffentlichen Straßen nur während des angegebenen Betriebszeitraums in Betrieb genommen oder abgestellt werden. § 16 Absatz 1 bleibt unberührt. Saisonkennzeichen gelten außerhalb des Betriebszeitraums bei Fahrten zur Abmeldung und bei Rückfahrten nach Abstempelung des Kennzeichens als ungestempelte Kennzeichen im Sinne des § 10 Absatz 4.[/Quote]Das Blaumarkierte bedeutet, dass man zwar zum Abmelden ausserhalb der Saison zur Zulassungsstelle und zurück fahren darf. Aber nicht zur HU. [/Quote]FZV § 10 Ausgelstaltung und Anbringung von Kennzeichen (4) Fahrten, die im Zusammenhang mit dem Zulassungsverfahren stehen, insbesondere Fahrten zur Anbringung der Stempelplakette und Rückfahrten nach Entfernung der Stempelplakette sowie Fahrten zur Durchführung einer Hauptuntersuchung, Sicherheitsprüfung oder einer Abgasuntersuchung dürfen innerhalb des Zulassungsbezirks und eines angrenzenden Bezirks mit ungestempelten Kennzeichen durchgeführt werden, wenn die Zulassungsbehörde vorab ein solches zugeteilt hat und die Fahrten von der Kraftfahrzeug-Haftpflichtversicherung erfasst sind.[/Quote]Die Zulassungsstelle muss also Bescheid wissen.Einfach nur das Wunschkennzeichen vorab reservieren ist nicht drin.Ein altes Kennzeichen nehmen, geht nur wenn es auf einen reserviert ist, und dann auch nur, wenn die Fahrten noch im Reservierungszeitraum erledigt werden. Zitieren Die Entfernung zwischen Brett und Kopf nennt man Horizont. Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Weitere Optionen zum teilen...
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