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E30 Verkauft, jetzt muss ich vor Gericht...!


emrahino_e30
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In der Tierwelt fallen die Unfähigen der natürlichen Auslese zum Opfer, aber bei uns Menschen gehen die zu Gericht.

 

In der Tierwelt fallen die Schwachen den Starken zum Opfer. Das ist ein riesen Unterschied. Nicht jeder kann sich mit der Technik von Autos auskennen so wie sich nicht jeder mit Atomphysik oder Biologie auskennt. Deshalb muss es Gesetze geben um vor Lug und Trug zu schützen.

Wenn jemand bei einem 15.000 € teuren Fahrzeug in dem Vertrag schreiben will es ist Schrott, dann hat er sicher was zu verbergen. Bei Autos für 1500 Euro mag das OK sein, nicht aber bei hochwertigeren Wagen.

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Wenn ich davon keine Ahnung habe lasse ich eben die Finger davon. Ich MUSS mir so ein Auto ja nicht kaufen.

 

Ausserdem kenne ich Fälle wo sich technisch Unwissende von anscheinend seriösen Händlern einen Wagen um teures Geld gekauft haben und sich sicher fühlten. Im Endeffekt war das Auto eine Leiche, der Händler redet sich billigst raus, wo man sich als "Zaungast" sicher ist dass das vor Gericht NIEMALS standhält, und was kommt heraus? Nach 3 Instanzen Freispruch!! Wo ist da das Gesetz gegen Lug und Trug?

Da nehme ich mir doch lieber jemanden mit der Ahnung hat und kaufe ein Auto das dieser Jemand für gut befindet. Und wenn ich keinen mit Ahnung kenne gibt es noch die Möglichkeit eines Ankaufstests. Fakt ist, wenn sich jemand beim Kauf über den Tisch ziehen lässt, ist er selbst schuld.

Ausserdem darfst Du nicht vergessen worüber es in diesem Thread grundsätzlich geht. Da geht es um Privatverkäufe mit Bagatellbeträgen. Deine ganze Aufregung bezieht sich ja nur auf den Einwurf vom RR, und wie gesagt, wenn ich mir einen Wagen um teures Geld mit der Bezeichnung "schrottreif" kaufe, muss ich mir ohnehin sehr sicher sein.

Sonst eben Finger weg und bei VW einen Neuwagen bestellen, so wie es über die Hälfte unserer Mitmenschen auch vorziehen. Da gibt es die Dinger ab 8000€ aufwärts, sind zwar keine exklusiven Schmuckstücke, aber wenn man ohnehin keine Ahnung hat tut es auch eines aus Wolfsburg...

...mfG Herbert

:smbmw:Sie: Du Schatz, was hältst Du von einem flotten Dreier? :smbmw:

Er: Find ich super, wenns ein 6Zylinder ist.

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Wenn ich davon keine Ahnung habe lasse ich eben die Finger davon. Ich MUSS mir so ein Auto ja nicht kaufen.

Aha, wenn also einer keine Ahnung von Autos hat, darf er sich keins kaufen? Wenn einer kein Hifi- und TV-Experte ist darf keinen Fernseher kaufen?

Was´n das für ne Logik?

Natürlich sollte man sich auf die im Vertrag zugesicherten Eigenschaften verlassen können. Es gibt auch Unfallschäden die selbst so Experten wie du nicht auf Anhieb erkennen....

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Meiner Meinung sollte es ein Gesetz geben dass die Anfechtung eines Kaufvertrags ausnahmslos verbietet.

 

Ein Gesetz, welches quasi jeden dazu einläd Leute lang zu machen, Klasse... Ich wette, dass sich deine Meinung ganz schnell ändert, wenn du mal in einem Kaufvertrag oder bei einem Ebay-Geschäft so richtig nach Strich und Faden lang gemacht worden bist :D

 

Wenn ich davon keine Ahnung habe lasse ich eben die Finger davon. Ich MUSS mir so ein Auto ja nicht kaufen.

Aha, wenn also einer keine Ahnung von Autos hat, darf er sich keins kaufen? Wenn einer kein Hifi- und TV-Experte ist darf keinen Fernseher kaufen?

Was´n das für ne Logik?

Natürlich sollte man sich auf die im Vertrag zugesicherten Eigenschaften verlassen können. Es gibt auch Unfallschäden die selbst so Experten wie du nicht auf Anhieb erkennen....

 

Danke!

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Wenn Ich keine Ahnung von Autos habe nehme ich zum Kauf jmd. mit der sich auskennt. Dazu Kann man sich im Internet genug über Schwachstellen und häufige Mängel am gesuchten auto informieren. Und es hat jeder die Möglichkeit den wagen bei Dekra, Tüv oder Gutachter durchchecken zu lassen!

 

Wer diese möglichkeiten nicht nutzt braucht nachher nicht rumjaulen!!

 

Und wer bei einem Gebrauchten der mehr als 10jahre alt ist, auf dem Checkheft rumreitet weil es nicht aktuell ist sollte meines Erachtens nur beim Händler Kaufen mit Garantie.

 

Ich habe auch meinen Alltagspolo im Dezember verkauft. Der Käufer hat probefahrt gemacht und ich habe ihn über Mängel am Fahrzeug aufgeklärt! 3 Monate Später höre ich auf einmal da Wären ja Radlager Vorne und Hinten Kaputt und die reparatur soll 400€ (Wir Reden hier von einem Polo 86C Bj94 wo das hintere radlager 10€ kostet und vorn kostet auch keine 390€) Kosten. Ich wusste aber das er in der Zwischenzeit schon min. 1 Unfall hatte wo Kotflügel, Scheinwerfer, Stoßstange neu gekommen sind. Ergo Radlager Folgeschaden vom Unfall!! Er hat sich auch nicht weiter gemeldet als ich ihn auf den Kaufvertrag und die Zeugen beim Kauf hingewiesen habe!

 

Bei meinem Cabrio waren auch sachen Defekt die ich beim Kauf nicht bemerkt habe. Und das trotz guter Kenntnis von Auto´s und vorheriger information in Internet und Presse oder Freundeskreis.

Gekauft habe ich ihn mit folgenden im Vertrag festgehaltenen Mängeln: Rost Heckklappe, Schweller, Radlauf, Parkschaden Hinten und nicht eingetragenem Motor. Und natürlich als Bastelfahrzeug ohne Garantie, Gekauft wie gesehen, Keine Gewährleistung. Ich habe aber ne Menge Werkstattrechn. dazubekommen woraus sich ja auch einiges schließen lässt. Ein Checkheft war nicht vorhanden.

Was solls der Wagen ist 22Jahre alt und hat schon einige besitzer gehabt und nicht jeder Repariert oder Wartet sein Auto in der Werkstatt. Ich mache ja auch alles Selbst und kann Schlecht ein Checkheft abstempeln, aber meine Autos sind trotzdem Techn. alle I.O. und würden jederzeit den Tüv bestehen!! Ich Hebe mir immer die Rechn. der Ersatzteile auf und habe zu jedem Auto eine textdatei wo ich alles eintrage mit Monat und Km stand. So kann ich immer schnell nachvollziehen was wann war und kann dem Käufer auch was Vorlegen.

 

Es gibt nunmal auf beiden Seiten Schwarze Schafe!! Den Händler der dumme unwissende Bescheisst und den Käufer der den Preis Drücken will.

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......Es gibt nunmal auf beiden Seiten Schwarze Schafe!! Den Händler der dumme unwissende Bescheisst und den Käufer der den Preis Drücken will.

 

 

 

 

Eben, und genau da liegt das Problem.

 

Gewährleistungsgesetze sind in den Jahren entstanden, um den Käufer letztlich vor unseriösen Anbietern zu schützen. Also erstmal eine positive Absicht, auch wenn sie letztlich in Brüssel entstanden ist.

 

Was passiert? Die meisten Menschen neigen natürlich dazu, Ihren Vorteil zu suchen. Und wollen für max. Leistung/Ware natürlich nichts bis wenig ausgeben. D.h., wenn etwas an dem Neuerwerb kaputt geht, sehen sie den Verkäufer in der Pflicht nachzubessern. Schließlich haben Sie mit dem Teil etwas funktionsfähiges gekauft und wollen nicht nach kurzer Zeit Geld für Reparaturen ausgeben..

 

 

Nun ist es aber bei Technischen Dingen wie Autos so, dass alles einem Verschleiß unterliegt und nur eine begrenzte Lebensdauer hat, folglich mal ersetzt werden muss. Damit kann natürlich auch mal was kurz nach einem Kauf kaputt gehen. Oder es sind Dinge schon an der Verschleißgrenze angekommen und sterben in kürzester Zeit. Oder es ist etwas kaputt, und man merkt es nicht.

 

Bei Neuwagen hat man wenig Reparaturkosten aber hohen Wertverlust, je älter ein Auto wird, desto mehr steigt der Reparaturanteil, und sinkt der Wertverlust. Die tatsächlichen Kosten bleiben aber recht ähnlich. Zudem kommt dazu, dass die meisten Altwagenfahrer die Autos fahren, weil sie kein Geld für neue haben, und die notwendigen Reparaturen ständig vor sich herschieben, weil sie vieles auch nicht bezahlen können. Das ist eigentlich jedem klar denkenden Menschen mit etwas Grips bekannt, wird aber weil unangenehm und nicht ins Weltbild passend immer wieder gerne völlig ignoriert.

Und wenn ein Gebrauchsfahrzeug im Zustand 1a für 1T EUR angeboten wird, kann es in diesem Alter max. heißen, dass er in ordentlichem Zustand und fahrbereit ist. Das ergibt sich schon aus jeder Logik heraus.

 

Durch die Gewährleistungsgesetzte und unsere 100% Vollkasko/Käuferschutz Mentalität ist ein gesundes Maß für solche Dinge verloren gegangen. An diese Stelle ist ein Klassenkampf um den eigenen Vorteil getreten, den der gewinnt, der am besten argumentieren kann und die Logik des Käuferschutzes am intelligentesten zu seinen Gunsten auslegen kann.

Käufer setzen Gewährleistung gleich mit "die nächsten 2 Jahre ohne Kosten fahren zu können".

 

Das macht man natürlich, in dem man jedes halbseidene Versprechen eines Laien bewußt überbewertet, Dinge, die man mit etwas Sachverstand vor Ort prüfen kann ignoriert um später das Haar in der Suppe finden zu können. Man ist ja rechtsschutzversichert. Letztlich wird dann alles zu einem Glücksspiel für eine Rechtsszene gemacht, die damit ein Heidengeld verdient.

 

Wie bescheuert sich manche Einstellungen im Laufe der Jahre entwickelt haben, sieht man schon daran, dass die Zahl derer zunimmt, die sich lieber wochenlang in langwierigen "Fachgesprächen" über die rechtlichen Konsequenzen austauschen und ständig zum Anwalt rennen als Samstags morgen für zwei Stunden mit etwas Geld den eigentlichen Mangel zu beseitigen. :klatsch:

 

 

 

Das es Urteile gibt, bei denen es mal zu Ungunsten eines Verkäufers gelaufen ist, ist zwar richtig, hat aber sicher auch Gründe, die uns hier nicht bekannt sind. Sich einfach auf die zugesicherten Eigenschaftem zu berufen funktioniert nicht. Wenn in der Anzeige steht, das ein Auto blau ist, es sich aber später beim Ansehen als schwarz entpuppt werde ich dafür nach drei Wochen auch keinen Rückgabeprozess gewinnen.

 

 

 

 

Und zum Schluß noch ein ähnliches Beispiel dieser verschobenen aktuellen Vollkaskoschutz Mentalität:

 

A verschenkt ! an B einen 25 Jahre alten Fernseher. Nach drei Monaten verreckt der. B hat nun "Entsorgungsaufwand" und möchte diesen ersetzt bekommen. Noch Fragen? :klatsch:

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Wenn man sich bei Autos nicht auskennt darf man eben nur beim Händler mit Gewährleistung und Garantie kaufen. Dann ist das auch für Laien ein halbwegs sicherer Kauf.

Ich kaufe ja auch mein HiFi-Gerät bei einem Händler meines Vertrauens neu mit Garantie, und nicht gebraucht aus privater 2.Hand.

 

Und alle anderen Autotransaktionen von privat nach privat sind mit einem gewissen Risiko verbunden, da der Verkäufer nicht alles wissen muss und der Käufer nicht alles wissen kann. Es gibt aber genug Möglichkeiten um herauszufinden ob der Wagen es wert ist angekauft zu werden oder nicht. Wenn man diese nicht in Anpruch nehmen will und sich deswegen nachher grün und blau ärgert, gehört man eher wegen dummheit vor dem Feind bestraft als andersrum.

Man kann einfach nicht erwarten dass über 10 Jahre alte Autos im Billigpreissegment die Qualitäten eines Neuwages haben, so realitätsfremd kann niemand sein.

...mfG Herbert

:smbmw:Sie: Du Schatz, was hältst Du von einem flotten Dreier? :smbmw:

Er: Find ich super, wenns ein 6Zylinder ist.

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Gewährleistungsgesetze sind in den Jahren entstanden, um den Käufer letztlich vor unseriösen Anbietern zu schützen. Also erstmal eine positive Absicht, auch wenn sie letztlich in Brüssel entstanden ist.

 

Kannst du mir mal bitte diese Gesetze aus Brüssel zeigen die privaten Verkäufern diese Gewähleistungen aufbinden.

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Kannst du mir mal bitte diese Gesetze aus Brüssel zeigen die privaten Verkäufern diese Gewähleistungen aufbinden.

 

 

Der Teil bezog sich nicht auf den TE, sondern auf RR's Händlerbeispiel mit dem "Schrottverkauf".

 

Trotzdem stehst Du aber als Privater in der Pflicht der Gewährleistung, Du mußt sie ausdrücklich ausschließen, wenn Du sie nicht geben willst.

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Ok, ich dachte du meinst das auf Privatverkauf bezogen. Ich kenne nähmlich nur die EU-Richtlinie die den einzelen Staaten vorgibt, welche Gesetze sie schaffen müssen um bei gewerblichen Verkäufen bestimmt Standards für die Gewähleistung einzuhalten. Daraus resultiert ja dieses 2 jährige Gewähgleistungsrecht was im BGB verankert ist seit glaube 2002. Betrifft aber eben nur gewerbliche Verkäufer.

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Wenn man zum Beispiel einen 92er e32 740i für 1500euro als Händler verkauft,und das Getriebe geht kaputt,Reparaturkosten sind 2500euro,dann ist es besser so etwas reinzuschreiben.Und genauso wie wir hier rumdebattieren,genauso wird ein anderer meinen Bekannten volllabbern,darauf hat er keinen Bock,da er nicht in die Glaskugel gucken kann,was innerhalb der nächsten 2jahre kaputt geht.So leid es mir tut,es gibt Leute die unterschreiben das,SEHR GEEHRTER HR.HEIZER, und es gibt Leute die stapeln die Scheine,auch wenn du 10m lange Texte schreibst.Alle Autos die er verkauft werden so weiterverkauft,oder nicht anders.Und der ist noch lange nicht pleite,hat rund 200-300Autos auf diversen Plätzen,und verkauft PAKETE,statt sich mit Debattierenden Privatleuten abzulabbern.Tagesumsätze von einigen tausenden von Euros,der ist so fett,und hat andere Sorgen als sich mit uns Würstchen abzukämpfen,so wie du Profi bist,so ist er PROFIHÄNDLER,mit rund 30000euro monatlichen Betriebskosten,für Hallen,Grundstücke wo seine WRACKS stehen......So leid es mir tut,es gibt keine möglichkeit,irgendwie zusehen,was in kurzer Zeit an einem PKW kaputt geht,und wer garantiert einem das der Käufer kein Kalttreter ist,den Motor nicht absichtlich schrottet,um an sein Geld zukommen,weil er keinen Bock auf die Kiste hat,also FAHRZEUG WIRD ZUR VERWERTUNG,ALS TEILETRÄGER VERKAUFT,oder obiger Text.BESSER IST


Bearbeitet: von RoadrunnerM5t

Beratung,Vermittlung von Eintragungen jeglicher Art,Reparaturen,Restaurationen bei BMW Fahrzeugen.

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