M3Philipp Geschrieben: 21. Mai 2011 #1 Meldung Teilen Geschrieben: 21. Mai 2011 (bearbeitet) Ich möchte in meinem 318is Rennsitze einbauen, und dabei das originale Gurtsystem behalten.Ist das überhaupt möglich, auch in Verbindung mit dem TÜV? Bis jetzt weiß ich nur, das ich den Wagen dann beim TÜV zum Zweisitzer umtragen muss. Kann jemand ein paar Rennsitze samt passender Konsole, sprich alles was ich für den Einbau benötige, empfehlen?Das ganze kostet ordentlich, und somit möchte ich nicht mal eben zu den erstbesten greifen.Die Auswahl im Internet an Rennsitzen ist so groß, und ich habe bisher keine Erfahrungen damit, welche E30 passend sind, bzw. welche Sinn machen. Ich weiß auch, dass das Thema hier im Forum desöfteren besprochen wurde, meine Fragen hab sich anhand der vorhandenen Themen aber nicht beantworten lassen. Eine weitere Frage:Müssen die Konsolen eine Laufschiene haben, damit der TÜV nicht meckert, oder geht es auch starr ohne?Dreht sich um folgenden Sitz: http://www.sandtler.de/katalogangebote/sitze/sandtler/sponsor_c.htm Bearbeitet: 21. Mai 2011 von M3Philipp Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Weitere Optionen zum teilen...
M3Philipp Geschrieben: 21. Mai 2011 Autor #2 Meldung Teilen Geschrieben: 21. Mai 2011 Gar keiner eine Ahnung? Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Weitere Optionen zum teilen...
jenad Geschrieben: 21. Mai 2011 #3 Meldung Teilen Geschrieben: 21. Mai 2011 Ein weites Feld. Die StVZO gibt da eigentlich nichts her. Es gibt aber die sg. Führerhausrichtlinie. Die besagt: Die Rückenlehne muß im unteren Bereich in der waagerechten Schnittebenenach innen gewölbt sein. Sie muß ausreichend gepolstert sein. Die Neigung derRückenlehne gegenüber der Sitzfläche muß, ausgehend von der vom FzHerstellerangegebenen Grundeinstellung, in einem Bereich von mindestens +/-5°stufenlos oder in Stufen von höchstens 2,5° ohne Zuhilfenahme von Werkzeugenverstellbar sein. Die Drehachse der Rückenlehne muß horizontal undsenkrecht zur Sitzlängsachse liegen. Das bedeutet prinzipiell, das der Sitz verstellbar sein sollte. Aber je nach Prüfer scheint es da stark unterschiedliche Auffassungen zu geben. Also mal im Vorfeld abklären. Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Weitere Optionen zum teilen...
Stephan320iS Geschrieben: 21. Mai 2011 #4 Meldung Teilen Geschrieben: 21. Mai 2011 Die original Gurte kann man nach meinen Informationen weiter verwenden, nur bei dem Sponsor C bin ich mir nicht sicher.Ich hab den Recaro Pole Position verbaut, bei dem kann man den original Gurt weiterverwenden, kommt hauptsächlich auf die Höhe der Flanke an ob der Gurt noch anliegen kann. Laufschienen müssen für den TÜV auch montiert sein, so zumindest ist mein Stand der Informationen. Zur Qualität des Recaros kann ich nur soviel sagen, es ist Problemlos möglich auch Entfernungen über 400KM bequem zurück zu legen. Da hab ich bei meinem alten König garnicht dran denken können. Dafür kostet der Recaro auch ein vielfaches mehr als andere Sitze. Da ich recht groß gewachsen bin und die original Konsolen etwas blöd gebaut sind, hab ich mir die Konsolen selber gebaut, wenn die sauber ausgeführt sind hat der TÜV auch kein Problem damit. Letztendlich musst du selber wissen was du willst und am besten mal in den verschieden Sitzen platz nehmen wie du sitzt. Am Schluss musst du es aber selber vorher mit deinem TÜV abklären was er gerne möchte, pauschal sagen kann man das nicht. Gruß Stephan Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Weitere Optionen zum teilen...
Ben325i Geschrieben: 21. Mai 2011 #5 Meldung Teilen Geschrieben: 21. Mai 2011 Ich habe Sandtler Vollschalensitze verbaut -> ohne Gutachten und ohne Lehnenverstellung, die Sitze gehen lediglich vor und zurück Eingetragen bekommen durch § 19.3 Einzelabnahme -> Fahrzeug hat keinen Seiten-Airbag und wurde bereits als 2-Sitzer eingetragen, deshalb war es bei mir möglich Ich hab allerdings elektr. Schroth-Gurte Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Weitere Optionen zum teilen...
StefM3 Geschrieben: 27. Mai 2011 #6 Meldung Teilen Geschrieben: 27. Mai 2011 (bearbeitet) Sitzempfehlungen machen keinen Sinn. Du musst probesitzen. Wo sich einer drin wohlfühlt, kann ein anderer nicht drin sitzen. Das geht los mit der Hinternbreite und endet mit der Länge der Rückenlehne. Am Thema Eintragungerei bei Sitzen, die unterschiedlichen Meinungen, wer was darf und wieso nicht, was man eigentlich bräuchte oder eventuell auch doch nicht sieht man eigentlich nur, wie planlos und konzeptionslos die TÜV Bestimmungen generell im Laufe der Jahre geworden sind. Und das es eigentlich nur noch ums Geld geht. Stefan Bearbeitet: 27. Mai 2011 von StefM3 Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Weitere Optionen zum teilen...
Tetsujin Geschrieben: 27. Mai 2011 #7 Meldung Teilen Geschrieben: 27. Mai 2011 Ich hab gefragt wegen BMW Performance sitze.Mein tüvler (KÜS) hat gesagt das die Sitze müssen gutachten haben und wenn die sitze klappbar sind kann man die Fondsitze behalten. Die Konsolen müssen keine gutachten haben sobald alles fest und gut aussieht. Das war eigentlich meine Erfahrung, ich glaube das ist einfacher als es klingt. Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Weitere Optionen zum teilen...
Mathes318iA Geschrieben: 27. Mai 2011 #8 Meldung Teilen Geschrieben: 27. Mai 2011 Sitzempfehlungen machen keinen Sinn. Du musst probesitzen. Wo sich einer drin wohlfühlt, kann ein anderer nicht drin sitzen. und sich wohlfühlen heisst auch mal 500km am stück reissen können ohne das einem das arschkreuz wehtut. Zitieren grussder "nörgelnde supertrucker" (zitat ende) Schaode das mir Saggsän keen Diialeggd ham Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Weitere Optionen zum teilen...
Petrol-Sexual Geschrieben: 27. Mai 2011 #9 Meldung Teilen Geschrieben: 27. Mai 2011 Bin genau an der selben Thematik dran aktuell.Ein guter Freund schafft beim Tüv und sagt folgendes: Sandltler Sponsor werden prinzipell am ehesten eingetragen, hängt aber von der Laune des Prüfers ab.Normalerweise muss die LEHNE 15° verstellbar sein, getrennt von der Sitzfläche. Wenn du aber ein zusätzliches Loch, zum verstellen, in die Konsole bohrst, erlischt deren Betriebserlaubniss.. Was die Serien 3Punkt Gurte angeht, ist das nicht nur kein Problem, die meisten Leute lassen diese sogar extra drin, um dem TÜV das Argument zu nehmen, dass die 4-6 Punktgurte nicht einzutragen sind und eben die 3 Punkte zu verwenden sind. Um nochmal auf die Sitze zurück zu kommen, da du wahrscheinlich keine Möglichkeit hast, alle probe zu sitzen, nimm eher die größer und weiter- dimensionierten. Ich bin 1.96m und Sparcos sind in der Regel etwas knapper bemessen als Sandtlers. Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Weitere Optionen zum teilen...
M3Philipp Geschrieben: 27. Mai 2011 Autor #10 Meldung Teilen Geschrieben: 27. Mai 2011 (bearbeitet) Habe mir jetzt den Sandtler Sponsor C, samt passenden Laufschienen und Konsole bestellt.Ich möchte aber die originalen E30 Gurte behalten. -Was sagt dein Kollege dazu?Werde alles die Tage mal einbauen, und dann zum TÜV fahren.Dann sehe ich ja was die dort sagen.Wie man sieht, sagt eh jeder TÜV Prüfer was anderes, und man kann kaum allgemeine Aussagen treffen.Wenn ich irgend einen Idioten bekomme, fahre ich eben zum nächsten TÜV. Laut Bericht vieler im Internet haben schon mehrere den Sitz eingetragen bekommen, in den unterschiedlichsten Autos und Einbaukonfigurationen. PS: Die Sandtler Sponsor Reihe sind doch nur Sparcos mit anderem Bezug, oder?Ich bin selber 2,05m, hoffe jetzt einfach mal es passt... Bearbeitet: 27. Mai 2011 von M3Philipp Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Weitere Optionen zum teilen...
Petrol-Sexual Geschrieben: 27. Mai 2011 #11 Meldung Teilen Geschrieben: 27. Mai 2011 Habe mir jetzt den Sandtler Sponsor C, samt passenden Laufschienen und Konsole bestellt.Ich möchte aber die originalen E30 Gurte behalten. -Was sagt dein Kollege dazu?Werde alles die Tage mal einbauen, und dann zum TÜV fahren.Dann sehe ich ja was die dort sagen.Wie man sieht, sagt eh jeder TÜV Prüfer was anderes, und man kann kaum allgemeine Aussagen treffen.Wenn ich irgend einen Idioten bekomme, fahre ich eben zum nächsten TÜV. Laut Bericht vieler im Internet haben schon mehrere den Sitz eingetragen bekommen, in den unterschiedlichsten Autos und Einbaukonfigurationen. PS: Die Sandtler Sponsor Reihe sind doch nur Sparcos mit anderem Bezug, oder?Ich bin selber 2,05m, hoffe jetzt einfach mal es passt... Wie gesagt, die Gurte sollten kein Problem sein. Ich passe ohne Probleme in die Sandtler und bin auch nicht grade der Schmalste, sollte also passen. Such Dir einen TÜVler raus und rede mit Ihm BEVOR du bestellst und anfängst. Sag ihm was du haben willst und er soll Dir sagen wie du es machen sollst, damit ers guten Gewissens eintragen kann. Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Weitere Optionen zum teilen...
M3Philipp Geschrieben: 27. Mai 2011 Autor #12 Meldung Teilen Geschrieben: 27. Mai 2011 (bearbeitet) Was sollte der Mitarbeiter vom TÜV den spezielles sehen wollen? Du kannst ja kaum mehr machen, als alles mit den passenden Laufschienen und der Konsole einzubauen...Weißt du was eine Eintragung kostet, samt den Wagen zum Zweisitzer umschreiben lassen? Bearbeitet: 27. Mai 2011 von M3Philipp Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Weitere Optionen zum teilen...
Petrol-Sexual Geschrieben: 27. Mai 2011 #13 Meldung Teilen Geschrieben: 27. Mai 2011 Er kann Dir sagen welche Sitze, welche Konsole verbaut werden kann etc.Preise hab ich nicht, erreiche Ihn auch nicht mehr vor Montag. Eintragungspreise variieren von Prüfer zu Prüfer. Ich hab bei meinem Alten E30 für Käfig, Sitze+Konsole und Lenkrad knapp 160,- zum eintragen gezahlt. Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Weitere Optionen zum teilen...
M3Philipp Geschrieben: 27. Mai 2011 Autor #14 Meldung Teilen Geschrieben: 27. Mai 2011 Ok. Danke soweit Petrol.Ich melde mich mal hier im Thema wenn ich mit dem Thema () durch bin, und berichte. Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Weitere Optionen zum teilen...
Donn!e DarKo Geschrieben: 27. Mai 2011 #15 Meldung Teilen Geschrieben: 27. Mai 2011 Darf man fragen welche Konsole du bei Sandtler bestellt hast? Gruß Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Weitere Optionen zum teilen...
M3Philipp Geschrieben: 27. Mai 2011 Autor #16 Meldung Teilen Geschrieben: 27. Mai 2011 Hallo, ich hatte bei Sandtler extra gefragt, und ihnen geschildert das ich einen 318is E30 besitze, und eben die passenden Konsolen und Laufschienen brauche. Laufschienen: Nr. 33002Konsole für seitliche Befestigung (SB): Nr. 3159 Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Weitere Optionen zum teilen...
Tetsujin Geschrieben: 27. Mai 2011 #17 Meldung Teilen Geschrieben: 27. Mai 2011 Habe mir jetzt den Sandtler Sponsor C, samt passenden Laufschienen und Konsole Wenn ich irgend einen Idioten bekomme, fahre ich eben zum nächsten TÜV. Versuch es beim KÜS, ist teurer als TÜV aber die sind sehr freundlich! Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Weitere Optionen zum teilen...
awaken138 Geschrieben: 27. Mai 2011 #18 Meldung Teilen Geschrieben: 27. Mai 2011 Das gleiche Thema hab ich auch grad in einem anderen Forum verfolgt da ich für mein Auto auch Vollschalen plane.Ich zitier den Text jetzt einfach mal: Änderungen der Sitze und der Sitzkonsolen in M1-Fahrzeugen ( PKW bis 3,5 to zGM) Im §22a StVZO stehen Sitze nicht als Bauartgenehmigungspflichtiges Ausrüstungsteil drin. Somit benötigen Sie erst mal keine BG. Im § 35a (2) StVZO wird folgendes verlangt:Zitat: Personenkraftwagen, Kraftomnibusse und zur Güterbeförderung bestimmte Kraftfahrzeuge mit einer durch die Bauart bestimmten Höchstgeschwindigkeit von mehr als 25 km/h müssen entsprechend den im Anhang zu dieser Vorschrift genannten Bestimmungen mit Sitzverankerungen, Sitzen und, soweit ihre zulässige Gesamtmasse nicht mehr als 3,5 t beträgt, an den vorderen Außensitzen zusätzlich mit Kopfstützen ausgerüstet sein. Diese " im Anhang zu dieser Vorschrift genannten Bestimmungen" sind im allgemeinen EG/ECE-Rili´s. Im Anhang zur StVZO finden wir dann zu § 35a (2) dies:Zitat: Anhang I, Abschnitt 6, Anhang II, III, und IV der Richtlinie 74/408/EWG, geändert durch die Richtlinie 81/577/EWG und die Richtlinie 96/37/EG Folglich gelten die Sitze dann als zulässig, wenn sie den Vorschriften der Rili entsprechen. Und das wird durch das E-Zeichen = die nach der Rili geforderte BG nachgewiesen. Was steht in der Rili 74/408 EWG inkl. den Nachträgen:Zitat: Anhang I, Abschnitt 6: Auf jedem Sitz muss das EWG-Typgenehmigungszeichen angebracht sein, also das E-Zeichen. Anhang II befasst sich mit den M1-Fahrzeugen, also PKW bis 3,5 to zul.Ges.Gewicht ( zGG) neudeutsch: Gesamtmasse, zGM. In diesem Anhang II unter 2.6 werden die "Einstelleinrichtungen" definiert : Diese sind Einrichtungen, mit denen der Sitz oder seine Teile in eine Stellung gebracht werden können, die der Körperform des Sitzenden angepasst sind. Die Einstelleinrichtung ermöglich insbesondere: 2.6.1 Längsverstellung 2.6.2 Höhenverstellung 2.6.3 Winkelverstellung (...) Anhang III ist für Busse und AnhangIV für alle anderen Fz, die bisher nicht genannt sind. Es ist nicht von der Lehne explizit die Rede, nur von einer allg. Winkelverstellung. Und diese kann m.E. auch mit der Konsole bewerkstelligt werden. Nun gilt obiges aber nach den Übergangsvorschriften § 72(2) StVZO erst für Fz ab folgenden Stichtagen :Zitat: § 35a Abs 2, 3, 4, 5 Satz 1 und Abs 7 (Sitze, Sitzverankerungen, Kopfstützen, Anforderungen an Verankerungen und Sicherheitsgurte oder Rückhaltesysteme) ist spätestens anzuwenden 1 für erstmals in den Verkehr kommende neue Typen von a) Kraftfahrzeugen ab dem 1. Juni 1998, b) abweichend davon für Kraftomnibusse mit einer zulässigen Gesamtmasse von nicht mehr als 3,5 t ab dem 1. Oktober 1999 und 2 für alle erstmals in den Verkehr kommenden a) Kraftfahrzeuge ab dem 1. Oktober 1999, b) abweichend davon für Kraftomnibusse mit einer zulässigen Gesamtmasse von nicht mehr als 3,5 t ab dem 1. Oktober 2001. Für Kraftfahrzeuge, die vor dem 1. Juni 1998 oder 1. Oktober 1999 (Nr 1a und Nr 2a) oder Kraftomnibusse mit einer zulässigen Gesamtmasse von nicht mehr als 3,5 t, die vor dem 1. Oktober 1999 oder 1. Oktober 2001 (Nr 1b und Nr 2b) erstmals in den Verkehr gekommen sind, bleibt § 35a einschließlich der dazugehörenden Übergangsbestimmungen in § 72 Abs 2 in der vor dem 1. Juni 1998 geltenden Fassung anwendbar. Ergo darf ein Fz, das vor dem entsprechenden Stichtag zugelassen wurde, Sitze nach der "alten" Fassung haben. Darf ! Weil "spätestens" dort steht. D.h., dass natürlich die EG/ECE- Rili´s auch angewendet werden dürfen und somit Sitze mit E-Kennzeichnung zulässig, jedoch eben nicht vorgeschrieben sind. Diese Fassung lautet wie folgt:Zitat: § 35a (2) StVZO i.d.F. vor dem 1.6.1998: Die Sitze, ihre Lehnen und ihre Befestigung müssen sicheren Halt bieten und allen im Betrieb auftretenden Beanspruchungen standhalten. Klappbare Sitze und Rückenlehnen, hinter denen sich weitere Sitze befinden und die nach hinten nicht durch eine Wand von anderen Sitzen getrennt sind, müssen sich in normaler Fahr- oder Gebrauchsstellung selbsttätig verriegeln; dies gilt nicht für seitlich klappbare Sitze (z. B. im Gang von Kraftomnibussen). Die Entriegelungseinrichtung muß von dem dahinterliegenden Sitz aus leicht zugänglich und bei geöffneter Tür auch von außen einfach zu betätigen sein. Rükkenlehnen müssen so beschaffen sein, daß für die Insassen Verletzungen nicht zu erwarten sind. Kein Wort von Lehnenverstellung, Bauartgenehmigung,... Die angesprochene Lehnenverstellung findet man in der "Führerhausrili":Zitat: Rili für die Gestaltung u Ausrüstung der Führerhäuser von Kraftwagen, Zgm u Arbeitsmaschinen (FührerhausRili). BMV/StV – 13/36.25.01-12 vom 26. 5. 1986, VkBl S 303: Diese Rili stellen eine Unterlage für den Sachverständigen dar, die angibt, auf welche Weise das Ziel einer sicheren Gestaltung u Ausrüstung der Führerplätze u Führerhäuser erreicht werden kann u mit welchen der vom Konstrukteur angewendeten Mitteln dieses Ziel aufgrund vorangegangener Prüfungen des Sachverständigen als gesichert zu betrachten ist. Der Sachverständige ist bei seiner Gutachtertätigkeit an diese Rili, die gewissermaßen eine Vorarbeit für die ihm gestellte Aufgabe bedeuten, ebensowenig gebunden wie der Konstrukteur, der auch unter anderen als den hier aufgeführten Konstruktionslösungsmöglichkeiten bei der Gestaltung u der Ausrüstung der Führerplätze u der Führerhäuser wählen kann. In solchen Fällen ist vom Sachverständigen in eine sorgfältige umfassende Prüfung einzutreten, für die der Hersteller den erforderlichen Zeitaufwand billigerweise berücksichtigen muß u seine Mithilfe bei der Erstellung der erforderlichen Nachweise nicht versagen kann. Hier fallen mir die Worte KANN und EBENSOWENIG WIE...GEBUNDEN auf. Ein Wort noch zum min. geforderten Verstellbereich nach der Rili:Zitat: Die Rückenlehne muß im unteren Bereich in der waagerechten Schnittebene nach innen gewölbt sein. Sie muß ausreichend gepolstert sein. Die Neigung der Rückenlehne gegenüber der Sitzfläche muß, ausgehend von der vom FzHersteller angegebenen Grundeinstellung, in einem Bereich von mindestens +/-5° stufenlos oder in Stufen von höchstens 2,5° ohne Zuhilfenahme von Werkzeugen verstellbar sein. Die Drehachse der Rückenlehne muß horizontal u senkrecht zur Sitzlängsachse liegen. Somit wäre für ältere Fz vor oben genannten Stichtagen der Rili nach eine Lehnenverstellung von max. 10° ausreichend. Wenn sie verbindlich anzuwenden wäre. Was sie aber laut ihrer eigenen Aussage nicht ist. Abschließen noch ein Wort zum Sicherheitsgurt, der extra betrachtet werden muss: Wenn dieser an der Konsole befestigt ist, gelten für Diese ab Stichtag Erstzulassung Fz 1.1.1992 auch die EG-Vorschriften. Quelle:http://driftsport.de/index.php?page=Thread&postID=58492#post58492 Vielleicht hilft dir das ja weiter. Zitieren Verkaufe viele E30 VFL Teile (Chrom, Chrom, Chrom! ) und M10 Motor mit Getriebe!Einfach per PM Anfragen. Tausche: Chromzierleisten VFL gegen Shadowline Zierleisten Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Weitere Optionen zum teilen...
M3Philipp Geschrieben: 28. Mai 2011 Autor #19 Meldung Teilen Geschrieben: 28. Mai 2011 Tag awaken. Vielen Dank für den ausführlichen Text! Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Weitere Optionen zum teilen...
M3Philipp Geschrieben: 31. Mai 2011 Autor #20 Meldung Teilen Geschrieben: 31. Mai 2011 (bearbeitet) Funktioniert es eigentlich, die originalen E30 Laufschienen zu verwenden (in meinem Fall die von Cabrio Ledersitzen), und dort die zwei seitlichen Befestigungen für den Vollschalensitz anzuschrauben?Ohne jetzt die Schienen des E30 Sitz demontiert zu haben, schaut es immerhin so aus, als wäre das unmöglich. Die von Sandtler vorgeschlagenen Laufschienen (http://www.sandtler.de/katalogangebote/konsolen/typ_32_33/bilder/33002.htm) sind nämlich absolut nicht passend für den E30, selbst mit Anpassungen z.B. Bohrung neuer Löcher in den selbigen.Neue Löcher in die Karosse möchte ich auf keinen Fall bohren! Ich habe jetzt den Sandtler Sponsor C bzw. Sparco Corsa. Kennt jemand für den Sitz, passende Laufschienen, für den E30?Die Metallteile für die seitliche Befestigung direkt an dem Sitz, besitze ich schon. Bearbeitet: 31. Mai 2011 von M3Philipp Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Weitere Optionen zum teilen...
M3Philipp Geschrieben: 1. Juni 2011 Autor #21 Meldung Teilen Geschrieben: 1. Juni 2011 Ich habe das Problem gelöst.Kurze Erläuterung: Ein Hersteller in den USA vertreibt folgende Befestigungen:http://www.abload.de/img/2po8s.jpg Mit einer Schablone aus Pappe habe ich die oben gezeigten nachgebaut, und anfertigen lassen.Damit passt dann alles.Leider trägt der örtliche TÜV mir die Vollschalen nicht ein.Ohne ABE und co. stellen die sich quer.Werde dann mal die anderen Anlaufstellen zur Eintragung "abfahren". Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Weitere Optionen zum teilen...
M3Philipp Geschrieben: 4. Juli 2011 Autor #22 Meldung Teilen Geschrieben: 4. Juli 2011 Ich war bis jetzt bei der Dekra, beim TÜV, und bei dem Unternehmen KÜS.Alle drei haben sich geweigert den Sitz einzutragen. Ich zähle die Gründe auf, die mir die Mitarbeiter nannten: Dekra: Tragen Vollschalensitze generell nicht ein, laut dem Mitarbeiter (Chef in dem Laden). TÜV: Würde den Sitz eintragen, aber da die seitliche Befestigung keine EG ECE Nummer hat (das Produkt stammt aus Kanada) gibt es keine Eintragung. KÜS: Da es sich bei einem Rennsitz / Vollschalensitz um eine Einzelabnahme handelt, darf das Unternehmen KÜS den Sitz nich eintragen, ich sollte mal zum TÜV Rheinland fahren. Gleichzeitig basteln sich hier Leute Konsolen selbst zusammen, und bekommen sie eingetragen...Echt scheisse momentan, jemand noch eine Idee, Standorte / Unternehmen die ich noch anfahren kann? Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Weitere Optionen zum teilen...
Oli* Geschrieben: 4. Juli 2011 #23 Meldung Teilen Geschrieben: 4. Juli 2011 Im Westen eben nur den TÜV (kannst es ja bei mehreren Stationen versuchen), weil eine Eintragung nach §21 nur ein aaS machen darf des TÜVs. Landläufig heißt man das Einzelabnahme. Im Osten die Dekra, in Berlin beides. Ich mach mir manchmal schon Sorgen um den Berufstand, wenn ein KFZ-Mechatroniker so etwas nicht weiß. Nur mit Eintragungen nach §19, also wenn es ein Gutachten oder eine ABE gibt, dann kannst Du auch DEKRA und GTÜ fragen. Du solltest Dir einen Motorsportfreundlichen TÜV suchen, ein Hinz- und Kunz aaS wird Dir eben so etwas nicht eintragen. Wahrscheinlich gar keiner, ich zumindest würde es nicht tun. Schalensitze und Trägergurte würde ich ohne eine Sicherheitszelle nicht eintragen. Und Dein Auto riecht schon optisch nach Problemen. Pseudosportliche Aufmachung. Dein Alter tut sein übriges. Dürftest also Probleme haben, das eingetragen zu bekommen. Zitieren GrußOliverWas willst Du schon wieder?-----´` Satzzeichen können Ehen retten!Ich bin gegen Rasen auf Landstrassen und Autobahnen, denn wer soll denn das alles mähen.Mitglied der bajuvarisch-kölschen Achse des Bösen Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Weitere Optionen zum teilen...
M3Philipp Geschrieben: 4. Juli 2011 Autor #24 Meldung Teilen Geschrieben: 4. Juli 2011 Eine Möglichkeit wäre, eine seitliche Befestigung zu finden, die eine EG etc. Nummer hat, dann würde der TÜV es mir eintragen. Aber gibt es so eine seitliche Befestigung überhaupt?Eben mit EG Nummer?Die ich bisher gesehen habe, besitzen überhaupt keine Nummern oder ähnliches. PS: Die Rennbeklebung an den hinteren Fenstern ist inzwischen eh ab. Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Weitere Optionen zum teilen...
Oli* Geschrieben: 4. Juli 2011 #25 Meldung Teilen Geschrieben: 4. Juli 2011 Imho nein, weil es keine Konsolen mit ABE/Teilegutachten gibt. Ist für die Hersteller nicht nötig, weil die Sitze nicht STVO-konform sind oder zumindest nicht für den Einsatzzweck. Orignale Konsolen des Herstellers, zumindest bei Recaro und König, sollten aber normalerweise akzeptiert werden. Zitieren GrußOliverWas willst Du schon wieder?-----´` Satzzeichen können Ehen retten!Ich bin gegen Rasen auf Landstrassen und Autobahnen, denn wer soll denn das alles mähen.Mitglied der bajuvarisch-kölschen Achse des Bösen Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Weitere Optionen zum teilen...
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